Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung legen ihrer Aufgabenerfüllung ein gemeinsames Leitbild zugrunde, um sich daran dauerhaft zu orientieren und gegenüber der Öffentlichkeit ihr heutiges Selbstverständnis zu manifestieren. Der gesetzliche Auftrag an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bildet dabei den Rahmen, der durch das Leitbild ausgefüllt und konkretisiert wird.