Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwaltung und Geschäftsführung

Die Deutsche Rentenversicherung Saarland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.


Selbstverwaltung heißt: Bürger wirken bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit. In der Rentenversicherung wählen Versicherte, Rentner und Arbeitgeber ihre Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane und nehmen damit Einfluss auf die Geschicke der Rentenversicherung. Die Gewählten setzen sich ehrenamtlich für die Interessen von Beitragszahlern und Rentnern ein und treffen ihre Entscheidungen autonom in dem rechtlich festgesetzten Rahmen. Das Prinzip der Selbstverwaltung garantiert ein wichtiges Stück Demokratie innerhalb der Sozialversicherung, ermöglicht die Unabhängigkeit der Rentenversicherung und ist ein starkes Bindeglied zwischen Bürgern und Verwaltung.

Neben der ehrenamtlich tätigen Selbstverwaltung gibt es die hauptamtliche Geschäftsleitung, die für die laufenden Verwaltungsgeschäfte zuständig ist.

Versicherte, Rentner und Arbeitgeber wählen alle 6 Jahre bei den Sozialversicherungswahlen ihre Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane. Die aktuelle Selbstverwaltung wurde bei der Sozialwahl 2017 gewählt.