Deutsche Rentenversicherung

Spannungsfeld zwischen Einzelitems und Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit im bio-psycho-sozialen Modell

Stand 18.03.2015

Abstract: Die Diskussion um die Erfassung von gesundheitsbedingten Schädigungen und Beeinträchtigungen wird im Zusammenhang mit der ICF vor allem auf der Ebene der Einzelitems geführt. Validität und Interraterreabilität können auf dieser Ebene betrachtet und bewertet werden. In der Bedarfsfeststellung nach SGB IX und im bio-psycho-sozialen Modell der ICF wird dagegen eine funktionsbezogene und ganzheitliche Sicht auf einen Menschen mit einem Gesundheitsproblem gefordert. Die WHO verdeutlicht das in den ethischen Leitlinien zur ICF explizit in der 7. Leitlinie.

Eine ganzheitliche Sicht ergibt sich nicht aus der Aufsummierung von Ausprägungsgraden der Einzelitems. Die funktionsbezogene Ableitung eines Teilhabebedarfs stellt hohe Anforderungen an die fachlichen Fähigkeiten der beteiligten Berufsgruppen. Im Rehabilitationsalltag hat sich bei der Ableitung eine Arbeitsweise bewährt, die nicht vom Gesundheitsproblem, sondern von der Teilhabebeeinträchtigung sich der Funktionsfähigkeit nähert. Mit einem kurzen Blick auf eine Umsetzung soll eine weitergehende Diskussion angeregt werden.

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