Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, musste die Deutsche Rentenversicherung Schwaben im März 2020 für Besucher schließen. Rentenberatungen erfolgen seither telefonisch; dieses
Angebot kann nach wie vor genutzt werden.
Ab 2. Juni 2020 öffnen wir unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben wieder schrittweise für Besucher mit vereinbartem Termin
- die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Augsburg (Terminvereinbarung unter 0821 500-2121)
- für Reha-Beratungen in der Hauptverwaltung in Augsburg
- die Sozialmedizinischen Begutachtungsstellen in Augsburg und Kempten
Bitte beachten Sie
- unsere Zutrittsvoraussetzungen:
- Sie müssen einen Termin vereinbart bzw. von uns erhalten haben und
- bei Ihrem Besuch das Einladungsschreiben oder den amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen.
- die Maskenpflicht im Gebäude: Beim Zutritt und für die Dauer Ihres Besuches müssen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen.
- das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im Gebäude.
- gesundheitliche Voraussetzungen: Sie haben keine Erkältungssymptome, wie Fieber (Temperatur > 37,7 °C), Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Frösteln oder Kopf- und Gliederschmerzen, wenn Sie Ihren Termin wahrnehmen.
- Vorgaben für Begleitpersonen: Begleitpersonen und Dolmetscher dürfen das Gebäude nur bei zwingenden Gründen (medizinische Indikationen bzw. sprachliche oder akustische Verständigungsprobleme) mit Ihnen betreten.
- das Angebot der Händedesinfektion: Am Eingang steht ein Spender mit Desinfektionsmittel bereit. Händewaschen ist in den öffentlich zugänglichen Toiletten möglich.
- Sperrung von Cafeteria und Betriebsrestaurant: Diese sind in der Hauptverwaltung für Besucher nicht zugänglich.
- Parkmöglichkeiten: Besucherparkplätze stehen vor dem Haupteingang der Hauptverwaltung in Augsburg zur Verfügung.
Informationen zu weiteren Bereichen
- Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Kempten: Parteiverkehr ist dort noch nicht möglich. Sie erreichen die Berater telefonisch, auch zur Antragstellung, weiterhin unter der Rufnummer 0821 500-2121.
- Betriebsprüfungen: Die Arbeitgeber werden weiterhin gebeten, uns die für die Prüfung relevanten Daten vorrangig im Rahmen des Verfahrens euBP (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung) direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln oder die Unterlagen zu übersenden bzw. zur Abholung bereitzustellen. Auch Prüfungen vor Ort können wieder vereinbart werden, wenn ein zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geeignetes Büro zur Verfügung gestellt wird. Die Prüfer werden vor dem Hintergrund der Krisensituation zunächst telefonisch mit dem Arbeitgeber oder Steuerberater Kontakt aufnehmen.
- Rehabilitationskliniken: Die Rehabilitationskliniken öffnen wieder schrittweise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Klinik.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Mit der Öffnung der Rehabilitationskliniken können dort auch wieder Rehabilitationsleistungen durchgeführt werden. Wegen der Hygiene- und Abstandsregelungen ist allerdings die Anzahl der Aufnahmen begrenzt, so dass bereits bewilligte Rehabilitationsleistungen nur nach und nach angetreten werden können. Bitte haben Sie Geduld, bis die Klinik auf Sie zukommt. Die Zusage der während der Schließung bewilligten Rehabilitationsleistung gilt bis zu dem im Bescheid genannten Datum. Die Frist kann nach Rücksprache unter der im Bescheid angegebenen Telefonnummer verlängert werden. Unter dieser Verbindung stehen wir auch für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung
Außerdem können Sie auch unsere ergänzenden Angebote der Kontaktaufnahme nutzen. Alle Informationen erhalten Sie
hier: