Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Datum: 16.12.2021 Rede von: Heinz Krumnack Anlass: Vertreterversammlung

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie in jedem Jahr hat die Verwaltung für die Dezember-Vertreterversammlung einen Unternehmensbericht erstellt, der einen Überblick über die Aufgaben, Leistungen und Ergebnisse der Abteilungen, Referate und Bereiche der Deutschen Rentenversicherung Rheinland für den Zeitraum Oktober 2020 bis September 2021 vermittelt. Was die Zahlen, Daten und Fakten hierzu im Einzelnen betrifft, möchte ich Sie daher auf den Bericht verweisen.

In Ergänzung zu diesem Bericht möchte ich Sie zu einzelnen Themen unseres Hauses auf den aktuellen Sachstand bringen.

Corona-Virus-Pandemie

Die Corona-Virus-Pandemie bestimmt seit Februar 2020 in unterschiedlicher Intensität den Arbeitsalltag auch der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.

Nachdem das Jahr 2020 maßgeblich durch die Erstellung und Umsetzung von Konzepten zum Schutz der Beschäftigten und unserer Kundinnen und Kunden vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geprägt war, ist der Umgang mit Virus und Schutzmaßnahmen sowie sich häufig ändernden Schutzverordnungen inzwischen in die tägliche Routine übergegangen.

Die Aufhebung der Kernarbeitszeit, die Erweiterung des Gleitzeitrahmens und eine fast flächendeckende Ausgabe von Notebooks sorgten für eine entsprechende Entzerrung der Arbeitsplätze in den Bürogebäuden und eine zunehmende Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice.

Die niedrige Anzahl positiv getesteter Beschäftigter und die Tatsache, dass keinem bestätigten Infektionsfall ein umfangreicher Ausbruch in der jeweiligen Abteilung gefolgt ist, bestätigt die Wirksamkeit unserer jeweils angepassten Konzepte. Von den rund 1.120 Verdachtsfällen seit Beginn der Pandemie in der Hauptverwaltung und den Service-Zentren haben sich bis dato 145 als positiv getestet erwiesen, die überwiegende Zahl übrigens in den letzten Monaten. In den Kliniken ist die Zahl der positiv Getesteten auf 28 angestiegen.

Mit der Einbindung der Betriebsärzte in die nationale Impfkampagne Mitte 2021 konnte zahlreichen Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ein Impfangebot unterbreitet werden. Auch in unseren Rehabilitationskliniken, an der Nahtstelle zu unseren Rehabilitanden, ist es gelungen, eine sehr hohe Impfquote unter den eigenen Beschäftigten zu erreichen.

Ein halbes Jahr später steht nun die nächste Impfwelle mit den sogenannten Boosterimpfungen an. Wir haben eine ausreichende Menge an Impfdosen bestellt, um an verschiedenen Standorten der Hauptverwaltung und in unseren Reha-Kliniken alle Impfwilligen impfen zu können. Bis Ende dieses Jahres wird unser Betriebsärztlicher Dienst rund 1.000 Impfungen durchgeführt haben.

Auskunft- und Beratung während der Corona-Pandemie

Die derzeitige 4. Welle der Corona-Pandemie hat auch weiter erhebliche Auswirkungen auf die Auskunft und Beratung sowie die Antragsaufnahmen in unseren Service-Zentren. Um persönliche Kontakte und damit das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir verstärkt auf neue Kommunikationswege zu unseren Versicherten, zu den Arbeitgebern und allen Kundinnen und Kunden gesetzt.

Einen Rentenantrag aufzunehmen, ist telefonisch oder auch im Rahmen einer Videoberatung möglich. Besonders die telefonische Beratung und Antragsaufnahme wird von den Versicherten sehr positiv bewertet. Wer heute einen Beratungstermin wünscht, der erhält in der Regel innerhalb von 24 Stunden seine persönliche Beratung bequem über Telefon oder per Videokonferenz zuhause, während die Beraterin oder der Berater im Service-Zentrum direkt alle notwendigen Angaben in unsere Programme eingibt.

Kundinnen und Kunden, die weiterhin eine persönliche Beratung wünschen oder in Fällen, in denen eine persönliche Beratung notwendig ist, können diese Beratung selbstverständlich unter Berücksichtigung der 3G-Regelung vor Ort im Service-Zentrum erhalten. Allein in den ersten 10 Monaten dieses Jahres haben ca. 20.000 persönliche Beratungen mit Antragsaufnahme stattgefunden.

Erfreulicherweise wird seit dem 1. September 2021 die persönliche Beratung auch in Krefeld wieder angeboten. Dies erfolgt mit einem wöchentlichen Sprechtag in den Räumlichkeiten der KAB in Krefeld. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei Frau Lombardo für Ihren persönlichen Einsatz und für Ihre Vermittlung in dieser Angelegenheit bedanken.

