Deutsche Rentenversicherung

Der Vorstand

Vorsitz:

Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt und besteht aus je sechs Mitgliedern der Versicherten- und der Arbeitgebergruppe. Die Vorsitzenden wechseln sich an der Spitze im jährlichen Turnus zum 1. Oktober ab.

Aufgaben:

Der Vorstand verwaltet und vertritt die Deutsche Rentenversicherung Schwaben nach außen in grundsätzlichen Angelegenheiten, wie insbesondere bei:

  • der Aufstellung des Haushaltsplans
  • der Beschlussfassung über Vermögensanlagen
  • der Entscheidung über den Kauf und Verkauf von Grundstücken im Wert von mehr als 5.200 sowie über die nötigen Baumaßnahmen
  • wichtige Personalangelegenheiten