Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Heinz Krumnack, Vorsitzender der Geschäftsführung

Datum: 13.12.2016

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Ihnen vorliegende Unternehmensbericht vermittelt einen detaillierten Überblick über die Aufgaben, Leistungen und Ergebnisse der Abteilungen, Referate und Bereiche der Deutschen Rentenversicherung Rheinland für den Zeitraum Oktober 2015 bis September 2016.

Mit dem Bericht der Geschäftsführung möchte ich Sie zu einzelnen Themen unseres Hauses auf den aktuellen Sachstand bringen, anschließend möchte ich auf die rentenpolitischen Pläne der Bundesarbeitsministerin eingehen. Frau Dr. Graf hat ja bereits über die von der Großen Koalition beschlossenen und noch in dieser Legislaturperiode zu realisierenden Vorhaben zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten und der Angleichung der Rentenwerte Ost/West berichtet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
beginnen möchte ich mit unseren Reha-Kliniken.

Marktpreiskorridor

Mindestens genauso wichtig wie die von Frau Dr. Graf hervorgehobene positive Qualitätsentwicklung ist die wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Positionierung unserer eigenen Rehakliniken im bundesweiten Vergleich. Maßgeblich für die Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der rentenversicherungseigenen Kliniken ist die Marktpreiserhebung, die die DRV Bund für alle Rentenversicherungsträger über alle Indikationen und insbesondere auch im Vergleich mit den Leistungen und Preisen der privaten Klinikbetreiber durchführt.

Zunächst einmal ist das erfreuliche Ergebnis festzuhalten, dass in diesem Jahr erstmals alle Rentenversicherungsträger mit ihren Kliniken den maßgeblichen Marktpreiskorridor erreicht haben. Für die Rentenversicherung ist damit ein wichtiges Zwischenziel erreicht, um gegenüber der Politik und dem Bundesrechnungshof die geforderte Wirtschaftlichkeit der rentenversicherungseigenen Kliniken im Vergleich zu den privaten Anbietern nachweisen zu können.

Für uns ist besonders erfreulich, dass die Klinikkette der Deutschen Rentenversicherung Rheinland sich im Vergleich mit den anderen Rentenversicherungsträgern in der Spitzengruppe innerhalb des sogenannten Marktpreiskorridors positioniert hat. Herr Friedrich hat dankenswerterweise ausgeführt, dass dies auch von unserer Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW, anerkannt wird.

Auf diesem Erfolg werden wir uns nicht ausruhen. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs um Patienten, um die Sicherstellung der notwendigen Belegung und angesichts immer größerer Herausforderungen, um qualifizierte Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte zu gewinnen, bedarf es fortgesetzter Anstrengungen, um unsere Kliniken auch vor dem Hintergrund steigender Kosten weiter erfolgreich zu führen.

Kooperationsstandort Borkum

Im Folgenden möchte ich über die aktuelle Entwicklung am Kooperationsstandort Borkum berichten.

In den letzten Vertreterversammlungen haben wir immer wieder die Bemühungen um eine intensivere Kooperation mit unserer Nachbarklinik der DRV Bund auf Borkum geschildert. Mitte dieses Jahres haben wir zusammen mit der DRV Bund einen gemeinsamen Geschäftsführer für beide Rehakliniken eingestellt. Der neue Geschäftsführer, Herr Feldmann, hat sich mit großem Engagement in die sicherlich nicht einfache Aufgabe, zwei Rehakliniken unterschiedlicher Träger in der täglichen Arbeit zusammenzuführen, eingearbeitet.

Grundlage für die Arbeit des gemeinsamen Geschäftsführers bildet eine neue Betriebsordnung für das gemeinsame Rehazentrum Borkum, auf die wir uns mit der DRV Bund verständigt haben. Neu ist, dass wir den Geschäftsführer mit der notwendigen Personalkompetenz und Verantwortung, der erforderlichen Weisungsbefugnis hinsichtlich der Einsatzorte und Arbeitszeiten aller Mitarbeiter in beiden Kliniken ausgestattet sowie die Budgetverantwortung des Geschäftsführers für die Wirtschafts- und Investitionspläne eindeutig formuliert haben. Seine Vorgaben erhält der Geschäftsführer von einem Lenkungsgremium, in dem sowohl die Geschäftsführung beider Träger als auch die Experten aus den Kliniksteuerungen der beiden Hauptverwaltungen vertreten sind. Über diese Strukturen wollen wir sicherstellen, dass beide Kliniken auf Borkum nach einheitlichen Maßstäben geführt werden und keine Klinik benachteiligt oder bevorzugt wird.

