Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Dr. Sabine Graf, Vorsitzende des Vorstandes

Datum: 13.12.2016

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Finanzlage

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich weiß nicht, ob es Ihnen auch so geht, ich jedenfalls habe das Gefühl, sobald die zweite Hälfte eines Jahres anbricht, wechselt die Zeit ihre Gangart und geht vom gemächlichen Trab in einen zügigen Galopp über. Aber es ist in der Tat seit der letzten Vertreterversammlung, zu der wir im Juni dieses Jahres zusammen getreten sind, bereits ein halbes Jahr vergangen.

Mein Pendant auf Arbeitgeberseite, Herr Dietmar Meder, eröffnete seinen Redebeitrag seinerzeit mit der Feststellung „Es geht uns gut.“. Hiermit fasste er die, insbesondere finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung prägnant zusammen, und es freut mich sehr, dass diese Aussage auch heute noch unverändert ihre Berechtigung hat. Denn trotz der kostenträchtigen, zusätzlichen Leistungen, die der Gesetzgeber der Rentenversicherung mit dem Rentenpaket auferlegt hat, ist die Beschäftigungslage und die Einnahmensituation weiterhin sehr zufrieden stellend.

Einnahmen und Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

um die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen der allgemeinen Rentenversicherung vorauszuschätzen, traf sich unter Teilnahme von Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund, des BMAS und des Bundesversicherungsamtes Ende Oktober der sogenannte „Schätzerkreis Rentenfinanzen“ in Berlin. Ich möchte Ihnen gerne einen Überblick über die Beratungsergebnisse dieses Gremiums weitergeben.

Für das Jahr 2016 wird ein Rechnungsergebnis in Höhe von Minus 2,3 Mrd. EUR erwartet. Das bedeutet, dass die Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung deren Einnahmen um 2,3 Mrd. EUR übersteigen. Die Nachhaltigkeitsrücklage wird von Ende 2015 bis zum Ende des Jahres 2016 um voraussichtlich 1,9 Mrd. EUR auf 32,2 Mrd. EUR oder 1,60 Monatsausgaben sinken.

Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur Finanzschätzung im Juni 2016 bestehen in höheren Einnahmen aus Pflichtbeiträgen und niedrigeren Ausgaben bei den Leistungen zur Teilhabe, sprich der Rehabilitation. Für das Jahr 2016 wird insgesamt von Pflichtbeiträgen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 194,7 Mrd. EUR ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs von 7,7 Mrd. EUR oder 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zur Sommerschätzung wird damit von rund 220 Mio. EUR höheren Pflichtbeiträgen ausgegangen.

Die größte Veränderung gegenüber der Sommerschätzung auf der Ausgabenseite ergab sich bei den Leistungen zur Teilhabe. In der Oktober-Schätzung wird nun von Ausgaben in Höhe von 6,2 Mrd. EUR ausgegangen, was gegenüber 2015 einer Zunahme um rund 250 Mio. EUR oder 4,3 Prozent entspricht. Der sogenannte „Reha-Deckel“ in der allgemeinen Rentenversicherung würde damit im Jahr 2016 um 5 Prozent unterschritten werden. Die Schätzung der Ausgaben für Leistungen zu Teilhabe ist damit im Vergleich zum Sommer um rund 150 Mio. EUR zurückgenommen worden.

Bei den übrigen Einnahmen- und Ausgabenkategorien haben sich nur kleinere Veränderungen ergeben.

Mittelfrist-Betrachtung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

kommen wir nun zur weiteren Finanzentwicklung im sogenannten Mittelfrist-Zeitraum.

Die Finanzschätzung im Mittelfrist-Zeitraum basiert unter anderem auf Daten aus der Herbstprojektion der Bundesregierung vom 7. Oktober 2016. Für die Rentenversicherung ist in erster Linie die Lohn- und Arbeitsmarktentwicklung von Bedeutung, und hier insbesondere die Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten. Bis zum Jahr 2021 steigt deren Zahl nach Annahme der Herbstprojektion um 1,1 Mio., die Zahl der Arbeitslosen sinkt dagegen nur leicht um rund 60.000. Das bedeutet, dass, anders als in der Frühjahrsprojektion, nunmehr von jeweils zusätzlich gut 300.000 Beitragszahlern in den Jahren 2018 bis 2020 ausgegangen wird.

