Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Datum: 14.06.2019 Rede von: Heinz Krumnack Anlass: Vertreterversammlung

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte mit dem Bericht der Geschäftsführung an die Ausführungen von Frau Dr. Graf anknüpfen und Sie über weitere Entwicklungen in der Hauptverwaltung einschließlich unserer Service-Zentren und den eigenen Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unterrichten.

Mütterrente II

In der letzten Vertreterversammlung hatte ich über das RV - Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz und seine Umsetzung berichtet. Die darin enthaltene Mütterrente II, also der Rentenzuschlag für jedes vor 1992 geborene Kind um einen weiteren halben Entgeltpunkt (aktuell 16,01 EUR West bzw. 15,35 EUR Ost), ist für die Bestandsrentner mittlerweile bei allen RV-Trägern umgesetzt.

Bei der DRV Rheinland wurden Ende März 2019 rund 420.000 laufende Rentenzahlungen mit Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder rückwirkend zum 01.01.2019 maschinell umgestellt. Hieraus resultierte ein Gesamtnachzahlungsbetrag von rund 45 Millionen EUR. Seit April 2019 werden die laufenden monatlichen Rentenzahlungen inkl. der Zuschläge ausgezahlt.

Versicherte ohne laufende Rente erhalten bei Nachweis der Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern 6 weitere Monate Pflichtbeitragszeiten je Kind anerkannt. Da die Voraussetzungen für Kinderziehungszeiten identisch mit denen von Kinderberücksichtigungszeiten sind, konnten Ende Mai 2019 für rund 143.000 vor 1992 geborene Kinder bereits aufgrund paralleler Kinderberücksichtigungszeiten von Amts wegen weitere 6 Monate als Kindererziehungszeiten mit Bescheid anerkannt werden.

Workflow-Verfahren

Zum Fortgang der Digitalisierung kann ich berichten, dass wir in den Leistungsbereichen Versicherung, Rente und Rehabilitation weitere Schritte in Richtung digitale Sachbearbeitung zurückgelegt haben.

Nachdem im November 2018 das letzte Service-Zentrum in die digitale Bearbeitung der medizinischen Reha-Anträge eingebunden wurde, wird derzeit die digitale Bearbeitung auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeweitet. Noch in diesem Jahr wird die gesamte Reha-Sachbearbeitung der Service-Zentren vollständig digital arbeiten, nahezu alle Reha-Anträge (ohne AHB und Sucht) werden dann digital erledigt.

Die Alters- und Hinterbliebenenrenten werden ebenfalls schrittweise in die digitale Bearbeitung einbezogen. Gleiches gilt für die Erwerbsminderungsrenten. In den Service-Zentren Gummersbach und Mönchengladbach werden diese bereits vollständig digital bearbeitet.

Bis Sommer 2020 werden sämtliche Sachbearbeitungsbereiche der Leistungsabteilungen und damit rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DRV Rheinland ausschließlich digital arbeiten. Damit wird die DRV Rheinland der gesetzlichen Vorgabe aus dem eGovernmentgesetz gerecht.

Bei allen guten Nachrichten wollen wir nicht verhehlen, dass die Umsetzung der Digitalisierung kein reiner Selbstläufer ist. Während der ganz überwiegende Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Herausforderung angenommen hat und sich aktiv und engagiert in die Umsetzung einbringt, sind bei der IT-Unterstützung noch einige Verbesserungen in den Handlungsfeldern Stabilität und Performance notwendig. Hier arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck an dem Ziel, zeitnah spürbare Verbesserungen zu erreichen.

Digitalisierungszentrum

Die Digitalisierung der Geschäftsprozesse hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Organisation unseres Hauses. Stand bei der klassischen Papierbearbeitung die Postverteilung über die Poststelle bis zum Eingang in der Arbeitsgruppe im Vordergrund, so fallen diese Arbeitsprozesse zukünftig für die Leistungsbereiche vollständig weg. Gleiches gilt für die nachgelagerte elektronische Archivierung des Papiervorgangs nach Bescheiderteilung.

An deren Stelle tritt unmittelbar der Scanprozess, also die Digitalisierung der Posteingänge. Hierzu werden die Poststücke im Digitalisierungszentrum vorbereitet, gescannt und als wichtigster Arbeitsschritt indiziert, also nach Geschäftsprozessen erfasst. Die Zuständigkeitsermittlung sowie die Zusteuerung erfolgen anschließend vollständig elektronisch.

