Deutsche Rentenversicherung

6-803 - Nahtlosverfahren: Einverständniserklärung und Rückmeldung der WAG

Stand 01.04.2018 Ausfüllbar: Ja

Das Formular ist nur dann zu verwenden, wenn Ihr Haus von der Landeskrankenhausgesellschaft NRW für das Nahtlosverfahren zugelassen wurde und auf der zwischen dem vdek und der Landeskrankenhausgesellschaft NRW abgestimmten Liste aufgeführt wird (vgl. Rundschreiben vom 16.05.2018).

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