Deutsche Rentenversicherung

Sozialwahl 2017:
Wahlberechtigte mit Wohnsitz im Ausland müssen Antrag stellen!

Datum: 10.02.2017

Am Mittwoch, den 31. Mai 2017 wird die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Saarland neu gewählt. Wählen dürfen Versicherte und Rentner des saarländischen Rentenversicherungsträgers, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Das heißt, die Wähler mit Wohnsitz in Deutschland erhalten ihre Wahlbriefunterlagen automatisch per Post und können den roten Wahlbriefumschlag mit ihrem Stimmzettel kostenlos zurücksenden.

Ausnahme:
Wahlberechtigte, die ihren Wohnsitz im Ausland haben - in der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz -, können an der Wahl nur teilnehmen, wenn sie in der Zeit vom 13. Februar bis 24. April 2017 bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland einen schriftlichen Antrag auf Teilnahme an der Wahl stellen.

Neben der Willensbekundung, an der Sozialwahl bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland teilnehmen zu wollen, sollte auch die aktuelle Anschrift, das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer angegeben werden.

Der Antrag ist zu richten an die

Deutsche Rentenversicherung Saarland
- Wahlbüro -
66108 Saarbrücken

oder per Fax unter 0681 3093 284

Nähere Infos auch unter www.sozialwahl.de.
Bei weiteren Fragen: Hotline-Nr. 0800 1000 480 17 oder E-Mail: sozialwahl@drv-saarland.de.