Die Dynamik des Ausbaus der elektronischen Bearbeitung wird durch die Zahl der gescannten Dokumente deutlich. Wurden im Jahr 2017 noch 380.000 Dokumente früh gescannt, waren es 2018 rund 835.000. In den ersten 5 Monaten 2019 wurden bereits 640.000 Dokumente früh gescannt, so dass unter Berücksichtigung des weiteren Roll-out im Laufe dieses Jahres ein Scanvolumen von 1,8 – 2,0 Millionen Dokumenten bis Jahresende erwartet wird.

In einem nächsten Schritt werden unsere Beraterinnen und Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die Untersuchungszentren in den nächsten Monaten mit Scandruckern ausgestattet, um die von den Versicherten mitgebrachten Unterlagen unmittelbar vor Ort dem elektronischen Antrag beifügen zu können. Hierdurch werden nicht nur Kopierarbeiten und Transportkosten vermieden, sondern auch Laufzeiten im Sinne unserer Kunden verkürzt.

In dem Maße, wie die eingehende und zu scannende Papierpost künftig durch die elektronische Kommunikation ersetzt wird, wird die Zahl der zu scannenden Dokumente auf Dauer entsprechend abnehmen. So wie wir mit dem bewährten Verfahren eAntrag bereits heute Rentenanträge elektronisch und damit papierlos aufnehmen, die Daten also direkt verarbeitet werden und im Versicherungskonto landen, so wollen wir die elektronische Kommunikation mit unseren Versicherten, mit Arbeitgebern, anderen Sozialversicherungsträgern, Behörden und Gerichten möglichst zügig ausbauen. Hierbei haben Datenschutz und Datensicherheit natürlich einen sehr hohen Stellenwert.

Umsetzung Untersuchungsstellenkonzept

Auch die Umsetzung des Untersuchungsstellenkonzeptes befindet sich auf der Zielgeraden. In einem Pilotverfahren wurde die organisatorische Trennung zwischen zentraler sozialmedizinischer Aktenbearbeitung und der dezentralen Begutachtung von Oktober 2018 bis März 2019 erfolgreich an den Standorten Gummersbach und Köln getestet. In diesen Tagen findet die 1. Umsetzungsphase unter Beteiligung der Standorte Düsseldorf, Wuppertal und Mönchengladbach statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungsstellen Mönchengladbach und Wuppertal sind in die Kreuzstraße in Düsseldorf umgezogen und nehmen dort die Tätigkeiten des Zentralen Sozialmedizinischen Dienstes wahr. Die erforderlichen Begutachtungen für die Service-Zentren Wuppertal, Mönchengladbach und Düsseldorf erfolgen durch das ebenfalls in der Kreuzstraße untergebrachte Untersuchungszentrum Düsseldorf.

Anfang 2020 wird an den restlichen Standorten das Untersuchungsstellenkonzept umgesetzt, so dass ab Frühjahr 2020 die Umstellung von 12 auf 3 Untersuchungszentren mit insgesamt 5 Standorten abgeschlossen sein wird.

Um für die Kolleginnen und Kollegen der aufzugebenden weiter entfernten Untersuchungsstellen Gummersbach, Kleve, Aachen und Düren unzumutbare Fahrtstrecken zu vermeiden, können diese weiter von dort aus - dank der digitalisierten Akten - für den in Düsseldorf angesiedelten Zentralen Sozialmedizinischen Dienst tätig sein.

Überprüfung von EM-Renten

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
dass kriminelle Energie in Einzelfällen auch dazu eingesetzt wird, Sozialleistungen zu erschleichen, ist keine neue Erkenntnis.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum haben jedoch zur Aufdeckung eines organisierten Betrugssystems zur Erschleichung auch von Erwerbsminderungsrenten geführt. Die Ermittlungen haben unter anderem ergeben, dass sog. Vermittler unter Beteiligung von Ärzten gegen entsprechende Bezahlung beim Aufbau gefälschter Krankengeschichten behilflich waren, um letztlich Leistungen der Kranken-, Pflege- und der Rentenversicherung zu erschleichen. Die aufgedeckten Fälle betreffen vornehmlich Sozialversicherungsträger in Westfalen, die DRV Rheinland ist mit wenigen Fällen beteiligt.

