Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben das bisherige Rundschreiben zur Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages vom 25.08.2006 aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2017 aktualisiert. Außerdem wurden zwischenzeitlich getroffene Verfahrensregelungen eingearbeitet.