Deutsche Rentenversicherung

Auch während Kurzarbeit rentenversichert

Datum: 26.03.2020

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage bieten Firmen ihren Beschäftigten verstärkt Kurzarbeit an. Mit diesen Bezügen bleiben die Betroffenen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Allerdings wirkt sich die Kurzarbeit nicht nur auf das ausgezahlte Gehalt, sondern auch auf die Höhe der späteren Rente aus. Denn die Beiträge zur Rentenversicherung werden insgesamt auf der Basis von 80 Prozent des Verdienstes, der wegen Kurzarbeit ausgefallen ist, überwiesen. Der  Kurzarbeiter zahlt seinen Beitragsanteil auf der Basis des tatsächlichen – reduzierten – Verdienstes. Der Arbeitgeber stockt seinen Anteil entsprechend auf, ohne dass der Arbeitnehmer einen Antrag stellen muss. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Dass sich Kurzarbeit auch auf die Rente auswirkt, verdeutlicht folgendes Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient ohne Kurzarbeit monatlich 3.000 Euro brutto. Dafür erwirbt er für ein Jahr Beschäftigung einen aktuellen Rentenanspruch von knapp 29,40 Euro monatlich. Während der Kurzarbeit reduziert sich sein Verdienst auf 1.500 Euro brutto monatlich. Ein Jahr Kurzarbeit erhöht den späteren Rentenanspruch um aktuell rund 26,40 Euro monatlich. Bei diesem Beispiel beträgt der Unterschied also drei Euro im Monat.