Seit September haben insgesamt rund 200 persönliche Beratungen in Krefeld stattgefunden und wir können dieses Beratungsangebot bei steigender Nachfrage auch noch erweitern.

Körperliche Untersuchungen während der Corona-Pandemie

Neben dem Kundenkontakt im Auskunfts- und Beratungsbereich stellte und stellt die Durchführung körperlicher Untersuchungen von Versicherten in unseren Untersuchungszentren unsere Ärztinnen und Ärzte sowie unsere medizinischen Assistenzkräfte seit Beginn der Pandemie vor besondere Herausforderungen. Untersuchungen sind im Rahmen einer Erwerbsminderungsrentenantragstellung oft zwingend erforderlich, um das Leistungsvermögen oder in der Konsequenz eine Erwerbsminderung sozialmedizinisch beurteilen zu können.

Nach nunmehr gut 1 1/2 Jahren können wir feststellen, dass die Hygieneschutzkonzepte speziell auch in diesem Bereich funktionieren und die Untersuchungszentren weiterhin arbeitsfähig sind. Dies wird durch die hohe Zahl der Untersuchungen während der Pandemie belegt. Allein in der Zeit von Januar bis Ende Oktober 2021 wurden knapp 7.000 notwendige körperliche Untersuchungen in den Untersuchungszentren Düsseldorf, Duisburg, Köln und Bonn durchgeführt.

Zusammenlegung der Abteilungen VRR zentral und dezentral

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Zeichen stehen auf Veränderung, Optimierung und die weitere Digitalisierung der Arbeitsprozesse in der Deutschen Rentenversicherung Rheinland !

Eine wesentliche Weichenstellung hierfür hat der Vorstand in seiner diesjährigen Klausurtagung mit dem Beschluss zur Zusammenlegung der beiden Leistungsabteilungen Versicherung, Rente und Rehabilitation zentral und dezentral getroffen. Die seinerzeit vor über 20 Jahren maßgebenden Gründe für die Trennung der zentralen und dezentralen Sachbearbeitung bestehen heute nicht mehr.

Wir versprechen uns von der Zusammenlegung insbesondere den Wegfall vieler Schnittstellen, optimierte und einheitliche Prozesse, klarere Zuständigkeiten, eine flüssigere und flexiblere Arbeitsweise, verbesserte Informationswege sowie im Ergebnis auch eine bedarfsgerechtere Arbeitsmengensteuerung. Reibungsverluste, Konkurrenzsituationen und künstliche Trennungen werden aufgehoben.

Die Umstellung auf digitale Arbeit in allen Bereichen unseres Hauses bietet zudem die Möglichkeit und den Vorteil, standortübergreifend zu arbeiten, jederzeit und von jedem Ort auf ein Versicherungskonto oder einen digitalisierten Posteingang zuzugreifen. Der zentrale oder dezentrale Standort der Sachbearbeitung spielt also keine Rolle mehr.

Diesen Restrukturierungsprozess werden wir schrittweise angehen und Handlungsfelder priorisieren.

Einführung des Grundrentenzuschlags

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Einführung des Grundrentenzuschlags am 1. Januar 2021 ist für alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die wichtigste rentenpolitische Veränderung des Jahres 2021.

Wir haben bereits zu Beginn des Jahres 2020 mit den Umsetzungsplanungen begonnen, in zwei Etappen wurden rund 70 externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Sonderbereich Grundrente eingestellt, die gemeinsam mit erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses vorrangig die laufenden Renten, die sog. Bestandsrenten, bearbeiten.

Erwartungsgemäß gestaltete sich der Start der Berechnung des Grundrentenzuschlags etwas holprig, weil die Bereitstellung der komplexen Berechnungsprogramme mehrfach verschoben werden musste. Inzwischen laufen die neuen Programme zur Bearbeitung der Grundrentenzuschläge, gleichwohl sind nach wie vor Fehler zu beheben. Die Zusammenarbeit mit den Finanzämtern funktioniert reibungslos. Die Finanzverwaltung übermittelt die notwendigen Angaben zu Einkommensanfragen innerhalb weniger Arbeitstage.

Bisher wurden insgesamt ca. 140.000 Bestandsrenten maschinell im Rahmen der Verarbeitung des Sammellaufs der Anfragen der Fürsorgeträger überprüft, woraus sich in gut 6.500 Vorgängen die Zahlung eines Grundrentenzuschlags ergibt. Bis Ende 2022 werden rentenversicherungsweit schrittweise alle laufenden Bestandsrenten auf die Zahlung des Grundrentenzuschlags überprüft. Zurzeit läuft die Prüfung der Bestandsrenten mit einem Rentenbeginn vor 1992.

