Deutsche Rentenversicherung

Fragen und Antworten zum Status meines Versicherungsverhältnis

Fragen und Antworten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ich bin britischer Arbeitnehmer in Deutschland und unterliege am 31. Dezember 2020 den deutschen Rechtsvorschriften. Gilt das bisherige Recht für mich weiter?

Das bisherige Recht gilt unverändert weiter.

Ich bin deutscher Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich und unterliege am 31. Dezember 2020 dem britischen Recht. Gilt das bisherige Recht für mich weiter?

Das bisherige Recht gilt unverändert weiter.

Ich bin britischer Arbeitnehmer in Deutschland, unterliege jedoch aufgrund einer Entsendung den britischen Rechtsvorschriften. Gilt das britische Recht über den 31. Dezember 2020 hinaus für mich weiter?

Das bisherige Recht gilt weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Enddatum der Entsendung entnehmen Sie bitte der A1-Bescheinigung.

Ich bin deutscher Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich, unterliege jedoch aufgrund einer Entsendung den deutschen Rechtsvorschriften. Gilt das bisherige Recht über den 31. Dezember 2020 hinaus für mich weiter?

Das bisherige Recht gilt weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Enddatum der Entsendung entnehmen Sie bitte der A1-Bescheinigung.

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