Deutsche Rentenversicherung

Geschichte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung war ein Meilenstein für die soziale Sicherung in Deutschland. Im Juni 1889 wurde das vom Reichstag in Berlin verabschiedete "Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz" als Teil eines größeren Gesetzesvorhabens verkündet. Bereits im Jahr 1883 war die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt worden, ein Jahr später die Unfallversicherung.

1890 nahm die Rentenversicherung ihre Arbeit auf

Als Gründungsdatum der "Versicherungsanstalt für die Pfalz" - so der damalige Name - gilt der 8. Dezember 1890. An diesem Tag konstituierte sich neben dem Vorstand ein Ausschuss mit Legislativ- und Kontrollaufgaben.

Am 1. Januar 1891 nahmen zwei Beamte ihre Arbeit auf. Versichert waren zu Beginn nur Arbeiter und gering verdienende Angestellte. In diesem Jahr wurden 1.280 Renten gezahlt.