Da es aber eher unwahrscheinlich ist, dass kriminelle Aktivitäten vor regionalen Grenzen halt machen, hat auch die DRV Rheinland aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse zusätzliche Maßnahmen eingeleitet, um

  • Verdachtsfälle zu erkennen,
  • vertiefende Ermittlungen durchzuführen,
  • organisierte Systeme zu erkennen und
  • sozial- und strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

In einem ersten Schritt werden aktuell mittels Suchläufen erhebliche Datenmengen aufbereitet und nach Auffälligkeiten analysiert, um anschließend Sachverhaltsüberprüfungen durchzuführen.

 Zusätzlich haben wir unsere internen Kontrollsysteme durch die

  • Einführung einer internen Qualitätskontrolle zur sozialmedizinischen Sachaufklärung,
  • Einführung von Qualitätszirkeln der internen Gutachter und
  • Validierung externer Gutachter

weiter ausgebaut.

Neben der intensiven Zusammenarbeit mit der DRV Westfalen und dem Erfahrungsaustausch in den Gremien der Rentenversicherung stehen wir in engem Kontakt mit den betroffenen Krankenkassen.

Budgetierte Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte Sie über unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) informieren.

Reha-Ausgaben

Von dem Gesamtbetrag der Rentenversicherung für das Jahr 2019 in Höhe von rund 7,1 Mrd. EUR entfallen auf die DRV Rheinland 437,6 Mio. EUR. So wie wir im letzten Jahr (2018) unser Budget in Höhe von 422 Mio. EUR mit 415,6 Mio. EUR zu 98,5 Prozent ausgeschöpft haben, ist zu erwarten, dass wir das Budget auch in diesem Jahr wieder weitestgehend ausschöpfen werden.

 Im Jahr 2020 wird das Reha-Budget der Rentenversicherung insgesamt auf rund 7,3 Mrd. EUR anwachsen, für die DRV Rheinland ergibt dies ein Budget in Höhe von rund 447,3 Mio. EUR. Das ist der Betrag, mit dem wir in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2020 gehen werden. Dies sind rd. 10 Mio. EUR mehr als 2019 und rund 25 Mio. EUR mehr als 2018.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten werden wir auch den für 2019 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen in Höhe von 257,8 Mio. EUR unterschreiten. Im Haushaltsplan 2019 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 255,7 Mio. EUR begrenzt.

2018 hatten wir unseren Ausgaberahmen in Höhe von 257,7 Mio. EUR mit tatsächlichen Ausgaben in Höhe von 237,8 Mio. EUR nur zu 92,3 Prozent ausgeschöpft. In der Rentenversicherung insgesamt liegt der Grad der Ausschöpfung mit rund 95 Prozent des Gesamtbudgets etwas höher.

Im Jahr 2020 steigt der Gesamtbetrag der Rentenversicherung von rund 4,3 Mrd. EUR im Jahr 2019 auf 4,4 Mrd. EUR an. Für das Haushaltsjahr 2020 beträgt unser Anteil rund 264,1 Mio. EUR (2019: 257,8 Mio. EUR, 2018: 257,7 Mio. EUR).

Klinikkette der DRV Rheinland

Meine sehr geehrten Damen und Herren Anknüpfend an die Ausführungen von Frau Dr. Graf komme ich nun zu unseren Reha-Kliniken. Das Jahr 2019 verläuft für unsere sechs eigenen Rehabilitationskliniken bisher sehr positiv. Alle Kliniken sind voll belegt. Während sich fünf Kliniken weiterhin erfolgreich im Marktpreiskorridor bewegen, bedarf es in der Nordseeklinik Borkum hierzu noch einiger Anstrengungen.

Nordseeklinik Borkum - Kooperationsstandort Borkum

Wesentliche Veränderungen kommen auf unsere Nordseeklinik auch in personeller Hinsicht zu. Nach dem Ausscheiden unseres langjährigen pneumologischen Chefarztes ist es gelungen, mit der DRV Bund eine Verständigung darüber zu erzielen, dass nunmehr ein gemeinsamer ärztlicher Direktor für beide Kooperationskliniken eingestellt werden soll. Die hierzu erforderliche Stellenausschreibung erfolgt unter Federführung der DRV Rheinland. Arbeitgeber des künftigen ärztlichen Direktors für den Kooperationsstandort wird die DRV Rheinland sein.

