Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Datum: 14.06.2019 Rede von: Dr. Sabine Graf Anlass: Vertreterversammlung

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

auch in diesem Jahr profitieren die Rentnerinnen und Rentner von der guten Lage am Arbeitsmarkt und den Lohnsteigerungen der Vergangenheit in Form von weiter steigenden Renten. Auf dem Weg zu gleichen Rentenwerten in Ost und West kommen wir mit der Rentenanpassung 2019 ebenfalls einen großen Schritt weiter.

Mit dieser erfreulichen Botschaft möchte ich Sie herzlich im Namen des Vorstandes zur Vertreterversammlung in Bad Ems begrüßen.

Arbeitsmarkt

Wie in den Vorjahren präsentiert sich der Arbeitsmarkt auch in diesem Jahr in einer vergleichsweise guten Verfassung. Die Arbeitslosigkeit ist weiter gesunken. Im April waren 2.229.000 und damit 155.000 Menschen weniger arbeitslos als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug im April 4,9 Prozent. Analog dazu sind auch die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen weiter angewachsen – im Vergleich zum Vorjahr sind 671.000 Menschen mehr in Arbeit (Zahlen für Februar 2019).

Die positive Lohn- und Arbeitsmarktentwicklung hat unmittelbare Auswirkung auf die finanzielle Situation der Rentenversicherung. Zu Beginn meines Berichtes möchte ich zunächst über die Vorausschätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie des Vermögens der allgemeinen Rentenversicherung, sprich: die Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung, informieren. Und die ist, soviel bereits vorab, weiterhin ausgesprochen gut.

Finanzlage - Rechnungsergebnis 2018

Die Bewertung der aktuellen Finanzlage und die Berechnung zur Entwicklung der Finanzen der allgemeinen Rentenversicherung erfolgt in der Regel viermal jährlich durch Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und eines Vertreters des Bundesversicherungsamtes, den sog. Schätzerkreis. Dieser hat sich zuletzt im Mai 2019 zur Ermittlung des vorläufigen Rechnungsergebnisses für das Jahr 2018 und zur Vorausberechnung der mittelfristigen Finanzentwicklung bis zum Jahr 2023 getroffen.

Hierbei sind die Auswirkungen der Neuregelungen durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz (RV-LVStabG) bereits berücksichtigt worden. Ebenfalls berücksichtigt wurden die Daten der Rentenanpassung zum 1. Juli 2019.

Grundlage der Schätzung ist das Rechnungsergebnis für das Jahr 2018, bei dem Einnahmen in Höhe von insgesamt 306,6 Mrd. EUR Ausgaben in Höhe von 302,2 Mrd. EUR gegenüberstehen. Für das vergangene Jahr ergibt sich also ein Einnahmenüberschuss von rund 4,4 Mrd. EUR. Dementsprechend ist die Nachhaltigkeitsrücklage von Ende 2017 bis zum Ende des Jahres 2018 um rund 4,8 Mrd. EUR auf 38,2 Mrd. EUR angewachsen und entspricht Ende 2018 1,79 Monatsausgaben.

Bei einem Beitragssatz in Höhe von 18,6 Prozent wird für das Jahr 2019 von Einnahmen in Höhe von 319,7 Mrd. EUR und Ausgaben in Höhe von 319,6 Mrd. EUR ausgegangen. Aufgrund des für dieses Jahr prognostizierten leichten Einnahmeüberschusses wird die Nachhaltigkeitsrücklage bis Ende des Jahres auf rund 38,5 Mrd. EUR steigen. Dies entspricht geschätzten 1,7 Monatsausgaben.

Im Gleichklang mit dem Anstieg der Beitragseinnahmen von 235,9 Mrd. EUR auf 246,3 Mrd. EUR und des Bundeszuschusses von 69,5 Mrd. EUR auf 72,3 Mrd. EUR werden auch die Ausgaben für Renten von 262,9 Mrd. EUR auf 277,1 Mrd. EUR und für die Krankenversicherung der Rentner von 18,6 Mrd. EUR auf 20,8 Mrd. EUR anwachsen.

