Deutsche Rentenversicherung

Berücksichtigungszeiten

Eine Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr.

In der Zeit vom 1. Januar 1992 - 31. März 1995 konnte man auf Antrag auch für die (nicht erwerbsmäßige) Pflege eines Angehörigen Berücksichtigungszeiten wegen Pflege erwerben.

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