Deutsche Rentenversicherung

Rehabilitation der Rentenversicherung ist auch in Corona-Zeiten möglich

Datum: 19.08.2020

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie können Versicherte der Deutschen Rentenversicherung medizinische Rehabilitationen in Anspruch nehmen. Allerdings kann es wegen coronabedingter Einschränkungen zu längeren Wartezeiten kommen, bis eine Rehabilitation durchgeführt werden kann. Die Rehabilitationseinrichtungen haben individuelle Hygienekonzepte, um sowohl Rehabilitanden wie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationskliniken zu schützen. Auch werden die Rehabilitanden gebeten, sich an die Vorgaben der Rehabilitationseinrichtungen zu halten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Schwaben hin.

Rehabilitanden, die ihre Reha nicht zeitnah antreten können, droht kein Verlust ihres Anspruchs auf eine medizinische Reha. Aufgrund der besonderen Umstände sind Bescheide der DRV Schwaben, die ab 7. August 2020 versendet werden, ein ganzes Jahr lang gültig. Wer in den vergangenen Monaten coronabedingt seine Reha abbrechen musste, kann diese neu beantragen, so die Deutsche Rentenversicherung Schwaben.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung sind unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/corona alle Informationen zum Stichwort „Corona“ gebündelt. Rat und Hilfe erhalten Sie auch beim Team der Reha-Ansprechstelle der Deutschen Rentenversicherung Schwaben unter der Nummer 0821 500-8888.