Bei den Bestands- und den Neurentnern ist festzustellen, dass der Grundrentenzuschlag wegen einer vorrangigen Einkommensanrechnung vielfach ruht. Auch deshalb ist der Informationsbedarf anhaltend hoch, das bundesweite Servicetelefon für Fragen zur Grundrente hat in der Zeit von Mitte Februar bis Ende November 2021 bisher rund 272.000 Anfragen beantwortet.

Budgetierte Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

während sich die Corona- Pandemie massiv auf die Durchführung insbesondere der medizinischen Reha-Maßnahmen und damit auf die Auslastung sowohl der eigenen Rehabilitationskliniken wie auch der Vertragskliniken und somit auf die Reha-Ausgaben (Kontenklasse 4) auswirkt, verursacht die Umsetzung der Grundrente, hier vor allem der zusätzliche Bedarf an Personal, erhebliche Zusatzkosten bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten (Kontenklasse 7). An dieser Stelle daher ein kurzer Blick auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten.

Reha-Ausgaben

Nachdem die DRV Rheinland ihr Reha-Budget im letzten Jahr in Höhe von 447,3 Mio. Euro mit 428,6 Mio. Euro zu 95,8 Prozent ausgeschöpft hat, ist nach den bisherigen Rechnungsergebnissen zu erwarten, dass wir unser Budget für das laufende Jahr 2021 in Höhe von 467,1 Mio. Euro zu voraussichtlich rund 90 Prozent verausgaben werden.

Im Jahr 2022 wird das Reha-Budget der DRV Rheinland rund 463,5 Mio. Euro betragen. Auch die Ausschöpfung des Budgets im nächsten Jahr wird entscheidend von der weiteren Entwicklung der Corona-Virus-Pandemie beeinflusst werden.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten werden wir den für 2021 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen in Höhe von 286,4 Mio. Euro trotz der Mehrkosten zur Umsetzung der Grundrente deutlich unterschreiten. Im Haushaltsplan 2021 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 277,3 Mio. Euro reduziert. Abschließen werden wir das Jahr 2021 mit voraussichtlichen Nettoausgaben in Höhe von rund 251 Mio. Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfung von ca. 91 Prozent.

Für das Haushaltsjahr 2022 beträgt unser Anteil an dem Ausgaberahmen für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 292,4 Mio. Euro. In dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 haben wir den Ansatz auf Nettoaufwendungen in Höhe von 277,9 Mio. Euro begrenzt.

Klinikkette der DRV Rheinland

Nachdem die Auslastung der Rehabilitationskliniken der Klinikkette der Deutschen Rentenversicherung Rheinland aufgrund der coronabedingten Einschränkungen ab März 2020 deutlich reduziert war, sind Belegung und Betriebsergebnis auch weiterhin von den Beschränkungen der Pandemie geprägt. Trotz anhaltendem Infektionsgeschehen ist es jedoch gelungen, die Belegung der eigenen Rehabilitationskliniken zum Teil wieder zu steigern. Dennoch führt die Pandemie auch in diesem Jahr weiterhin zu Einnahmeausfällen, wenn auch in geringerem Umfang als es noch in 2020 der Fall war.

Wie zu Beginn der Pandemie führt auch die aktuelle 4. Welle dazu, dass die Rehakliniken der Rentenversicherung als Ersatzkrankenhäuser zur Entlastung der Akutkrankenhäuser herangezogen werden. So hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unsere Kliniken in Roderbirken und Engelskirchen entsprechend aufgefordert, 50 bzw. 20 Betten im Bedarfsfall zur Versorgung von Akutpatienten vorzuhalten. In Rheinland-Pfalz laufen vergleichbare Planungen.

Hochwasserkatastrophe

Aber nicht nur die Corona-Pandemie hat zu erheblichen Beeinträchtigungen geführt. Mitte Juli 2021 hat die Hochwasserkatastrophe insbesondere das Ahrtal verwüstet. Die Folge waren viele Tote und Verletzte sowie Schäden in Millionenhöhe. Auch wenn unsere Klinik Niederrhein in Bad Neuenahr selbst nicht beschädigt worden ist, wurde die komplette Infrastruktur des Ortes zerstört. Strom-, Wasser-, Abwasser- und Gasversorgung sowie Telefonleitungen waren tagelang nicht verfügbar, Straßen und Brücken nicht befahrbar.

Beschäftigte der Klinik waren und sind direkt von der Flut betroffen, auch wenn glücklicherweise keine Verletzten oder gar Verstorbenen innerhalb der Klinikbelegschaft zu beklagen sind.

Nachdem schnell klar war, dass in dieser Lage an einen Rehabilitationsbetrieb nicht zu denken war und alle Patienten in einer umfangreichen Evakuierungsaktion unverzüglich entlassen wurden, stellte die Klinik Niederrhein einen zentralen Anlaufpunkt in der Region dar. So wurden Sachspenden angeliefert und ausgegeben, Anwohner, die alles verloren hatten, bekamen Zuflucht und wurden mit Essen versorgt. Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) war überaus dankbar, eine zentrale Unterkunft vor Ort zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Am 4. Oktober 2021 wurde der Klinikbetrieb unter dem Motto „So viel Reha gab´s noch nie!“ mit zunächst kleinen Gruppen wieder aufgenommen. Seitdem wird die Belegung kontinuierlich gesteigert. Wir danken allen Beschäftigten vor Ort für ihren Einsatz, für den Mut und die Energie, die Sie alle in dieser schweren Zeit aufgebracht haben und in der Sie ein Anker für Ihre Region waren!

Ein besonderer Dank gilt auch allen großzügigen Spendern, die mit Sach-, Zeit-, und Geldspenden die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützen. In einem eigens „von Beschäftigten für Beschäftigte“ der Deutschen Rentenversicherung Rheinland eingerichteten Spendenkonto kam bereits eine beachtliche Summe von über 170.000 Euro zusammen. Auch hierfür ganz herzlichen Dank!

Gesetz Digitale Rentenübersicht

Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Versicherten

Mit dem am 17. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündeten „Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht)“ sind für die Erbringung von Rehabilitationsleistungen gesetzliche Neuregelungen geschaffen worden, die erheblichen Einfluss auch auf die eigenen Einrichtungen haben werden.

Die gesetzlichen Neuregelungen dienen dem Zweck, die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit der Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Bereich der Rehabilitation zu verbessern und den Versicherten mehr Mitsprachemöglichkeiten bei der Ausführung von Rehabilitationsleistungen einzuräumen. Die Beschaffung von Rehabilitationsleistungen durch die Rentenversicherungsträger sowie die Vergütung dieser Leistungen soll künftig einheitlichen Grundsätzen folgen, die die Gleichbehandlung von Leistungserbringern sicherstellen sollen.

Hierzu sind von den Rentenversicherungsträgern verbindliche Entscheidungen zu den Zulassungsvoraussetzungen, Vergütungskriterien, der qualitätsorientierten Einrichtungsauswahl und zur Veröffentlichung der Qualitätsdaten bis Mitte 2023 herbeizuführen.

Die Umsetzung des Gesetzes und der herbeizuführenden verbindlichen Entscheidungen, die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts und die Fokussierung auf festgelegte Kriterien werden zu einer Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den Rehabilitationseinrichtungen führen und erfordern daher eine rechtzeitige Ausrichtung auch der eigenen Rehabilitationskliniken der DRV Rheinland auf diese veränderten Anforderungen. Vor dem Hintergrund des Investitionsbedarfs der Klinikkette der DRV Rheinland bedeutet dies eine anspruchsvolle Herausforderung.

BRH-Prüfung zur Rechnungslegung und zum Entlastungsverfahren

Zu diesem Thema, über das in den letzten Vertreterversammlungen regelmäßig berichtet wurde, kann ich Ihnen ein konkretes Ergebnis mitteilen.

Nach einer Prüfung der Rechnungslegung und des Entlastungsverfahrens bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern hatte der Bundesrechnungshof unter anderem die aus seiner Sicht nicht ausreichende Unabhängigkeit der Innenrevisionen beanstandet und angeregt, die Jahresrechnungen durch vom jeweiligen Rentenversicherungsträger unabhängige Prüfer oder Prüfstellen prüfen zu lassen.

Nach mehrjährigen intensiven Diskussionen unterschiedlicher Modelle haben sich die Rentenversicherungsträger auf ein Modell verständigt, dass entweder eine wechselseitige Prüfung der Jahresrechnungen oder eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer vorsieht. Zudem sind einheitliche, gemeinsame Standards und Regeln festgelegt worden.

Die DRV Rheinland und die DRV Westfalen haben vereinbart, dass wir unsere Jahresrechnungen in den nächsten Jahren jeweils wechselseitig prüfen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die aktuelle Geschäftsführung, Karen Perk, Holger Baumann und Heinz Krumnack, bedankt sich herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis für die leider auch in diesem Jahr notwendigen Einschränkungen. Wir hoffen, dass wir im Jahr 2022 wieder zu einem normaleren Ablauf zurückkehren werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Übergang in das neue Jahr 2022.

Bitte bleiben Sie gesund !

Die heutige Vertreterversammlung ist meine letzte. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich von Ihnen zu verabschieden. Ich danke Ihnen allen herzlich für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit und die tatkräftige Unterstützung. Ihnen und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland wünsche ich weiterhin viel Erfolg und gutes Gelingen.