Eifelklinik

Mit Optimismus blicken wir auch auf die weiteren Entwicklungen in der Eifelklinik. Für die Eifelklinik haben Vorstand und Vertreterversammlung bereits vor zwei Jahren die notwendigen Investitionsmittel für die Sanierung und Modernisierung unserer psychosomatischen Schwerpunktklinik bereitgestellt. Die Planung dieser umfangreichen Baumaßnahme mit einem neuen Bettenhaus und einer zusätzlichen Klinikzufahrt hat leider deutlich länger gedauert, als wir es erwartet haben. In diesem Monat hat unsere Aufsichtsbehörde grünes Licht gegeben. Über die Hinweise und Auflagen aus dem Genehmigungsverfahren und über den finanziellen Mehrbedarf wird der Vorstand übermorgen beraten. Unser Ziel ist es, im nächsten Jahr mit den Ausschreibungen für Planungsleistungen und die Baumaßnahmen zu beginnen.

Aggertalklinik Engelskirchen

Soweit sind wir in unserer Aggertalklinik in Engelskirchen, was die Brandschutzmaßnahmen angeht, leider noch nicht. Hier sind wir zurzeit dabei, zunächst die Kosten für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln, um auf dieser Grundlage dann die weitere Vorgehensweise festzulegen.

Klinik-IT

Schließen möchte ich den Berichtsteil zu den eigenen Kliniken mit dem Ausblick auf die künftige Klinik IT. Über unseren bisherigen Full-Service-Provider, die NOW IT GmbH, haben wir die Klinik IT an die Firma Nexus AG vergeben. Anfang des kommenden Jahres soll in der Klinik Niederrhein als Pilotklinik der Wechsel vollzogen werden. Nach und nach werden dann auch die anderen fünf Kliniken im Jahresverlauf 2017 von dem externen Dienstleister bedient.

Hierbei handelt es sich um ein ausgesprochen ambitioniertes IT- Projekt. In intensiver Abstimmung mit der NOW IT GmbH und der Nexus AG hat unsere Kliniksteuerung zusammen mit einem externen Berater den Übergangsprozess akribisch vorgeplant. Wir gehen daher gut vorbereitet in den Umstellungsprozess und hoffen, dass vor allem unsere Patientinnen und Patienten möglichst wenig merken und dass der Klinikbetrieb von der IT-Umstellung nicht gestört wird – aber sie alle wissen, eine große IT-Umstellung funktioniert nie ganz reibungslos. In der nächsten Vertreterversammlung werde ich Ihnen berichten können, wie die Umstellung in den ersten Kliniken funktioniert hat.

Flexirentengesetz

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit dem Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben, kurz Flexirentengesetz, steht nach dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz und dem ZRBG-Änderungsgesetz nunmehr die nächste erhebliche Änderung im Rentenrecht kurz vor der Einführung. Über die wesentlichen Inhalte hatte ich in der letzten Vertreterversammlung berichtet.

In gemeinsamen Arbeitsgruppen haben die Rentenversicherungsträger weit über hundert Auslegungsfragen beraten, so dass die Rechtslage zum Start am 01.01. bzw. 01.07.2017 weitestgehend geklärt ist.

Die technischen Vorbereitungen, vor allem bei den Änderungen zum Hinzuverdienst, dem Kernstück des Flexirentengesetzes, sind bereits angelaufen. Wir sind optimistisch, dass auch die Technik ab Sommer 2017 u. a. zur Umsetzung der neuen Hinzuverdienstregelungen zur Verfügung stehen wird.

Auch auf die voraussichtlich zahlreichen Beratungsanliegen unserer Kunden sind wir gut vorbereitet. So wurde den Auskunfts- und Beratungsstellen neben Informationen und Arbeitsunterlagen zum Flexirentengesetz auch ein Flexi-Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem der Hinzuverdienst für jeden Versicherten individuell bestimmt werden kann. Dieser Rechner soll zeitnah ebenfalls auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden.

Wir sind gespannt, in welchem Maße von der Flexirente tatsächlich Gebrauch gemacht werden wird.

Einführung des elektronischen Workflows bis 2020

Die Deutsche Rentenversicherung steht vor dem ehrgeizigen Ziel, bis 2020 in allen Sachbearbeitungsbereichen die elektronische, digitale Vorgangsbearbeitung einzuführen. Hierüber hatte ich in den letzten Vertreterversammlungen berichtet.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hat bereits 2014 mit der Umsetzung begonnen und die elektronische Bearbeitung des Geschäftsprozesses Leistungen zur medizinischen Rehabilitation am Standort Düsseldorf erfolgreich pilotiert.