Die Lohnrate, das heißt die Veränderung der Entgelte je Beitragszahler gegenüber dem Vorjahr, steigt laut Annahmen der Herbstprojektion bis zum Ende des Mittelfrist-Zeitraumes auf 2,9 Prozent im Westen bzw. 3,0 Prozent im Osten. Die Bruttolohn- und Gehaltssumme steigt mit abnehmenden Raten von anfänglich 4,0 um schließlich 3,1 Prozent pro Jahr.

Bundeszuschüsse

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte nun auf die Fortschreibung der sogenannten Bundeszuschüsse kommen. Sie wissen aus Vorstands-Berichten der Vergangenheit, dass wir als Vertreter der gesetzlichen Rentenversicherung mit der gängigen Formulierung Bundes-„Zuschuss“ nicht gerade glücklich sind, werden doch diese „Zuschüsse“ aus Steuermitteln zur Abdeckung von Leistungen gezahlt, die die gesetzliche Rentenversicherung zwar erbringt, für die sie aber keine ausreichenden Beitragsmittel erhält. Es handelt sich also in Tat und Wahrheit keineswegs um Zuschüsse des Bundes zur Unterstützung einer schwächelnden Rentenversicherung. Vielmehr findet vollkommen zu Recht eine Ausgleichszahlung u.a. für sogenannte versicherungsfremde Leistungen, die seitens der Rentenversicherung erbracht werden, statt.

Bundeszuschüsse sind einerseits der allgemeine Bundeszuschuss, ferner der zusätzliche Bundeszuschuss und letztlich der Erhöhungsbetrag zu diesem zusätzlichen Bundeszuschuss. Die Bundeszuschüsse insgesamt steigen von 64,5 Mrd. EUR im Jahr 2016 auf voraussichtlich 77,1 Mrd. EUR im Jahr 2021 an.

Falls Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, sich fragen, warum in der medialen Darstellung regelmäßig von einem Bundeszuschuss in Höhe von rund 80 Mrd. EUR gesprochen wird, so hängt das damit zusammen, dass in diesen Berichten weitere Beträge hinzugerechnet werden, die allerdings gar nicht zu den Zuschüssen des Bundes zu zählen sind. Beispielhaft nennen möchte ich die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten, die im Jahr 2016 rund 12,5 Mrd. EUR betragen. Der Bund zahlt diese Beiträge für aktuell geleistete Kindererziehung. Nach geltendem Recht werden sie pauschal mit der Anzahl der unter Dreijährigen in der Bevölkerung, der Veränderung des Beitragssatzes der Rentenversicherung und der Lohnentwicklung fortgeschrieben. Auch wenn diese Beiträge aus Steuermitteln finanziert werden, gehören sie nicht zum Bundeszuschuss. Es handelt sich vielmehr um echte Pflichtbeiträge. Darauf möchte ich an dieser Stelle einmal ausdrücklich und klarstellend hinweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie wirken sich die vorgenannten Annahmen auf die Entwicklung des Beitragssatzes und die Nachhaltigkeitsrücklage aus? Der Beitragssatz bleibt voraussichtlich bis zum Jahr 2021 stabil bei dem aktuellen Wert von 18,7 Prozent. Erst nach Ende dieses Mittelfristzeitraumes, im Jahr 2022, muss er den Vorausberechnungen entsprechend angehoben werden, um ein Unterschreiten der Mindestnachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben zu verhindern. Es wird – Stand heute – angenommen, dass der Beitragssatz ab dem Jahr 2022 18,9 Prozent betragen wird. Bis zum Jahr 2030 wird der Beitragssatz nach aktuellen Berechnungen nicht über 21,8 Prozent steigen.