Mittelfristige Finanzentwicklung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

kommen wir nun zur Vorausschätzung bis zum Jahr 2023.

Für die Finanzentwicklung der Rentenversicherung ist, wie bereits angedeutet, in erster Linie die Lohn- und Arbeitsmarktentwicklung von Bedeutung. Hierbei geht es weniger um die Veränderung der Zahl der Arbeitnehmer insgesamt als vielmehr um die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, also die Beitragszahler (ohne Beamte und Ein-Euro-Jobs). Es ist zu erwarten, dass bis zum Jahr 2023 die Zahl der Beitragszahler weiter ansteigen wird, und zwar von gut 38,6 Mio. Ende 2018 auf rund 39,3 Mio. Ende 2023. Auch die Zahl der Arbeitslosen wird weiter zurückgehen. Dies sind gute Aussichten für die allgemeine Rentenversicherung, insbesondere natürlich hinsichtlich der Einnahmen aus Pflichtbeiträgen. Denn bei einer prognostizierten jährlichen Steigerung der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter von mehr als 3 Prozent wird sich der Anstieg der Beitragseinnahmen fortsetzen.

Neben den Beitragseinnahmen spielt der Bundeszuschuss eine wichtige Rolle. Die drei Bestandteile des Bundeszuschusses sind der allgemeine Bundes­zuschuss, der zusätzliche Bundeszuschuss und sein Erhöhungsbetrag. Der gesamte jährliche Bundeszuschuss steigt von 69,5 Mrd. EUR im Jahr 2018 auf 84,4 Mrd. EUR im Jahr 2023 an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

nach den Annahmen zur Vorausberechnung bleibt der Beitragssatz zur allgemeinen Renten­versicherung bis einschließlich zum Jahr 2023 stabil bei 18,6 Prozent. Im Jahr 2024 muss der Beitragssatz auf 19,5 % angehoben werden, um ein Unterschreiten der Mindest-Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben zu verhindern. Im Jahr 2025 ergibt sich ein Beitragssatz von 20 % bei einer Nachhaltigkeitsrücklage von 0,21 Monatsausgaben.

Die mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz eingeführte Beitragssatzgarantie wird laut den vorliegenden Vorausberechnungen ohne weitere Bundesmittel (Aufstockung des zusätzlichen Bundeszuschusses) eingehalten. Dies allerdings nur mit den bis 2025 kumulierten Sonderzahlungen des Bundes an die Rentenversicherung in Höhe von rund 2,15 Mrd. EUR, die durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz eingeführt wurden.

Die Nachhaltigkeitsrücklage (in Mrd. EUR) betrug Ende 2018 38,2 Mrd. EUR. Sie wird in den Folgejahren langsamer abgebaut als in den bisherigen Schätzungen angenommen.

Das Netto-Rentenniveau vor Steuern, das im Prinzip das Verhältnis der Netto-Standardrente  zum durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt abbildet, wird für das laufende Jahr auf 48,2 Prozent geschätzt. Es sinkt 2020 auf 48,1 Prozent und wird ab 2021 durch die Haltelinie bei 48 Prozent stabilisiert. Wegen der Anhebung des Beitragssatzes und der daraus resultierenden Verminderung des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts wird das Rentenniveau 2024 dann rechnerisch vorübergehend auf 48,2 Prozent ansteigen.