In diesem Jahr wurden mit Leverkusen und Gummersbach die ersten beiden dezentralen Standorte in die elektronische Bearbeitung eingebunden und im Januar 2017 steht mit dem Service-Zentrum Köln der nächste Standort in den Startblöcken. Unser Ziel ist es, bis Ende 2017 die restlichen 9 Standorte ebenfalls in den Reha-Workflow einzubinden.

Sofern die von anderen beteiligten Rentenversicherungsträgern zu erbringenden Programmierungen im Bereich Rente und Versicherung zur elektronischen Bearbeitung planmäßig zur Verfügung stehen, wird die elektronische Bearbeitung ab 2018 auch in diesen Bereichen umgesetzt.

Das frühe Scannen der eingehenden Post wird Schritt für Schritt weiter ausgebaut. Neben der reinen Bilderkennung werden künftig Daten ausgelesen und zur maschinellen Antragserfassung und Schlüsselbildung verwendet. Zukünftig werden die Mitarbeiter bei der Bearbeitung von Geschäftsvorgängen durch maschinell gebildete Aufgaben unterstützt und durch die verschiedenen Anwendungen des Kernsystems geleitet.

Organisatorische Änderungen im Auslandsbereich

Im Auslandsbereich stehen wir vor der Herausforderung, den Personaleinsatz den rückläufigen Arbeitsmengen anzupassen. Bis 2020 wird die Zahl der Rentenanträge insbesondere aus Spanien weiter spürbar sinken.

Ende August konnte ein wesentlicher Meilenstein auf diesem Weg durch die Zusammenlegung der verbliebenen zwei Auslandsdezernate zu einem Auslandsdezernat erreicht werden. Gleichzeitig konnten rund 20 Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen in anderen Arbeitsbereichen eingesetzt werden.

Wir sind optimistisch, dass der Abbau von voraussichtlich 30 weiteren Arbeitsplätzen im Auslandsdezernat bis 2021 ebenfalls genauso unaufgeregt und sozialverträglich erfolgen wird wie der Veränderungsprozess in diesem Jahr.

Umzug des SZ Krefeld in die Hauptverwaltung

Der Vorstand in seiner Sitzung Anfang September 2016 den Umzug des Service-Zentrums Krefeld in die Hauptverwaltung in Düsseldorf beschlossen. Dies vor dem Hintergrund des erheblichen Sanierungsbedarfs von mehr als 3 Millionen Euro in Krefeld einerseits und der verfügbaren Büroflächen hier in der Hauptverwaltung in Düsseldorf andererseits. Neben der wirtschaftlichen Betrachtung hat auch die Erkenntnis eine Rolle gespielt, dass ein Teil der dem Service-Zentrum Krefeld zugeordneten Kunden heute schon aufgrund der räumlichen Nähe zu den anderen umliegenden Standorten Mönchengladbach, Düsseldorf und Duisburg die dortigen Auskunfts- und Beratungsstellen aufsucht.

Während die Sachbearbeitungsbereiche und der Prüfdienst zusammenhängend im Verwaltungsneubau in Düsseldorf untergebracht werden können, ist für den Bereich Auskunft und Beratung eine von der Stadt Krefeld angebotene Unterbringung von Beraterinnen und Beratern der DRV Rheinland in Räumen der Stadt Krefeld geplant. Hierzu sind wir mit der Stadt Krefeld nach wie vor im Gespräch. Die Untersuchungsstelle ist bereits 2013 zu großen Teilen in die Untersuchungsstelle Düsseldorf integriert worden. Nach der derzeitigen Planung soll der Umzug ab Mitte 2017 erfolgen.

Budgetierte Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte an dieser Stelle auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) eingehen.

Reha-Ausgaben

Während die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ihr Reha-Budget im letzten Jahr in Höhe von 381,3 Mio. Euro mit 359,7 Mio. Euro nur zu 94,3 Prozent ausgeschöpft hat, ist nach den bisherigen Rechnungsergebnissen zu erwarten, dass wir unser Budget für das das laufende Jahr 2016 in Höhe von 394,2 Mio. Euro mit Blick auf den anhaltend hohen Bedarf wieder weitgehend ausschöpfen werden.

Im Jahr 2017 wird das Reha-Budget der Rentenversicherung auf rund 6,8 Mrd. Euro anwachsen, für die DRV Rheinland ergibt dies ein Budget in Höhe von rund 408,8 Mio. Euro. Das ist der Betrag, der in dem heute noch zu behandelnden Haushaltsplan für das Jahr 2017 als Nettoaufwand für die Leistungen zur Teilhabe ausgewiesen ist. 

