Deutsche Rentenversicherung

Weitere Fragen und Antworten

Muss ich zur Absicherung meiner britischen Versicherungszeiten jetzt einen Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen?

Eine Kontenklärung muss jetzt nicht beantragt werden, da alle vom Austrittsabkommen erfassten Personen einen Schutz ihrer Rentenanwartschaften erfahren. Sie sollten warten, bis Sie von der Deutschen Rentenversicherung eine Aufforderung zur Kontenklärung erhalten. Die maßgebenden Zeiten werden spätestens – ggf. erneut – zum Leistungsfall ermittelt.

Ich wohne in Deutschland. Kann ich mich hinsichtlich der Beantragung meiner britischen Rente weiterhin an die Deutsche Rentenversicherung wenden?

Ja. Ihr Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gilt  wie bisher auch als Antrag auf eine britische Rente. Das Antragsdatum und weitere notwendige Informationen für das Rentenverfahren im Vereinigten Königreich werden von uns elektronisch an zuständige Institution im Vereinigten Königreich (Department for Work and Pensions, (DWP)) übermittelt.

https://www.gov.uk/get-state-pension

Ich wohne im Vereinigten Königreich und erreiche demnächst das Rentenalter für meine deutsche Rente. An wen muss ich mich für die Beantragung meiner deutschen Rente wenden?

Die deutsche Rente können Sie bei der zuständigen Institution im Vereinigten Königreich (Department for Work and Pensions, (DWP)) beantragen. Der Deutschen Rentenversicherung werden das Antragsdatum sowie weitere für das Rentenverfahren notwendige Informationen elektronisch übermittelt.

https://www.gov.uk/get-state-pension

Ich bin Schweizer Bürger und habe vor dem 1. Januar 2021 Versicherungszeiten in der Schweiz, in Deutschland und im Vereinigten Königreich zurückgelegt. Können alle diese Versicherungszeiten für den Rentenanspruch von der Deutschen Rentenversicherung verwendet werden?

Ja, für einen Rentenanspruch können wir neben den deutschen Versicherungszeiten auch die aus der Schweiz und dem Vereinigten Königreich berücksichtigen. Die Regelungen des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurden inzwischen auch auf die Staatsangehörigen von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz übertragen.

Ich bin britischer Staatsangehöriger und habe vor dem 1. Januar 2021 Versicherungszeiten in der Schweiz, in Deutschland und im Vereinigten Königreich zurückgelegt. Können alle diese Versicherungszeiten für den Rentenanspruch von der Deutschen Rentenversicherung verwendet werden?

Ja, für einen Rentenanspruch können wir neben den deutschen und den britischen Versicherungszeiten auch die in der Schweiz zurückgelegten Zeiten berücksichtigen. Die Regelungen des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurden inzwischen auch auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz übertragen.

Ich bin Brite und war vor dem 1. Januar 2021 weniger als 5 Jahre in Deutschland beschäftigt. Kommt für mich eine Beitragserstattung in Betracht?

Ihre britischen und deutschen Versicherungszeiten werden regelmäßig nach den Bestimmungen des Austrittsabkommens von der Deutschen Rentenversicherung bei der Prüfung eines Leistungsanspruchs berücksichtigt. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Kann ich meine deutschen Versicherungszeiten auf die britische Rentenversicherung übertragen lassen?

Nein. Eine Möglichkeit zur Übertragung von Versicherungszeiten ergibt sich weder aus dem Europarecht noch aus dem Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und kann daher nicht erfolgen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Allgemeine Informationen zum Anwendungsbereich des Austrittsabkommen:
    https://www.dvka.de/de/informationen/brexit/brexit.html
    https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Brexit/Fragen-und-Antworten/faq-artikel.html
  • Allgemeine Informationen zum Aufenthaltsstatus
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/brexit/faqs-brexit.html;jsessionid=42A5F9F86A7B97767F94418B5B3DA867.1_cid373
  • Allgemeine Informationen für Briten, die im Anwendungsbereich des Austrittsabkommens fallen:
    https://www.gov.uk/government/publications/the-withdrawal-agreement-summary-of-citizens-rights-for-uk-nationals
  • Allgemeine Informationen über die staatliche britische Rente:
    https://www.gov.uk/state-pension
  • Allgemeine Informationen für Briten, die in Deutschland wohnen:
    https://www.gov.uk/guidance/living-in-germany
  • Informationen über britische Renten für Personen, die in Deutschland bzw. im Rest des europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz wohnen:
    https://www.gov.uk/guidance/benefits-and-pensions-for-uk-nationals-in-the-eea-or-switzerland

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