Bedauerlicherweise geht die Knappschaftsklinik auf Borkum diesen gemeinsamen Weg nicht mit. Auch in dieser Frage kommt eine Kooperation nicht zustande. Da rentenversicherungsweit die bereits langjährig propagierten Klinikkooperationen hinter den Erwartungen zurückbleiben, sollen weitere Fortschritte nunmehr im Auftrag des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung über eine in diesem Jahr eingerichtete neue Projektgruppe „Kooperationsstandorte der Rentenversicherung“ erreicht werden. Die DRV Rheinland arbeitet engagiert in dieser Projektgruppe mit.

Eifelklinik Manderscheid

In der Eifelklinik schreiten die Baumaßnahmen plangemäß voran. Als erster Bauabschnitt konnte der neue Therapiebereich fertig gestellt werden. Das neue Bettenhaus, das an die Bestandsklinik angebaut wurde, soll noch im September in Betrieb gehen. Direkt im Anschluss wird mit den Vorbereitungen für die Kernsanierung des alten Bettenhauses im nächsten Sanierungsabschnitt begonnen. Der Vorstand begleitet die Baumaßnahme sehr intensiv und ist an der Gestaltung, Ausstattung und Festlegung der Standards beteiligt.

Aggertalklinik Engelskirchen

Schließlich ist noch auf die beginnende Baumaßnahme in der Aggertalklinik hinzuweisen. Hier starten in diesem Herbst nach mehrjähriger Vorbereitung und Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden die dringend erforderlichen Brandschutzsanierungsarbeiten. Diese werden den Klinikalltag im laufenden Betrieb in den kommenden Jahren erheblich beeinflussen. Die Brandschutzsanierung wird abschnittsweise durchgeführt, um die Störungen und Belastungen für die Patienten weitestgehend zu minimieren. Für die Aggertalklinik bedeutet die umfassende Brandschutzsanierung die größte Baumaßnahme und Investition seit ihrer Errichtung.

Umstellung Klinik IT

Die Klinik-IT, die uns besonders in den letzten beiden Jahren wegen des Umstiegs auf den neuen externen Dienstleister, die Nexus AG, stark beschäftigt hat und bisher nicht die Erwartungen und Anforderungen erfüllen konnte, läuft jetzt erfreulicherweise stabil. Bis zum Jahresende soll die Nexus AG mit Nachdruck an weiteren Systemverbesserungen und wichtigen Funktionalitätserweiterungen sowie fehlenden Dokumentationen für die IT-Sicherheitskonzepte arbeiten.

Klinik Roderbirken – Klage gegen die Stadt Leichlingen

Ich hatte in den letzten Vertreterversammlungen berichtet, dass der DRV Rheinland Zusatzkosten entstanden sind, weil die Stadt Leichlingen zunächst den Abriss des leerstehenden Schwesternwohnheimes in Roderbirken verhindert hatte, als sie dort die Unterbringung von Flüchtlingen plante. Da die Stadt Leichlingen nicht zur Erstattung dieser Mehrkosten aus dem verzögerten Abriss bereit war, hatten wir Klage auf Schadensersatz vor dem Landgericht Köln erhoben. Das Landgericht hat sich der Argumentation und Rechtsansicht der DRV Rheinland bedauerlicherweise nicht angeschlossen und unsere Klage Anfang April dieses Jahres abgewiesen. Wir haben gegen dieses Urteil fristgerecht Berufung eingelegt.

Entscheidung des BVerwG zur Ausgleichszulage

Einen anderen Rechtsstreit konnten wir in der letzten Woche erfolgreich abschließen. Konkret geht es um die Ausgleichszulage, die die Regionalträger an die Beamtinnen und Beamten kraft Gesetzes zu zahlen haben, die in Folge der Organisationsreform nach dem Jahr 2006 mit den Auskunfts- und Beratungsstellen von der DRV Bund auf die Regionalträger übergegangen waren und anschließend aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Bundes- und der jeweiligen Landesbesoldung finanzielle Nachteile erlitten haben. Zuletzt ging es um die Frage, wie die nach Bundes- und Landesrecht zustehenden sog. Sonderzuwendungen, die mittlerweile im Bund und in den Ländern in die monatlichen Besoldungszahlungen integriert worden sind, bei der Bemessung der Ausgleichszulage zu berücksichtigen sind. Die Regionalträger vertreten hierzu die Auffassung, dass bei der Vergleichsberechnung die in die Bundesbesoldung integrierte Sonderzuwendung aus der Bundesbesoldung herauszurechnen ist, um eine doppelte Berücksichtigung zu vermeiden.

 Hierzu gab es allein bei der DRV Rheinland 55 Klageverfahren. Am 06. Juni 2019 hat sich das Bundesverwaltungsgericht in einem Musterstreitverfahren, das die DRV Rheinland geführt hat, dieser Sichtweise angeschlossen und die anderslautende Entscheidung des OVG Münster aufgehoben. Diese Entscheidung hat eine klarstellende Wirkung auf entsprechende Verfahren bei den anderen Regionalträgern.

BRH-Prüfung zur Rechnungslegung und zum Entlastungsverfahren

Noch offen ist dagegen, welche konkreten Schlussfolgerungen aus der Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofs zur Prüfung der Jahresrechnung und zum Entlastungsverfahren abzuleiten sind. Ich hatte in der letzten Vertreterversammlung über die wesentlichen Kritikpunkte und den Stand der Beratungen des Bundesvorstands hierzu berichtet.

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die aus Sicht des Bundesrechnungshofs fehlende Unabhängigkeit der Internen Revisionen verbunden mit der Anregung, die Jahresrechnungen künftig durch vom jeweiligen Rentenversicherungsträger unabhängige Prüfer oder Prüfstellen, zum Beispiel durch Wirtschaftsprüfer, prüfen zu lassen.

 Der Bundesvorstand hat sich intensiv mit den Ausführungen des Bundesrechnungshofs, mit den Stellungnahmen und Vorschlägen des Hauptamts sowie externer Berater befasst. Die Anregung des Bundesrechnungshofs zur Beauftragung externer Wirtschaftsprüfer wird aktuell nicht weiter verfolgt. Stattdessen hat der Bundesvorstand zuletzt die Einrichtung einer trägerübergreifenden Prüfstelle analog der Verfahrensweise der DGUV zur Erreichung und Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfer/innen der Jahresrechnung diskutiert. Dieses Thema soll eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Selbstverwaltung, bearbeiten. Eine erste Sitzung soll noch im Juni 2019 stattfinden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
mein Bericht über einige ausgewählte Themen lässt erkennen, dass wir in unserem Haus an einigen weitreichenden Veränderungen und anspruchsvollen Themen arbeiten, die unseren Beschäftigten einiges abverlangen und ihre Bereitschaft voraussetzt, die eingeschlagenen Wege mit zu gehen. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist die frühzeitige Information und Einbindung in die jeweiligen Entscheidungsprozesse, aber auch der kontinuierliche Meinungsaustausch mit allen Beteiligten.

Wichtige Hinweise zur Zufriedenheit der Beschäftigten liefert die in regelmäßigen Abständen stattfindende anonyme Beschäftigtenbefragung.

Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung 2018 

Im Jahr 2018 wurde die mittlerweile fünfte Beschäftigtenbefragung nach bundesweit einheitlichen Kriterien bei allen Rentenversicherungsträgern durchgeführt. 1400 Beschäftigte der Hauptverwaltung und der Service-Zentren der DRV Rheinland sowie über 400 Beschäftigte aus unseren eigenen Kliniken haben sich an dieser Beschäftigtenbefragung beteiligt. Mit der Beschäftigtenbefragung soll insbesondere die Zufriedenheit der Beschäftigten und ihre Identifikation mit dem Arbeitgeber ermittelt werden.

Die Gesamtzufriedenheit der Beschäftigten in der Hauptverwaltung ist gegenüber der letzten Befragung leicht gestiegen. Mit ihrem Ergebnis liegt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland im Mittelfeld der Befragungsergebnisse aller Rentenversicherungsträger.

 In den Rehabilitationskliniken sind die Zufriedenheit der Beschäftigten und ihre Identifikation mit dem Arbeitgeber traditionell ausgeprägter als in den Hauptverwaltungen. Für die Klinikkette der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ergibt sich ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis. Besonders gut schneiden hier die Aggertalklinik, die Westerwaldklinik und die Klinik Niederrhein ab.

Insgesamt können wir mit den Ergebnissen zufrieden sein, wenn auch in dem einen oder anderen Handlungsfeld durchaus noch Luft nach oben ist und weitere Handlungsbedarfe bestehen. An deren erfolgreicher Umsetzung und Erfüllung werden wir gemeinsam weiter arbeiten.

 Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit !