Deutsche Rentenversicherung

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)

Stand 12.11.2014

Die Beurteilung geringfügiger Beschäftigungen wird mit Wirkung vom 1. Januar 2015 durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11. August 2014 geändert. Die für die Versicherungsfreiheit kurzfristiger Beschäftigungen maßgebende Zeitgrenze von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres wird für eine Übergangszeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2018 auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage erhöht. Diese Änderung wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. Die Geringfügigkeits-Richtlinien wurden daher unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderung und aufgrund ergänzender Klarstellungen überarbeitet und lösen die Geringfügigkeits-Richtlinien in der Fassung vom 20. Dezember 2012 ab. Sie gelten ab 1. Januar 2015.

Hinweis: Die Geringfügigkeits-Richtlinien zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Beurteilung geringfügiger Beschäftigungen sind aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen und Besprechungsergebnisse am 21.11.2018 aktualisiert worden. Die aktualisierte Fassung finden Sie unten.

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