Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Datum: 11.06.2021 Rede von: Heinz Krumnack Anlass: Vertreterversammlung

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

auch wenn wir nach wie vor Corona-bedingt noch nicht wieder zur Normalität zurückkehren können, Präsensvertreterversammlungen aktuell noch nicht angezeigt sind, lassen uns die Entwicklungen der letzten Wochen doch zumindest wieder optimistisch in die Zukunft blicken. Ich hoffe daher, dass die heutige virtuelle Vertreterversammlung die erste, aber auch die letzte sein mag und wir uns bald wieder persönlich begegnen können.

Die Geschäftsführung möchte Sie auch auf dem virtuellen Weg über die aktuellen Entwicklungen in der Hauptverwaltung einschließlich unserer Service-Zentren und den eigenen Kliniken unterrichten.

Corona – Virus-Pandemie

Anknüpfend an unseren schriftlichen Bericht im Dezember des letzten Jahres möchte mit einem kurzen Sachstandsbericht zur Corona – Virus – Pandemie beginnen.

Bis Mitte dieser Woche ist die Zahl der Verdachts- und Quarantänefälle in der Hauptverwaltung und den Service-Zentren auf fast 1.000 (983) und die Zahl der positiv getesteten Beschäftigten auf 83, in unseren Kliniken auf 13 angewachsen. Leider haben wir in der letzten Woche die traurige Nachricht erhalten, dass ein Kollege infolge einer Corona-Infektion gestorben ist. Alle anderen positiv getesteten Kolleginnen und Kollegen sind mittlerweile wieder genesen.

Die Maßnahmen im Rahmen des Notfallmanagements haben sich in der Praxis bewährt. Die vergleichsweise niedrige Anzahl positiv getesteter Beschäftigter seit März 2020 bestätigt das funktionsfähige Hygiene-Konzept der DRV Rheinland.

Seit Beginn dieser Woche sind auch die Betriebs- und Werksärzte in die Impfstrategie eingebunden. So steht auch unser Betriebsärztlicher Dienst bereit, um möglichst zügig unsere eigenen Beschäftigten im Haus zu impfen bzw. ihnen ein zeitnahes Impfangebot unterbreiten zu können. Gestartet sind wir in dieser Woche mit rund 120 Impfungen in Leverkusen und Düsseldorf. In Abhängigkeit von den verfügbaren Impfdosen werden wir die Schlagzahl in den nächsten Wochen erhöhen.

In unseren Reha-Kliniken haben bereits in den vergangenen Monaten Impfungen gegen das Corona-Virus stattgefunden. Die Impfbereitschaft war in allen Häusern erfreulich hoch, so dass je nach Klinik zwischen 80 Prozent und 97 Prozent der Beschäftigten mindestens ihre Erstimpfung, ein großer Teil der Beschäftigten sogar bereits die Zweitimpfung erhalten hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie hat sich die Corona-Pandemie auf unsere Arbeit ausgewirkt ?

Auskunft und Beratung

Nachdem Präsenzberatungen in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung mit Beginn der Pandemie zunächst eingestellt und später mit Einschränkungen in geringem Umfang wieder ermöglicht worden sind, hat die DRV Rheinland frühzeitig Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Auskunft und Beratung sowie für die unverzichtbare Rentenantragsaufnahme geplant und umgesetzt.

Seit April des letzten Jahres werden Beratungen und Antragsaufnahmen in zunehmendem Maße telefonisch durchgeführt. Des Weiteren wurden die Online-Dienste der Rentenversicherung und hier insbesondere die Webversion zur Antragstellung ausgebaut und verstärkt beworben. Die telefonische Beratung und die telefonische Antragsaufnahme haben sich in der Folge als das entscheidende Mittel zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der DRV Rheinland und zur Betreuung unserer Versicherten etabliert. Seither werden die meisten Beratungen und Antragsaufnahmen telefonisch durchgeführt.

Seit Anfang März dieses Jahres bietet die DRV Rheinland zusätzlich Videoberatungen an. Kundinnen und Kunden haben nach telefonischer Kontaktaufnahme die Möglichkeit, dass sie zuhause im heimischen Wohnzimmer per Videotechnik via PC, Tablet und ggf. Smartphone beraten und ihre Anträge aufgenommen werden. Die Rückmeldungen unserer Kunden sind durchweg positiv.

Dieses gute und kundenorientierte Leistungsangebot wird die DRV Rheinland auch nach der Corona-Pandemie beibehalten.

Aktuelle Entwicklungen in der Rehabilitation

Im Bereich der Rehabilitation führt die Corona-Pandemie zu einem stark veränderten Antragsverhalten unserer Versicherten.

Im Jahr 2020 wurden rund 12.300 medizinische Reha-Anträge weniger gestellt als in 2019, was einem Rückgang von 13,9 Prozent entspricht. Im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gingen die Anträge 2020 sogar noch stärker um mehr als 15 Prozent zurück. Dieses rückläufige Antragsverhalten setzt sich bisher auch im Jahr 2021 weiter fort.

Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich das aktuell rückläufige Antragsverhalten nach Corona wieder stabilisieren wird, wollen wir auch hier zusätzlich neue Wege zur Erleichterung der Antragstellung und zum beschleunigten Zugang zur Reha beschreiten. Dabei setzen wir auch im Rehabereich auf die bewährten neuen technischen Zugangswege. Wir planen mit einer Klinik der eigenen Klinikkette erstmals den Einsatz der LTA-Videoberatung direkt in der Rehaklinik für Rehabilitanden, die im Anschluss an die medizinische Rehabilitation noch berufsfördernde Leistungen zum Beispiel im Berufsförderungswerk benötigen.

Hierdurch haben die Rehabilitanden die Möglichkeit, direkt mit ihrem zuständigen Reha-Fallmanager bereits während der medizinischen Rehabilitation konkrete Planungen für die Zeit nach der medizinischen Rehabilitation anzustellen und bei Bedarf lückenlos im Anschluss Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wahrzunehmen.

Des Weiteren wird die DRV Rheinland ein bereits erprobtes Verfahren zur Ermittlung des individuellen Gesundheitszustands und damit des Rehabilitations- sowie des Präventionsbedarfes erstmals auch im Rheinland testen. Hierbei handelt es sich um einen für die Versicherten kostenlosen und unbürokratischen Gesundheitstest, den sogenannten Ü45-Gesundheits-Check für Versicherte, die das 45. Lebensjahr vollendet haben. Dabei wird die DRV Rheinland mit bereits zertifizierten ambulanten Reha-Zentren im Rheinland zusammenarbeiten.

Betriebsprüfdienst

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Arbeitssituation im Betriebsprüfdienst ist auch in diesem Jahr durch die Corona-Pandemie weiterhin stark belastet. Pandemiebedingt bestehen insbesondere Schwierigkeiten bei der Vereinbarung und Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen in den Unternehmen. In vielen Betrieben beziehungsweise Abrechnungsstellen arbeiten die Mitarbeitenden im Homeoffice und sind damit für unsere Betriebsprüfer nicht persönlich erreichbar oder es gibt Zutrittsverbote für Externe.

Hilfreich ist, dass der Anteil der elektronisch unterstützten Betriebsprüfungen (euBP) nochmals gesteigert werden konnte. Er beträgt aktuell rund 60 Prozent und liegt damit gut 11 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Allerdings können nicht alle Prüfungen komplett über das rein elektronische Verfahren erledigt werden.

Auch wenn Corona-bedingt nicht alle Betriebsprüfungen von unseren rund 160 Prüferinnen und Prüfer abschließend durchgeführt werden können, droht keine Verjährung von Beitragsansprüchen, da der Gesetzgeber aufgrund der Corona-Pandemie mit § 128 SGB IV extra eine neue Vorschrift zur außerordentlichen Hemmung der Verjährung eingeführt hat.

Grundrente

Wie in den letzten Berichten angekündigt, ist am 01.01.2021  das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährig Versicherte in Kraft getreten. Der Zuschlag an Entgeltpunkten – der sogenannte Grundrentenzuschlag - soll sicherstellen, dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, im Alter eine der Lebensleistung entsprechende auskömmlich Rente erwarten dürfen.

Seine Zahlung hängt neben der eigenen Lebensleistung zusätzlich von den gesamten Einkünften der Rentnerinnen und Rentner – auch unter Berücksichtigung des Einkommens des Partners – ab.

Nach den Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales profitieren rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner bundesweit von dem Grundrentenzuschlag. Die Deutsche Rentenversicherung muss hierzu über 24 Millionen Bestandsrenten überprüfen, davon entfallen auf die DRV Rheinland rund 1,3 Millionen Bestandsrenten.

Die Überprüfung der Bestandsrenten erfolgt nach einem bundesweit abgestimmten Zeitplan, beginnend mit den ältesten Rentnerinnen und Rentnern.

Für die manuell zu bearbeitenden Fälle hat die DRV Rheinland den Sonderbereich Grundrente gegründet. Zum 01.11.2020 wurden insgesamt 35 externe Mitarbeitende befristet für zwei Jahre eingestellt. Zum 01.07.2021 werden weitere 45 Einstellungen für den Sonderbereich Grundrente folgen. Zusätzlich arbeiten in diesem Bereich 17 erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend aus der Rentenbestandssachbearbeitung.

Zur aktiven Öffentlichkeitsarbeit wurde unter anderem eine kostenlose bundesweite Hotline für Fragen zum Grundrentenzuschlag eingerichtet. Auch bei den zahlreichen Callcenteranfragen zeichnet sich eine nicht ganz zutreffende Erwartungshaltung der Mitbürgerinnen und Mitbürger ab. In den Medien wird häufig von einem Grundrentenzuschlag von bis zu 420 Euro berichtet, aus den Probeberechnungen zum Grundrentenschlag wissen wir aber, dass die tatsächlichen Zahlbeträge im Durchschnitt lediglich rund 75 Euro betragen werden. Hier ist also weiterhin Aufklärung dringend notwendig.

Stand der Digitalisierung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass wir flexibel und ohne allzu große Einschränkungen sowohl für unsere Kunden als auch unsere Beschäftigten unsere Arbeit fortsetzen konnten und nach wie vor können, ist die Umsetzung der Digitalisierung.

Bis Ende des letzten Jahres sind nahezu alle Sachbearbeitungsbereiche des Hauses auf die digitale Vorgangsbearbeitung umgestellt worden. In einem letzten Schritt folgt die Rechtbehelfsstelle mit Ärztlichem Beratungsdienst, so dass bis Ende dieses Jahres alle Leistungsbereiche umgestellt sein werden und die digitale Vorgangsbearbeitung vollständig bei der DRV Rheinland eingeführt ist.

Die Digitalisierung wird insgesamt als großer Gewinn für die tägliche Arbeit der Sachbearbeitung erlebt. Die jederzeitige Verfügbarkeit der Vorgänge an jedem Ort von jedem PC aus ist gerade während der Corona-Pandemie von erheblicher Bedeutung, da hierdurch überhaupt erst Homeoffice-Möglichkeiten eingeführt werden konnten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachbearbeitung haben in einer aktuellen Befragung bestätigt, dass Sie trotz technischer Schwierigkeiten nicht mehr auf die Digitalisierung verzichten wollen, keiner will mehr zurück zur Papierakte!

Homeoffice / Mobiles Arbeiten

Das Thema Homeoffice hat sich im Verlauf der Pandemie zu einem zentralen Thema entwickelt.

Eine wesentliche Voraussetzung für das mobile Arbeiten ist die hierfür notwendige technische Ausstattung. Hierzu zählen vor allem Notebooks mit den entsprechenden technischen Komponenten.

Die DRV Rheinland hatte bereits vor den Festlegungen im Arbeitsschutzgesetz zum Homeoffice gehandelt und im Mai des vergangenen Jahres mit Blick auf den ohnehin geplanten Regelaustausch der PCs im Jahr 2021 gut 1.800 Notebooks bei der NOW IT GmbH für die Sachbearbeitungsbereiche bestellt. Bis zur Bereitstellung der neuen Notebooks wurden ab November 2020 alle Sachbearbeitungsbereiche mit kurzfristig verfügbar gewordenen Notfall-Notebooks ausgestattet, sodass ab diesem Datum einzelne besonders schutzwürdige Mitarbeitende im Homeoffice tätig sein konnten. Der für Mitte 2021 geplante Start des Regelaustauschs konnte auf den Beginn dieses Jahres vorgezogen werden. Seit Anfang Februar 2021 läuft der Rollout der neuen Notebooks. Der flächendeckende Rollout der neuen Notebooks wird bis Mitte 2021 im Wesentlichen abgeschlossen sein, so dass dann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Sachbearbeitungsbereiche die Möglichkeit hat, im Homeoffice zu arbeiten.

Die Beschäftigten bewerten die Möglichkeit des Homeoffice durchweg positiv, auch aus Arbeitgebersicht bietet Homeoffice viele Vorteile

Für die Zeit nach der Pandemie planen wir deshalb, die Möglichkeiten des Homeoffice bzw. des mobilen Arbeitens im Rahmen einer Dienstvereinbarung fortzuführen.

Corona-Schutzkonzepte in den eigenen Kliniken

Die Corona-Pandemie prägt auch das Tagesgeschäft in unseren Reha-Kliniken. Nachdem im vergangenen Jahr umfangreiche Hygiene- und Schutzkonzepte etabliert wurden, hat sich zwischenzeitlich in den Kliniken ein, wenn auch coronakonformer, Alltag eingestellt. Nach wie vor werden alle Rehabilitanden vor dem Antritt ihrer Rehabilitationsmaßnahme einem Test unterzogen, sofern sie kein aktuelles negatives Testergebnis am Anreisetag nachweisen können. Auf diesem Wege konnte in den vergangenen 11 Monaten bei 45 Patientinnen und Patienten eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen und eine Verbreitung in den eigenen Kliniken verhindert werden.

Lediglich in der Aggertalklinik kam es in den letzten Wochen zu einem Ausbruchsgeschehen, bei dem sich offensichtlich ein Rehabilitand während der Rehabilitationsmaßnahme durch Kontakte außerhalb der Klinik infiziert hat. Aufgrund des umsichtigen Vorgehens des örtlichen Corona-Krisenstabs sowie der Beschäftigten und Versicherten infizierte sich nur eine kleine Gruppe der Patientinnen und Patienten, für keinen der Beschäftigten musste eine Quarantäne angeordnet werden. Die vom lokalen Gesundheitsamt vorübergehend angeordnete Schließung der Klinik konnte aufgrund der Umsetzung aller Maßnahmen schneller aufgehoben werden, als zunächst geplant, was zu einem raschen Wiederanlaufen des Klinikbetriebs geführt hat.

Auslastung der eigenen Reha-Kliniken

Die Klinikkette erreichte im Jahr 2020 eine durchschnittliche Auslastung von rund 63 Prozent. Von den pandemiebedingten Einschränkungen besonders massiv betroffen war die Nordseeklinik, die wie alle Rehakliniken auf Borkum auf Anweisung des zuständigen Gesundheitsamtes den Betrieb im März 2020 vorübergehend vollständig einstellen musste. Sukzessive konnte die Belegung in allen Kliniken wieder gesteigert werden. Gebremst wurde die Erhöhung der Auslastung durch regionale Entscheidungen der Länder. So halten beispielweise Kliniken der Klinikkette weiterhin Bettenkapazitäten als „Ersatzkrankenhäuser“ frei. Zu einer Versorgung von Akut-Patienten kam es zwar bisher nicht, die hierfür freigehaltenen Bettenkapazitäten stehen aber nach wie vor für die medizinische Rehabilitation nicht zur Verfügung.

Bis zum Ende des ersten Quartals konnte die Auslastung auf durchschnittlich rund 71 Prozent gesteigert werden und ist somit vergleichbar zur Belegung von Kliniken in privater Trägerschaft. Dennoch ist absehbar, dass auch das Betriebsergebnis des Jahres 2021 durch Corona beeinträchtigt werden wird.

Rehabilitationsangebote nach einer Infektion mit dem Corona-Virus

Eine Infektion mit dem Corona-Virus zieht häufig anhaltende funktionelle Einschränkungen nach sich, die unter dem Begriff Long-Covid diskutiert werden. So haben erste Auswertungen gezeigt, dass diese Defizite auch noch Monate nach überstandener Infektion teils deutlich die Aktivitäten des täglichen Lebens beeinflussen können, unabhängig von Alter, Geschlecht oder vorherigem Gesundheitszustand.