Das Netto-Rentenniveau vor Steuern wird im Jahr 2020 voraussichtlich bei 47,9 Prozent und in 2030 bei 44,5 Prozent liegen. Beitragssatz und Netto-Rentenniveau bleiben damit nach den Vorausberechnungen im gesetzlich vorgegebenen Korridor. Dieser besagt, dass der Beitragssatz im Jahr 2020 höchstens 20 Prozent und im Jahr 2030 höchstens 22 Prozent betragen darf, während das Netto-Rentenniveau im Jahr 2020 mindestens 46 Prozent und mindestens 43 Prozent im Jahr 2030 betragen muss.

Zur langfristigen Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau und den diesbezüglichen, jüngsten Plänen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wird Herr Krumnack in seinem Bericht näher eingehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte meine Ausführungen zur Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung mit dem erfreulichen Ausblick schließen, dass in den verbleibenden Wochen des Jahres 2016 und auch im Jahr 2017 nicht mit Liquiditätsproblemen in der Rentenversicherung zu rechnen ist. Nach den Modellrechnungen des Schätzerkreises liegt die Liquidität am Jahresende 2016 voraussichtlich bei 33,4 Mrd. EUR, was 1,67 Monatsausgaben der allgemeinen Rentenversicherung entspricht.

Gesamtkonzept Alterssicherung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

unter dem Slogan „Wir machen Deutschland zusammen stark“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor rund zwei Wochen ein Gesamtkonzept zur Alterssicherung veröffentlicht. Dieses Konzept beinhaltet einerseits Maßnahmen, die in der Großen Koalition bereits vereinbart wurden und noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Zum anderen enthält es Vorhaben, die eine umfassende Reform der Alterssicherung zum Ziel haben, für deren Umsetzung jedoch noch kein Zeitpunkt und teilweise auch kein Konsens zu vermelden ist. Auf diese mittel- und langfristigen Planungen des BMAS wird Herr Krumnack in seinem Bericht eingehen.

Ich möchte mich an dieser Stelle auf die kurzfristig anstehenden Maßnahmen des Gesamtkonzeptes zur Alterssicherung beschränken.

Ein Teil der Maßnahmen, auf die man sich in der Großen Koalition verständigen konnte, betreffen das noch zu verabschiedende Betriebsrentenstärkungsgesetz. Da diese Maßnahmen die gesetzliche Rentenversicherung nur am Rande berühren, möchte ich hierauf an dieser Stelle nicht näher eingehen.

Maßnahmen mit unmittelbarem Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung sind einerseits die Verlängerung der Zurechnungszeit bei Renten wegen Erwerbsminderung von 62 auf 65 Jahre und die Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland.

Verlängerung der Zurechnungszeit bei EM-Renten

Die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine Kernaufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. Die derzeit etwa 1,8 Mio. Erwerbsminderungsrenten liegen im Schnitt deutlich unter den durchschnittlichen Altersrenten. Etwa 15 Prozent der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sind daher auf zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Bei den Beziehern von Altersrenten sind dies nur 2,5 Prozent.

Bereits mit dem sogenannten „Rentenpaket“ (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) wurde im Jahr 2014 die Absicherung der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner durch zwei Maßnahmen erheblich verbessert: die Zurechnungszeit wurde von 60 auf 62 Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte Menschen mit einem Rentenbeginn ab dem 1. Juli 2014 erhalten eine Rente, als ob sie mit dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. Lebensjahr weiter gearbeitet hätten. Bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens können zudem die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung unberücksichtigt bleiben, wenn der Verdienst, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, bereits eingeschränkt war. Die Reform hat mit dazu beigetragen, dass die durchschnittlichen Erwerbsminderungsrenten bei voller und teilweiser Erwerbsminderung von 628 EUR im Jahr 2014 auf 672 EUR im Jahr 2016 angestiegen sind. Um Erwerbsgeminderte besser vor Armut zu schützen, sind jedoch weitere Verbesserungen notwendig. Die Zurechnungszeit soll daher stufenweise um weitere drei Jahre bis 2024 auf 65 Jahre verlängert werden. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden ab 2024 so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weiter gearbeitet hätten. Nach Abschluss der Anhebung werden von dieser Verbesserung alle Versicherten profitieren, die vor Erreichen ihres vollendeten 65. Lebensjahres eine Erwerbsminderungsrente beziehen müssen.