Rentenanpassung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie ich zu Beginn meines Berichts ausgeführt habe, wird auch in diesem Jahr der 1. Juli wieder ein erfreulicher Tag für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sein. An diesem Tag werden nämlich die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung turnusmäßig angepasst, und zwar um 3,18 Prozent im Westen und 3,91 Prozent im Osten. Die Anpassung bestimmt sich rechnerisch als Produkt aus den drei Faktoren: Lohnfaktor, Beitragssatzfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor. Was sich hinter diesen drei Faktoren verbirgt, wurde bereits mehrfach im Rahmen unserer Vertreterversammlungen erläutert. Entscheidend ist, wie Sie wissen, lediglich was „hinten rauskommt“. Und da es in den neuen Bundesländern erneut eine deutlich höhere Anpassung der Renten geben wird, holt der aktuelle Rentenwert Ost gegenüber dem Wert im Westen, wie bereits in den Vorjahren, weiter auf. Auch durch die Regelungen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes reduziert sich der Abstand der beiden aktuellen Rentenwerte von 4,2 Prozent vor der Anpassung auf nur noch 3,5 Prozent. Die Angleichung wird zum 1. Juli 2024 abgeschlossen sein.

Die Mehraufwendungen durch die Rentenanpassung in der allgemeinen Rentenversicherung, inklusive Krankenversicherung der Rentner, belaufen sich allein im 2. Halbjahr 2019 auf beachtliche 5,2 Milliarden EUR. In den Folgejahren steigen sie auf das Doppelte dieses Betrages.

Rentenpakt II

Bundesminister Heil hat am 3. Februar 2019 seine Pläne für eine Grundrente vorgestellt. Inzwischen liegt hierzu auch ein Referentenentwurf vor. Ob und in welcher Ausgestaltung die Grundrente kommen wird, kann – auch in Anbetracht der aktuellen politischen Entwicklungen - zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorausgesagt werden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Im diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch auf einen vom Land Schleswig-Holstein beim Bundesrat eingereichten Entschließungsantrag vom 12. März 2019 mit dem Titel „Altersvorsorge verbessern – Altersarmut bekämpfen“ aufmerksam machen. Mit diesem soll der Gesetzgeber u. a. gebeten werden, die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen. Auch hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Brexit

"Abwarten und Tee trinken" könnte auch die Devise beim Thema Brexit lauten. Im Unterschied zu den parlamentarischen Entscheidungsträgern des vereinigten Königreichs hat der deutsche Gesetzgeber jedoch die Vorbereitungen auf den – wann auch immer stattfindenden – Brexit abgeschlossen. Der Entwurf eines „Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union“ wurde am 21. Februar 2019 nach erfolgter 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet und am 15. März 2019 im Bundesrat gebilligt. Mit dem Gesetzentwurf sollen für den Fall, dass Großbritannien ohne Austrittsabkommen aus der Europäischen Union austritt, Übergangsregelungen geschaffen werden, sofern diese einseitig durch den deutschen Gesetzgeber getroffen werden können. Insoweit auch einmal gute Nachrichten zum Thema "Brexit".

Lahntalklinik

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Sie hatten gestern Gelegenheit, unsere Lahntalklinik zu besuchen und sich vor Ort von der Qualität und dem breiten Leistungsspektrum zu überzeugen. Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals im Namen der Vertreterversammlung und des Vorstandes bei der Klinikleitung und den engagierten Beschäftigten vor Ort bedanken, die Ihnen ihre Klinik überzeugend präsentiert haben.

Wie Sie auch der in unserer letzten Vertreterversammlung ausgelegten Sonderausgabe des Magazins "Focus" entnehmen konnten, genießt die Lahntalklinik, wie übrigens auch unsere weiteren fünf Reha-Kliniken, aufgrund ihrer qualitativ hochwertigen Rehabilitationsangebote bundesweites Renommee und zählt zu den Top-Rehakliniken 2019. Behandelt werden in der Lahntalklinik Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats, vor allem Schäden an der Wirbelsäule und an den Gelenken, aber auch internistische Begleiterkrankungen. Das Indikationsspektrum reicht hier von der Behandlung von Rückenschmerzen über die Anschlussheilbehandlung (AHB) bei Gelenkersatz und nach orthopädischen, unfall- und neurochirurgischen Operationen bis hin zur Nachbehandlung von Unfall- und Verletzungsfolgen.

Der Vorstand verfolgt mit großem Interesse die qualitative und wirt­schaft­liche Entwicklung unserer eigenen Rehabilitationskliniken. Die Ergebnisse unserer Klinikkette in Punkto Qualität und Wirtschaftlichkeit können sich sehen lassen.

