Das erneut aktualisierte Rahmenkonzept für die medizinische Rehabilitation in der Deutschen Rentenversicherung baut auf seinen Vorgängern, der Erstversion aus dem Jahr 1992 sowie der Aktualisierung aus 1996 auf. Es wurde überarbeitet, um wesentliche Neuentwicklungen der medizinischen Rehabilitation zu berücksichtigen.
Hierzu gehören u. a. die Neukodifizierung des Rehabilitationsrechts im SGB IX, die Einführung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) als konzeptionelles Bezugssystem in der medizinischen Rehabilitation sowie die Etablierung von Disease-Management-Programmen und integrierter Versorgung, in denen die medizinische Rehabilitation einen wichtigen Bestandteil darstellt. Stärker als bisher wird auf spezielle Rehabilitandengruppen eingegangen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, wie zum Beispiel Menschen mit Migrationshintergrund. Das Bemühen um eine geschlechtergerechte Formulierung soll die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen.
Das Rahmenkonzept wurde vom Fachausschuss für Rehabilitation als Grundlage für die Leis tungen zur medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung beschlossen.
Wie auch seine Vorgänger, befasst sich das Rahmenkonzept mit den krankheitsübergreifenden Zielen und Aufgaben der medizinischen Rehabilitation und beschreibt deren wesentliche Grundlagen. Diese sind eingebettet in das Bezugssystem der ICF und werden ergänzt durch die einschlägigen rechtlichen Zielvorgaben. Anschließend wird die medizinische Rehabilitation als Teil der Gesundheitsversorgung, aber auch in Abgrenzung zu anderen Angeboten beschrie ben. Es folgen Ausführungen zur Einleitung der Rehabilitation, zu Reha-Diagnostik und Therapie sowie zu zentralen Behandlungselementen. Diagnostik und Therapie basieren auf
einem ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz, der vom jeweiligen individuellen Rehabilitationsbedarf ausgeht, die aktive Mitwirkung der Rehabilitanden fördert, gleichermaßen psychische, körperliche und soziale Ebenen der Gesundheitsstörung und ihrer Folgen berücksichtigt und eine multiprofessionelle Therapie durch das gesamte Reha-Team voraussetzt. Ausführungen zu Kooperationen mit anderen Trägern beziehungsweise Institutionen, zur Nachsorge und zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben komplettieren diesen Teil rund um den Rehabilitationsprozess und die Rehabilitationseinrichtungen. Ergänzt wird das Konzept durch Ausführungen zu Leitlinien und Qualitätssicherung der Rentenversicherung, zu Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung der am Reha-Prozess Beteiligten sowie zu neuen Entwicklungen im Rahmen von Rehabilitationswissenschaften und Rehabilitationsforschung.
Wie bisher ist das Rahmenkonzept darauf ausgerichtet, die medizinische Rehabilitation bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und ihre Qualität und Wirksamkeit weiter zu verbessern. Die Deutsche Rentenversicherung regt deshalb alle an der medizinischen Rehabilitation Beteiligten und alle Rehabilitationseinrichtungen an, ihre Konzepte und ihre Praxis an diesem Rahmenkonzept auszurichten, insbesondere im Interesse der von Krankheit und Behinderung betroffenen Menschen.
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