Deutsche Rentenversicherung

<span>Zum Internationalen Tag der Familie</span> (07/2025)

Mehr Rente für Familienmenschen – Wer sich kümmert, wird belohnt

Der Internationale Tag der Familie wird weltweit am 15. Mai begangen, um die zentrale Bedeutung der Familie für die Gesellschaft hervorzuheben. Er wurde 1993 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist darauf hin, dass es sich positiv auf die Altersversorgung auswirken kann, wenn Menschen sich um ihre Familie kümmern. Insbesondere die Kindererziehung und die Pflege Angehöriger sind hier von Bedeutung.

Kindererziehung kostet Zeit – auch Arbeitszeit. Deshalb sorgt die Deutsche Rentenversicherung für einen Ausgleich und rechnet bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als wären eigene Rentenbeiträge gezahlt worden.

Angerechnet werden sogenannte „Kindererziehungszeiten“ und „Kinderberücksichtigungszeiten“.

Kindererziehungszeiten
Für diese Zeiträume zahlt der Bund wegen der Erziehung eines Kindes Rentenbeiträge. Ist das Kind vor 1992 geboren, werden bis zu 2 Jahre und 6 Monate ab Geburt angerechnet. Wenn das Kind ab 1992 geboren worden ist, werden bis zu 3 Jahre ab Geburt angerechnet.

Kinderberücksichtigungszeiten
Für diese Zeit werden grundsätzlich keine Beiträge gezahlt, hier wird nur der Zeitraum angerechnet. Unabhängig vom Geburtsjahr zählen hier die ersten 10 Lebensjahre des Kindes. Dies kann beispielsweise wichtig sein, um vorzeitig in Rente gehen zu können.

Diese Kinderzeiten werden nicht automatisch in das Rentenkonto eingetragen, da die Rentenversicherung die genauen Umstände der Kindererziehung nicht kennt, diese aber für eine Anrechnung maßgeblich sind. Deshalb ist hier ein Antrag erforderlich.

Wie sich die Kindererziehung auf die monatliche Rente auswirken kann:
Ein Kind, das vor 1992 geboren worden ist, erhöht die Rente um maximal rund 102 Euro. Ist das Kind ab 1992 geboren, steigt die Rente um knapp 122 Euro.

Wer Angehörige privat pflegt, also „nicht erwerbsmäßig“, kann ebenfalls Rentenansprüche erwerben.

Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die zu pflegende Person benötigt mindestens Pflegegrad 2 und der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche. Neben der Pflege ist eine Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche möglich. Außerdem muss die Pflege notwendig sein. Dies prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sein.

Ein Jahr Pflege kann je nach Pflegestufe den monatlichen Rentenanspruch um bis zu knapp 35 Euro erhöhen.

Anmerkung für die Redaktion:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,33 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken. Weitere Zahlen und Fakten finden sich im Geschäftsbericht unter www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de/ueberuns