Deutsche Rentenversicherung

Früher in Rente?

Rentenabschläge kann man ausgleichen

Datum: 10.07.2018

Jeder weiß es: Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Diese kann man ganz oder teilweise ausgleichen, wenn man zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Möglich ist das schon ab dem 50. Lebensjahr. Und es kann sich lohnen, zumal der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahresbeginn nochmals gesenkt wurde und nun bei 18,6 Prozent liegt.

Wie hoch sind die Abschläge

Die Abschläge bei einer vorzeitigen Altersrente betragen 0,3 Prozent pro Monat. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein - und das für die gesamte Zeit des Rentenbezugs.

Auf jeden Fall vorher beraten lassen!

Wer plant, vorzeitig in Rente zu gehen und die Abschläge ausgleichen möchte, kann von der Rentenversicherung eine spezielle Rentenauskunft erhalten, die über alles informiert, was man dazu wissen muss. Zusätzlich sollte man sich auf jeden Fall vorher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen. Einen Beratungstermin bucht man am schnellsten online.

Vorteile nutzen

Übrigens: Sollten sich die Pläne ändern und die Rente doch erst später beginnen, gehen die gezahlten Beiträge nicht verloren. Sie erhöhen dann die reguläre Altersrente. Und außerdem können die Ausgleichszahlungen als Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich absetzbar sein. Konkrete Auskünfte hierzu erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Finanzämter und Steuerberater.