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten werden wir - wie in den Vorjahren - auch den für 2016 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen in Höhe von 268,6 Mio. Euro deutlich unterschreiten. Im Haushaltsplan 2016 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 253,7 Mio. Euro begrenzt. Abschließen werden wir das Jahr 2016 voraussichtlich mit Nettoausgaben in Höhe von rund 239 Mio. Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfung von rund 89 Prozent.

Für das Haushaltsjahr 2017 beträgt unser Anteil an dem Ausgaberahmen für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 268,2 Mio. Euro. Er unterschreitet aufgrund eines veränderten Fortschreibungsverfahrens leicht den Betrag des Jahres 2016 (268,6 Mio. Euro). In dem heute zu behandelnden Haushaltsplan für das Jahr 2017 haben wir den Ansatz auf Nettoaufwendungen in Höhe von 252,1 Mio. Euro begrenzt.

Benchmarking

Meine Damen und Herren,

ich möchte an dieser Stelle einem möglichen Missverständnis vorbeugen. Der Grad der Ausschöpfung des Ausgaberahmens bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten ist kein verlässlicher Maßstab für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung eines Rentenversicherungsträgers. Diese lässt sich vorrangig daran ablesen, wieviel Euro die Bearbeitung eines Rentenantrags, eines Rehaantrags, die Beratung eines Versicherten und die Durchführung einer Betriebsprüfung denn tatsächlich kosten. Auch dies ist ein Themenkomplex, den die Rentenversicherungsträger seit gut 10 Jahren unter dem Arbeitstitel rentenversicherungsweites Benchmarking intensiv bearbeiten. Neben der Wirtschaftlichkeit sind Gegenstand des Benchmarking die Kriterien Qualität, Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. Die DRV Rheinland ist auch hier auf einem erfolgversprechenden, wenn auch anstrengendem Weg.

Sicherstellung des Personalbedarfs

Damit wir diesen Weg erfolgreich fortsetzen können, brauchen wir auch in Zukunft in allen Bereichen unseres Hauses qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit Blick auf die demografische Entwicklung und die daraus resultierende erhöhte altersbedingte Fluktuation in den nächsten Jahren liegt unser besonderes Augenmerk auf unseren Kernaufgaben, deren Erfüllung nur durch hierfür speziell durch uns selbst ausgebildetes Personal möglich ist.

Vorstand und Geschäftsführung setzen daher seit Jahren die jährliche Einstellung einer ausreichenden Zahl an Nachwuchskräften fort, nämlich zwischen 25 und 30 Bachelors of Laws, 60 Sozialversicherungsangestellte für die Ausbildungsstandorte Düsseldorf und Köln, seit 2015 zusätzlich jeweils 2 Sozialversicherungsangestellte für die neuen Ausbildungsstandorte in Gummersbach und Kleve sowie vier Kaufleute für Büromanagement.

Erfreulicherweise haben wir nach wie vor hohe Bewerberzahlen. Aber wir müssen leider feststellen, dass eine zunehmende Zahl an Nachwuchskräften die Probezeit nicht übersteht, da sie den Anforderungen nicht genügen bzw. den Zugang zu dem ausgewählten Beruf nicht gefunden haben. Wir sind dabei, die Gründe hierfür zu analysieren. Dazu gehört das selbstkritische Hinterfragen unseres Auswahlverfahrens wie auch des Ausbildungsablaufs innerhalb der Probezeit mit dem Ziel, kurzfristig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie zu Beginn meines Berichts angekündigt, möchte ich zum Schluss noch einen kurzen Überblick über die aktuellen rentenpolitischen Pläne des Bundesarbeitsministeriums geben.

Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition Regelungen zu zahlreichen rentenpolitischen Themen angekündigt und zum Teil ja auch bereits auf den Weg gebracht. Erst vor wenigen Wochen wurde mit dem Flexirentengesetz ein weiteres Vorhaben abgearbeitet. Am 24. November dieses Jahres hat sich der Koalitionsausschuss auf weitere Reformmaßnahmen zur Erwerbsminderungsrente, zur Ost-West-Angleichung und zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge geeinigt, die noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden sollen. Frau Dr. Graf hat hierzu bereits berichtet.

Gesamtkonzept des BMAS zur Weiterentwicklung der Alterssicherung

Das Bundesarbeitsministerium hat darüber hinaus ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Alterssicherung vorgelegt, zu dem zwar innerhalb der Koalition kein Konsens gefunden werden konnte, das aber sicherlich die weitere Diskussion vor und nach den im nächsten Jahr anstehenden Wahlen wesentlich beeinflussen wird.