Bundesvorstand Strategieworkshop Reha

Am Ende meiner Rede möchte ich Sie noch über eine Diskussion am Rande des Strategieworkshops des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung zur Weiterentwicklung der Rehabilitation informieren.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte als Listenträger im November letzten Jahres ein 10-Punkte-Papier zu strukturellen Veränderungen der Reha-Prozesse im gegliederten Sozialleistungssystem in die Diskussion eingebracht. Ziel dieses Entwurfspapieres war es, Grundsatzpositionen zur Rehabilitation auf Arbeitgeberseite abzustimmen.

Dieses Papier hat zum Jahreswechsel in der gesamten Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung intensive Beratungen und Diskussionen ausgelöst. Ich möchte zunächst betonen, dass viele der Thesen und Anregungen aus dem 10-Punkte-Plan der BDA, wie beispielsweise die Vorschläge für einen frühzeitigeren Zugang zur Rehabilitation oder die Vermeidung von Erwerbsminderung bei chronisch-erkrankten Versicherten auch auf der Versichertenseite und im Hauptamt der Rentenversicherungsträger Zustimmung finden und seit langem diskutierte Forderungen gegenüber der Politik aufgreifen.

Eine These des BDA-Papiers ist allerdings auf erhebliche Ablehnung sowohl bei Versichertenvertretern wie auch bei Arbeitgebervertretern der Rentenversicherung gestoßen. Im ursprünglichen Entwurf des BDA-Papiers wurde gefordert, dass die Sozialversicherungsträger – also die Rentenversicherungsträger und die Unfallversicherung – keine eigenen Rehabilitationskliniken mehr betreiben sollten.

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Rheinland hat sich einstimmig gegen diese These aus dem BDA-Papier gestellt. Wir wollen die stationäre Rehabilitation nicht allein privaten Anbietern überlassen. Die eigenen Rehabilitationskliniken der Deutschen Rentenversicherung erfüllen eine wichtige gesundheitspolitische und sozialpolitische Aufgabe. Die Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW e. V. (Unternehmer NRW) hat in Abstimmung mit der Arbeitgeberseite der Deutschen Rentenversicherung Rheinland den Bundesvorstand der BDA angeschrieben und sich hierbei der Position des Vorstands der DRV Rheinland angeschlossen. Somit besteht ein breiter Konsens, dass eigene Kliniken für die Rentenversicherungsträger auch zukünftig unverzichtbar sind, um die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Rehabilitationsleistungen in Deutschland für unsere Versicherten und unseren Rehabilitanden zu sichern. Dem haben sich glücklicherweise auch Arbeitgeberverbände aus anderen Bundesländern angeschlossen, sodass die BDA nunmehr ihren 10-Punkte-Plan dahingehend geändert hat, dass die Sozialversicherungsträger auch künftig weiter eigene Rehabilitationskliniken betreiben sollen und sich so einem Wirtschaftlichkeits- und Qualitätswettbewerb mit den privaten Kliniken stellen werden.

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Rheinland bekennt sich ausdrücklich zu den eigenen Rehabilitationskliniken, die für uns ein wichtiges und unverzichtbares Element bei der Erbringung von Rehabilitationsleistungen für unsere Versicherten darstellen. Selbstverständlich muss der Betrieb der eigenen Kliniken wirtschaftlich sein. Dies haben aber gerade die Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in den zurückliegenden Jahren stets unter Beweis gestellt. Die Klinikkette der DRV Rheinland ist im  Marktpreisvergleich mit den privaten Klinikbetreibern wirtschaftlich und wettbewerbsfähig positioniert. Dies ist die Grundlage für die guten Leistungen unserer Rehabilitationskliniken.

Der Vorstand wird Sie über weitere Entwicklungen im Bereich Rehabilitation auf dem Laufenden halten.

Mit dieser Ankündigung möchte ich meine Ausführungen für heute beenden.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(1.917 Wörter)