Deutsche Rentenversicherung

Indikationskatalog für die Anschlussrehabilitation (AHB)

Stand 09.01.2018 Kostenlos

Als Anschlussrehabilitation (AHB) werden stationäre und ganztägig ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bezeichnet, die im Rahmen eines vorgegebenen Indikationskatalogs innerhalb von 14 Tagen nach einer Krankenhausbehandlung beginnen. Im Krankenhaus muss geprüft werden, ob die Hauptdiagnose der Patienten im Indikationskatalog aufgeführt und eine stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitation in einer von der Deutschen Rentenversicherung anerkannten Einrichtung erforderlich ist.

Für eine ausreichende Rehabilitationsfähigkeit müssen die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden

  • frühmobilisiert, insbesondere in der Lage sein, ohne fremde Hilfe zu essen, sich zu waschen und sich in der Einrichtung zu bewegen,
  • für effektive rehabilitative Maßnahmen ausreichend belastbar sein,
  • motiviert und aufgrund der geistigen Aufnahmefähigkeit und psychischen Verfassung in der Lage sein, aktiv bei der Rehabilitation mitzuarbeiten.

Eine Kontraindikation für die Einleitung und Durchführung einer AHB kann auch eine schwerwiegende Begleiterkrankung sein. Für Patienten, die noch nicht rehabilitationsfähig sind, kommt eine AHB nicht in Betracht.

Ziel der AHB ist es, die Patienten an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens heranzuführen. Es gilt hierbei, verloren gegangene Funktionen wiederzuerlangen und/oder bestmöglich zu kompensieren. Für die Bewilligung müssen die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Herunterladen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK