Deutsche Rentenversicherung

Mitteilungen an Krankenkassen

Ausfüllbar: Nein

Bei jeder Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist der zuständigen Krankenkasse eine Aufnahmemitteilung und Entlassungsmitteilung zu übersenden ist.

Medizinische Rehabilitationseinrichtungen, die noch nicht an der Datenfernübermittlung (DFÜ-Verfahren) teilnehmen, erhalten die Aufnahmemitteilung und Entlassungsmitteilung als Blanko-Vordruck zur Verfügung.

Medizinische Rehabilitationseinrichtungen, die am DFÜ-Verfahren teilnehmen, erhalten aus technischen Gründen keine Blanko-Vordrucke mehr. Dennoch benötigt die zuständige Krankenkasse zwingend die Informationen aus der Aufnahmemitteilung und Entlassungsmitteilung. Künftig ist geplant, dass die Aufnahmemitteilung und die Entlassungsmitteilung im DFÜ-Verfahren erfolgt. Bis dieses Verfahren zur Verfügung steht, bitten wir Sie, die Formulare G9306 und G8400 zu verwenden.

Die Vordrucke können von allen Rehabilitationseinrichtungen verwendet werden. Die darin dokumentierten Daten dürfen aus datenschutzrechtlicher Sicht den Krankenkassen übermittelt werden.

Achtung
Das Formularpaket enthält trägerspezifische Formulare. Bitte wählen Sie Ihren Träger aus, um diese dem Formularpaket hinzuzufügen.

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