Diese funktionellen Einschränkungen machen sich in der Regel in den Bereichen der Pneumologie, der Kardiologie, der Neurologie und der Psychosomatik bemerkbar. Mit dem Ziel, auch in unseren Reha-Kliniken qualifizierte Reha-Angebote vorzuhalten, werden spezifische Long-Covid-Konzepte entwickelt.

Hierzu wird eine Informationsbroschüre zur Ausgabe an Sozialdienste der akut behandelnden Krankenhäuser erstellt, mit der umfangreich über die Möglichkeit einer Rehabilitation nach einer Infektion mit dem Corona-Virus in den eigenen Kliniken der DRV Rheinland informiert werden soll.

Gesetz Digitale Rentenübersicht

Am 17. Februar 2021 wurde das Gesetz Digitale Rentenübersicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Artikel 3 des Gesetzes soll die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung mit den Anforderungen des europäischen Vergaberechts harmonisieren. Ziel ist es, bis zum 01. Juli 2023 eine transparente, nachvollziehbare, diskriminierungsfreie Gleichbehandlung aller zugelassenen Rehabilitationskliniken unter Stärkung des Wunsch-und Wahlrechts der Versicherten sicherzustellen.

Im Gesamtkontext gilt es, vier verbindliche Entscheidungen umzusetzen. Diese befassen sich mit der Zulassung von Reha-Einrichtungen, mit der qualitätsorientierten Auswahl einer Rehabilitationsklinik, mit einem verbindlichen, transparenten, nachvollziehbaren und diskriminierungsfreien Vergütungssystem und einem Public Reporting, das sowohl Zuweiser als auch Versicherte bei der Auswahl der Reha-Klinik unterstützt.

In den Gremien der Deutschen Rentenversicherung wird intensiv an der inhaltlichen Vorbereitung und Abstimmung der zu beschließenden verbindlichen Entscheidung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben gearbeitet. Angesichts der Auswirkungen der Entscheidungen auf die künftige Belegung, die Auslastung, die Vergütung und damit auf den wirtschaftlichen Betrieb der Kliniken handelt es sich um ausgesprochen anspruchsvolle Diskussionen.

BRH-Prüfung zur Rechnungslegung und zum Entlastungsverfahren

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

am Ende meines Berichts möchte ich Sie zu einem Thema, über das in den Vertreterversammlungen regelmäßig berichtet wurde, auf den aktuellen Stand bringen, nachdem sich der Bundesvorstand der DRV Bund zuletzt in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 hiermit befasst hat.

Das zuletzt beschlossene Konzept sieht keine neue Grundsatz- und Querschnittsaufgabe und keine Koordinierungsstelle mehr vor, sondern, dass sich die Selbstverwaltungen grundsätzlich auf eine gegenseitige Prüfung der Jahresrechnungen der Rentenversicherungsträger verständigen. Die gegenseitige Prüfung der Jahresrechnung soll im Weg der freiwilligen Selbstkoordination der beteiligten Rentenversicherungsträger erfolgen. Leitgedanke des Konzepts ist die Wahrung der Autonomie der jeweiligen Selbstverwaltungsorgane in einem Verfahren, das die Einhaltung gemeinsamer Prüfungsstandards gewährleistet. Letztere sollen als verbindliche Entscheidung durch die Bundesvertreterversammlung am 02. Dezember 2021 beschlossen werden.

Vorbehaltlich der Beschlüsse der Selbstverwaltungen ist vorgesehen, dass die Rentenversicherungsträger beginnend mit der Jahresrechnung des Jahres 2022 sich im Jahr 2023 gegenseitig prüfen

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Geschäftsführung, Karen Perk, Holger Baumann und ich, bedankt sich herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis für die leider notwendigen Einschränkungen. Wir hoffen, dass wir bald wieder zu einem normalen Ablauf zurückkehren werden.

Vielen Dank für Ihre Geduld. Bitte bleiben Sie gesund!