Deutsche Rentenversicherung

Statistikband Rehabilitation 2022

Stand 28.06.2023

Mit dem Band Rehabilitation wird die Reihe „Statistik der Deutschen Rentenversicherung“ für das Berichtsjahr 2022 wieder in veränderter Form fortgesetzt. Der vorliegende Band enthält eine umfassende Auswertung der abgeschlossenen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, der sonstigen Leistungen zur Teilhabe und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Berichtsjahr 2022. Dieser Tabellenband und weitere umfangreiche statistische Ergebnisse sind im Internet über das Statistikportal der Deutschen Rentenversicherung unter Publikationen verfügbar:

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Die zugrunde liegenden Daten beinhalten neben den wichtigsten demographischen Merkmalen auch Daten aus den ärztlichen Entlassungsberichten.

Unter Rehabilitation versteht man alle medizinischen, berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen und Leistungen, die die Rentenversicherung zur Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erbringt. Der Begriff „Teilhabe“ hat in Anlehnung an den internationalen Sprachgebrauch seit In-Kraft-Treten des SGB IX am 1. Juli 2001 überwiegend den Begriff „Rehabilitation“ abgelöst. Mit der neuen Bezeichnung ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft – hierzu zählt auch das Arbeitsleben – gemeint. Zu den Teilhabeleistungen gehören hauptsächlich die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (hier bleibt die alte Bezeichnung erhalten) und zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher berufsfördernde Leistungen). Bei jedem Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird geprüft, ob Leistungen zur Teilhabe voraussichtlich erfolgreich sind. Das entspricht dem Prinzip „Rehabilitation vor Rente“. Es wurde bisher darauf verzichtet den Statistikband in Teilhabe umzubenennen, denn der vorliegende Band setzt die in der Veröffentlichungsreihe „Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung" seit 1954 regelmäßig publizierten Auswertungen über Rehabilitationsleistungen fort.

Für jeden Berechtigten, der eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten hat, werden vor, während und bei Abschluss der Leistung Daten erhoben, die zur ärztlichen Begutachtung sowie zur organisatorischen Abwicklung der Leistung zur Teilhabe Verwendung finden.

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