Deutsche Rentenversicherung

Auch 2022 höherer Hinzuverdienst möglich

Datum: 08.12.2021

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird auch im Jahr 2022 auf 46.060 Euro angehoben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Schwaben hin.

Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert und somit Personalengpässen durch die COVID-19-Pandemie entgegengewirkt werden.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei unter der Servicetelefonnummer 0800 1000 4800 oder auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de.