Quelle:DRV
Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, erhalten ab Juli 2024 einen Zuschlag zu ihrer Rente. Diese Bestimmungen gelten auch für Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich unmittelbar an eine solche Erwerbsminderungsrente anschließen.
Hier erfahren Sie, wie die Auszahlung funktioniert.