Rentenangleichung Ost / West

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

bis heute ist das Rentenrecht zwischen Ost- und Westdeutschland noch nicht abschließend vereinheitlicht. Durch unterschiedliche Rechengrößen sollten die bei der Herstellung der Deutschen Einheit erheblichen Unterschiede im Lohnniveau für die späteren Renten ausgeglichen werden. Doch seitdem hat in Ostdeutschland eine gute wirtschaftliche Entwicklung stattgefunden. Das hat zur Folge, dass es in vielen Branchen praktisch keine Lohnunterschiede mehr zwischen Ost und West gibt. Auch die aktuellen Rentenwerte haben sich einander immer weiter angenähert. Insbesondere die deutliche Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 hat die Angleichung um einen großen Schritt nach vorne gebracht. Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist nun bereits bei 94,1 Prozent des West-Wertes angelangt. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diese Unterschiede gänzlich aufzuheben und die Deutsche Einheit im Bereich der Sozialversicherung zu vollenden. Zwar würde auch ohne eine zusätzliche gesetzliche Regelung eine vollständige Angleichung der aktuellen Rentenwerte erfolgen. Dieser Prozess soll allerdings jetzt beschleunigt werden.

Die Rentenangleichung soll in sieben Schritten zum Abschluss gebracht werden. Beginnend ab dem 1. Juli 2018 sollen die Angleichungsschritte jeweils mit den jährlichen Rentenanpassungen erfolgen. Die rechnerische Hochwertung der ostdeutschen Arbeitsentgelte wird in dem Angleichungsprozess ebenfalls schrittweise abgeschmolzen und entfällt ab dem 1. Januar 2025 vollständig. Ab diesem Zeitpunkt sollen dann einheitliche Rentenwerte in ganz Deutschland gelten.

Bewertung der Vorschläge des BMAS

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie sieht die Rentenversicherung die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 24. November 2016?

Mit der Verlängerung der Zurechnungszeit bei Eintritt von Erwerbsminderung wird für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, ein weiterer Schritt zur Vermeidung von Altersarmut getan. Die Rentenversicherung hatte bereits in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass insbesondere für diesen Personenkreis zielgerichtete Lösungen zur Bekämpfung von Altersarmut notwendig sind. Die Quote der zusätzlich auf Grundsicherung angewiesenen Erwerbsminderungsrentner liegt, wie bereits erwähnt, zurzeit bei etwa 15 Prozent. Damit hat sich die Quote in den letzten Jahren mehr als verdreifacht. Insofern begrüßt die gesetzliche Rentenversicherung die geplante Verlängerung der Zurechnungszeit, auch wenn heute bereits feststeht, dass die schrittweise steigenden Kosten, in der Endstufe rund 3 Mrd. EUR im Jahr, aus der Rentenkasse bezahlt werden müssen.

Das beschlossene Konzept zur Anpassung der Renten in Ost und West zeigt einen gangbaren Weg auf, um die Angleichung des Rentenrechts in Ost und West abzuschließen. Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung muss die Finanzierung der durch die Angleichung entstehenden Mehrausgaben aus Steuermitteln erfolgen. Dies wäre konsequent, da die Angleichung der Renten rascher erfolgen soll als die Angleichung des Lohnniveaus. Es handelt sich hierbei unzweifelhaft um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Verwirklichung der Deutschen Einheit. Zu welchem Ergebnis die Diskussionen zur Kostentragung führen, werden wir, wie zu hören ist, wohl in den nächsten Tagen erfahren.

Klinikkette

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

schon heute, kurz vor dem Jahresende, kann man feststellen, dass auch das Jahr 2016 für unsere sechs eigenen Rehabilitationskliniken erfolgreich verlaufen ist. Die meisten von Ihnen werden sich noch an den sehr informativen Besuch unserer Klinik Niederrhein in Bad Neuenahr im Rahmen der Sommervertreterversammlung erinnern. Wir konnten uns vor Ort von der hohen Qualität der Rehabilitationsleistungen für unsere Versicherten überzeugen.

Die Klinik Niederrhein steht dabei beispielhaft für die qualitativ hochwertigen Rehabilitationsleistungen, die die Klinikmitarbeiterinnen und -mitarbeiter täglich für unsere Versicherten erbringen, um deren Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu stärken und zu erhalten.

Die guten Qualitätsergebnisse, gerade auch im wichtigen bundesweiten Vergleich mit anderen rentenversicherungseigenen aber auch privaten Rehabilitationskliniken, hat die Verwaltung in diesem Jahr erstmals in einem umfassenden Qualitätsbericht für alle sechs Kliniken zusammengefasst. Mit diesem Bericht sollen insbesondere die Zuweiser, große Krankenhäuser, die Krankenkassen, aber auch Sozialdienste, Ärzte und interessierte Patienten zielgerichtet und übersichtlich über die Rehaleistungen in unseren Kliniken informiert werden. Damit trägt der Qualitätsbericht dazu bei, auch in Zukunft die durchweg hohe Belegung in den Kliniken weiterhin zu sichern.

FOCUS – Deutschlands beste Reha-Kliniken

Ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass diese rentenversicherungsintern ermittelten Qualitätsergebnisse auch von dritter, unabhängiger Seite eindrucksvoll bestätigt werden. Das uns allen bekannte Magazin FOCUS hat in Zusammenarbeit mit einem renommierten Forschungsinstitut erstmals die Rehabilitationslandschaft in Deutschland untersucht und analysiert. Der FOCUS hat Deutschlands beste Rehakliniken ausgezeichnet – und die erfreuliche Botschaft für die DRV Rheinland lautet, dass alle 5 Rehakliniken der DRV Rheinland, die vom FOCUS untersucht wurden, zu den besten Rehakliniken in Deutschland zählen. Natürlich waren wir schon immer von der Qualität unserer Häuser überzeugt, aber es ist trotzdem besonders erfreulich, wenn auch ein soviel gelesenes Magazin wie der FOCUS die Kliniken der DRV Rheinland in seine Bestenliste aufnimmt.

An dieser Stelle gratuliere ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aggertalklinik, der Klinik Roderbirken, der Klinik Niederrhein, der Eifelklinik und der Lahntalklinik zu der Auszeichnung durch den FOCUS als eine der besten Rehakliniken Deutschlands.

Wenn sie sich nun fragen, warum ich die Nordseeklinik nicht mit aufgezählt habe, so liegt es einfach daran, dass der FOCUS die Indikation Pneumologie, die in unserer Nordseeklinik führend ist, nicht in seine Auswertungen aufgenommen hat. Die hohe Zufriedenheit unserer Rehabilitanden auf Borkum lässt mich aber in keiner Weise daran zweifeln, dass auch die Nordseeklinik mit zu den besten Rehakliniken zählt.

Über die auch weiterhin stabile wirtschaftliche Entwicklung unserer Rehakliniken, die der Vorstand selbstverständlich auch in diesem Jahr stets im Blick hatte, wird Herr Krumnack in seinem Bericht eingehen.

Rentenanpassung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit einer positiven Prognose für das bald beginnende Jahr 2017 möchte ich den Bericht des Vorstandes an die Vertreterversammlung beschließen. Die gesetzliche Rente wird auch im nächsten Jahr weiter ansteigen. Der Anstieg wird zwar moderater ausfallen als im Rekordjahr 2016. Doch ist dies keine Überraschung. Denn der Sondereffekt, der im Jahr 2016 die Renten im Westen um 4,25 Prozent und um 5,95 Prozent im Osten steigen ließ, war bekanntlich ein einmaliger.

Die Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2017 folgt, wie immer, den Maßgaben der sogenannten Rentenformel. Dank guter Konjunktur und hoher Erwerbstätigenquote steigen die Renten sowohl in West- als auch in Ostdeutschland um 1,5 bis 2,0 Prozent. Hierbei handelt es sich um vorläufige Werte. Die endgültige Höhe der Rentenanpassung 2017 wird voraussichtlich im März 2017 bekannt gegeben werden.

Ich bin damit am Ende meiner Ausführungen. Für die anstehenden Feiertage wünsche ich Ihnen gute Erholung, schöne, erholsame Stunden und für das neue Jahr insbesondere gesundheitlich alles Gute.