Haltelinien bei Rentenniveau und Beitragssatz

Grundlage des Konzepts war ein Zahlengerüst zur langfristigen Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau unter Status-Quo-Bedingungen bis zum Jahr 2045. Danach würde bei unverändertem Rentenrecht das Rentenniveau jenseits des Jahres 2030 weiter abnehmen und bis 2045 auf 41,7 Prozent sinken, zugleich würde der Beitragssatz bis auf 23,6 Prozent ansteigen. Mit dem Ziel, Leitplanken sowohl gegen ein zu niedriges Rentenniveau als auch gegen einen zu starken Anstieg des Beitragssatzes einzuziehen, sollen sog. Haltelinien eingezogen werden.

In der langfristigen Perspektive bis 2045 soll das Rentenniveau nicht unter 46 Prozent sinken. Gleichzeitig soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2045 25 Prozent nicht überschreiten. Um diese beiden „Haltelinien“ realisieren zu können, bedarf es zusätzlicher Finanzierungsmittel, die in Form eines sogenannten Demografiezuschusses aus Steuermitteln fließen sollen.

Aus Sicht der Rentenversicherung sind zur Stärkung und Aufrechterhaltung des Vertrauens der Bürger in die Stabilität und Solidität der gesetzlichen Rentenversicherung Haltelinien sowohl beim Beitragssatz als auch beim Rentenniveau begrüßenswert. Dabei ist die Absicherung einer ausreichenden Finanzierung des Konzepts allerdings eine zentrale Bedingung. Wichtig ist aus Sicht der Rentenversicherung zudem, dass die Festlegung von Haltelinien bei Rentenniveau und Beitragssatz in einem möglichst breiten Konsens der Parteien getroffen wird, um eine langfristige Wirksamkeit entfalten zu können.

Absicherung von Selbständigen

Das Konzept der Bundesarbeitsministerin sieht darüber hinaus auch eine Einbeziehung der Selbständigen in die Rentenversicherung vor. Dabei ist ein weitreichender Vertrauensschutz geplant. Sofern für eine Berufsgruppe derzeit bereits eine obligatorische Alterssicherung besteht, ist das Recht auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen. Dies betrifft vor allem die Berufsständischen Versorgungswerke von Freiberuflern. Ein Befreiungsrecht sollen auch alle Selbständigen erhalten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung jünger als 40 Jahre sind und bereits eine gleichwertige anderweitige Altersvorsorge betreiben. Selbständige, die älter als 40 Jahre sind, sollen generell von der Neuregelung ausgenommen werden. Zudem soll es Sonderregelungen für die Zeit der Existenzgründung und für Zeiten geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geben.

Solidarrente

Nach dem Gesamtkonzept der Bundesarbeitsministerin soll eine gesetzliche Solidarrente eingeführt werden. Zur Bekämpfung der Altersarmut sollen insbesondere Beschäftigte besser abgesichert werden, die zwar lange Zeit erwerbstätig sind, aufgrund geringer Verdienste aber keine ausreichenden Alterssicherungsansprüche aufbauen.

Es ist zu begrüßen, dass nach dem Konzept eine Lösung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vorgeschlagen wird, deren Finanzierung vollständig aus Steuermitteln erfolgt. Dies hatte die Rentenversicherung in der Vergangenheit immer wieder gefordert. Nach der Vereinbarung im Koalitionsausschuss sollen in diesem Zusammenhang weiterhin unterschiedliche Modelle geprüft werden. Die Ergebnisse hierzu bleiben abzuwarten.

Anhebung Mindestnachhaltigkeitsrücklage

Die Mindestnachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung soll nach dem Konzept von bisher 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben angehoben werden. Damit bliebe ein zusätzlicher „Finanzpuffer“ für den Fall erhalten, dass die Wirtschaftsentwicklung unterjährig ungünstiger verläuft als angenommen. Es wäre zu begrüßen, wenn sich die Koalition auf diesen Vorschlag, den die gesetzliche Rentenversicherung in den letzten Jahren schon mehrfach vorgebracht hat, verständigen könnte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

es bleibt abzuwarten, was von diesen Vorschlägen mit welchen Inhalten tatsächlich Eingang in konkrete Regelungen finden wird. Eines ist aber auf jeden Fall sicher, die Diskussion über die Weiterentwicklung der Alterssicherung und damit vor allem auch der gesetzlichen Rentenversicherung geht weiter.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit !