WEBVTT 1 00:00:00.200 --> 00:00:06.480 Ich begrüße Sie. Mein Name ist Dr. Claudia Matties und ich arbeite seit fünf Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund 2 00:00:06.480 --> 00:00:12.800 im Grundsatz und Querschnitt. Hierbei bin ich im Bereich Weiterentwicklung der Rehabilitation, Evidenzbasierung 3 00:00:12.800 --> 00:00:19.399 und Konzeption für die inhaltliche Ausgestaltung der Reha- Therapiestandards zuständig. Natürlich stehen wir im engen Austausch 4 00:00:19.399 --> 00:00:26.039 mit dem Dezernat Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik. Im Rahmen eines wissenschaftlichen 5 00:00:26.039 --> 00:00:28.920 Begleitprojektes wurden die Reha-Therapiestandards aktualisiert. 6 00:00:30.199 --> 00:00:33.880 Und wir freuen uns nun, Ihnen die Ergebnisse präsentieren zu können. 7 00:00:33.880 --> 00:00:40.200 Dazu haben wir drei Videos für Sie zusammengestellt, die Sie individuell und unabhängig voneinander schauen können. 8 00:00:41.200 --> 00:00:48.560 In dem Vortrag Einführung zur Aktualisierung der Reha-Therapiestandards gehe ich zu Beginn auf die allgemeinen Informationen ein 9 00:00:48.560 --> 00:00:55.560 und stelle Ihnen die Reha-Therapiestandards und ihren Aufbau vor. Dann möchte ich etwas zu dem Bedarf an neuen Reha-Therapiestandards 10 00:00:55.560 --> 00:01:02.920 sagen und ihm anschließend die indikationsübergreifenden Reha- Therapiestandards vorstellen. Am Ende gehe ich auf die Frage ein, 11 00:01:02.920 --> 00:01:06.680 ab wann gelten die Reha-Therapiestandards 2025? 12 00:01:06.680 --> 00:01:13.760 Die Erbringung therapeutischer Leistung während einer medizinischen Rehabilitation soll auf wissenschaftliche 13 00:01:13.760 --> 00:01:22.400 und evidenzbasierte Grundlage erfolgen. Und deshalb müssen sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. 14 00:01:22.400 --> 00:01:30.200 Die Reha-Therapiestandards definieren Mindestanforderungen an die therapeutische Versorgung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanten. 15 00:01:30.200 --> 00:01:38.200 Und anders als medizinische Leitlinien sind die RTS keine Therapie-Algorithmen für individuelle Behandlungsentscheidungen. 16 00:01:38.200 --> 00:01:47.200 Sondern sie fokussieren eben auf die Gesamtheit aller Rehabilitandinnen und Rehabilitanten einer Indikationsgruppe in einer Reha-Fachabteilung. 17 00:01:47.200 --> 00:01:51.200 Das heißt, der Unterschied liegt in der Perspektive. 18 00:01:51.200 --> 00:01:58.359 Nichtsdestotrotz sind medizinische Leitlinien natürlich besonders für die Entwicklung und Aktualisierung der 19 00:01:58.359 --> 00:02:08.280 Reha-Therapiestandards von besonderer Bedeutung. Die Rehatherapiestandards bilden den Mindeststandard ab. 20 00:02:08.280 --> 00:02:15.960 Je nach Rehabilitandinnen und Rehabilitant sind die Therapien individuell anzupassen. Es handelt sich hier um ein 21 00:02:15.960 --> 00:02:25.759 Instrument der Qualitätssicherung. Die Grundlage sind die Klassifikation der therapeutischen Leistung, sprich die KTL. 22 00:02:25.759 --> 00:02:32.120 Wie Sie sehen, gibt es eine Vielzahl an Instrumenten der Rehqualitätssicherung. Diese beziehen sich auf 23 00:02:32.120 --> 00:02:40.560 drei verschiedene Bereiche. Die empirische Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen der Rehatherapiestandards 24 00:02:40.560 --> 00:02:48.280 ist sozusagen gleichzeitig die Grundlage für eine Bewertung der Prozessqualität einer Rehaeinrichtung. 25 00:02:48.280 --> 00:02:56.159 In der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung findet eine Qualitätsprüfung auf breiter und systematischer Basis statt. 26 00:02:56.159 --> 00:03:03.520 Es geht darum, fachliche, nicht gerechtfertigte Varianzen zwischen Rehaeinrichtungen zu reduzieren 27 00:03:03.520 --> 00:03:06.639 und somit eine Verbesserung der Versorgung anzustreben. 28 00:03:08.840 --> 00:03:15.560 Aktuell existieren zwölf indikationsspezifische Reha-Therapiestandards. Sie sehen diese hier abgebildet. 29 00:03:17.159 --> 00:03:22.680 Die Fachabteilungen erhalten im Rahmen der sogenannten Berichte zur Reha-Qualitätssicherung 30 00:03:22.680 --> 00:03:30.400 eine Auswertung, inwieweit Ihre Versorgung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanten innerhalb eines Kalenderjahres den Vorgaben 31 00:03:30.400 --> 00:03:36.400 der Rehatherapiestandards entsprechen und wie sie im Vergleich mit anderen Einrichtungen abschneiden. 32 00:03:37.319 --> 00:03:41.400 Kommen wir nun zu dem Bedarf an neuen Reha-Therapiestandards. 33 00:03:41.879 --> 00:03:49.719 Die Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen ist unser Hauptziel. Damit möchten wir zur Förderung der Teilhabe beitragen. 34 00:03:50.840 --> 00:03:56.080 Mit den Reha-Therapiestandards soll das therapeutische Versorgungsgeschehen transparent gemacht werden. 35 00:03:57.639 --> 00:04:06.840 Für die Reha-Praxis bedeutet dies eine stärkere Fokussierung auf das Leistungsspektrum, dessen Wirkung wissenschaftlich untermauert ist. 36 00:04:08.360 --> 00:04:15.639 Angesichts der Forderung nach Gleichbehandlung, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz, des Artikel 3 Beschaffung von 37 00:04:15.639 --> 00:04:21.560 medizinischen Reha-Leistungen, des Gesetzes der digitalen Rentenübersicht, wurden und werden die 38 00:04:21.560 --> 00:04:27.360 Qualitätsinstrumente der deutschen Rentenversicherung bestmöglich an diese Forderung angepasst. 39 00:04:27.360 --> 00:04:33.639 Vor diesem Hintergrund wurde der Bedarf an indikationsübergreifenden Reha-Therapiestandards mehrfach formuliert. 40 00:04:34.439 --> 00:04:41.040 Denn unser Ziel ist, dass alle Fachabteilungen eine Auswertung zu den Rehatherapiestandards erhalten. 41 00:04:42.680 --> 00:04:47.160 Denn die Reha-Therapiestandards sind Teil des Qualitätsparameters. 42 00:04:48.199 --> 00:04:55.839 Der Parameter Qualität bildet die Qualität einer Fachabteilung in einer zusammenfassenden Kennzahl ab und ist wichtige 43 00:04:55.839 --> 00:04:59.639 Grundlage für die qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl. 44 00:05:00.959 --> 00:05:05.639 In dem Parameter Qualität fließen die Ergebnisse aus verschiedenen Qualitätsinstrumenten ein, 45 00:05:05.639 --> 00:05:08.360 unter anderem die der Reha-Therapiestandards. 46 00:05:11.120 --> 00:05:18.279 Der Parameter Qualität wird regelmäßig aktualisiert und eine Veröffentlichung, also das Public Reporting der Ergebnisse, 47 00:05:18.279 --> 00:05:25.600 gibt auch den Versicherenden eine wichtige Orientierung bei der Suche nach einer für sie geeigneten Reha-Fachabteilung. 48 00:05:27.279 --> 00:05:32.360 Mit dieser Grafik möchte ich Ihnen die Abdeckung der Reha-Therapiestandards verdeutlichen. 49 00:05:33.240 --> 00:05:39.399 Dort sind im Blau die aktuell geltenden indikationsspezifischen Reha-Therapiestandards angegeben und in der ersten Säule 50 00:05:39.399 --> 00:05:48.279 bezogen auf die Fachabteilung. Das heißt, basierend auf den aktuell geltenden indikationsspezifischen Reha-Therapiestandards 51 00:05:48.279 --> 00:05:55.879 erhielten 71 Prozent aller Fachabteilung einen QS-Bericht zur therapeutischen Versorgung. 52 00:05:55.879 --> 00:06:05.120 Bezieht man das jetzt auf die Rehabilitation, zeigt sich, dass nur 40 Prozent der Rehabilitation damit abgedeckt werden können. 53 00:06:05.120 --> 00:06:12.639 Mit der Einführung von indikationsübergreifenden Reha-Therapiestandards kommen wir dem Ziel, dass möglichst alle Fachabteilungen 54 00:06:12.639 --> 00:06:20.040 einen entsprechenden QS-Bericht erhalten und möglichst viele Indikationen abgedeckt werden, deutlich näher. 55 00:06:20.040 --> 00:06:29.160 Weitere Maßnahmen sind natürlich die Erweiterung von Geltungsbereichen oder die Entwicklung neuer Reha-Therapiestandards. 56 00:06:29.160 --> 00:06:33.879 Warum kann man denn indikationsübergreifende Reha-Therapiestandards überhaupt entwickeln? 57 00:06:33.879 --> 00:06:38.279 Die Grundlage aller Rehabilitation ist das ICF. 58 00:06:38.279 --> 00:06:45.199 Das heißt die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. 59 00:06:45.199 --> 00:06:51.600 Hier werden die Gesundheitsprobleme einer Person mit ihren Kontextfaktoren betrachtet. 60 00:06:51.600 --> 00:06:55.000 Und das Ziel ist natürlich die Förderung der Teilhabe. 61 00:06:56.480 --> 00:07:04.600 Der biopsychosoziale Ansatz von Krankheit und Gesundheit und der edukative Charakter vereint alle Rehabilitation. 62 00:07:04.600 --> 00:07:11.639 Der erste Entwurf zu den indikationsübergreifenden Reha-Therapiestandards wurde zunächst in 63 00:07:11.639 --> 00:07:18.279 Analogieschluss zu den bestehenden indikationspezifischen Reha-Therapiestandards entwickelt und dann in mehreren 64 00:07:18.279 --> 00:07:21.360 Schleifen anhand von QS-Daten geprüft. 65 00:07:23.199 --> 00:07:31.720 Die Grundlage dieses Vorgehens liegt im Verständnis der Wechselwirkung zwischen den Gesundheitsproblemen einer Person und den Kontextfaktoren, 66 00:07:35.319 --> 00:07:43.240 Das Ziel ist die Förderung der Teilhabe. Als weitere Arbeitsschritte fand ein Abgleich mit den Strukturanforderungen statt. 67 00:07:43.240 --> 00:07:51.680 Auch die Versorgungsrealität haben wir betrachtet und Abgleichung vorgenommen. Anschließend sind die Entwürfe im Rahmen 68 00:07:51.680 --> 00:07:59.319 eines wissenschaftlichen Begleitprojektes evaluiert und weiterentwickelt worden und weitere Arbeitsschritte sind hinzugekommen. 69 00:07:59.319 --> 00:08:06.800 Im gesamten Verlauf waren wir in den Gremien der DRV und haben trägerübergreifende Abstimmungen vorgenommen. 70 00:08:09.480 --> 00:08:15.480 Ausgehend von dem Entwurf, der in der Deutschen Rentenversicherung entwickelt wurde, wurde dann in dem externen wissenschaftlichen 71 00:08:15.480 --> 00:08:23.240 Projekt weitere Arbeitsschritte, wie zum Beispiel die Analyse von Versorgungsgeschehen und die Einbindung von Reha Praktikerinnen 72 00:08:23.240 --> 00:08:30.639 und Praktiker in Form von einer Online-Befragung oder auch weitere Prüfung des Geltungsbereiches vorgenommen, sodass erst am 73 00:08:30.639 --> 00:08:34.559 Ende eine finale Version entstanden ist. 74 00:08:37.799 --> 00:08:42.440 Wie sind wir jetzt bei der Entwicklung der RTS Psychosomatik vorgegangen? 75 00:08:42.440 --> 00:08:47.960 Basierend auf den Ergebnissen der Befragung zu den indikationsübergreifenden Reha-Therapiestandards 76 00:08:47.960 --> 00:08:54.919 hat sich gezeigt, dass diese nicht gut für die Fachabteilung Psychosomatik passen. 77 00:08:54.919 --> 00:09:02.000 Hier in dieser Grafik sehen Sie, die Psychosomatik ist nach den Fachabteilungen für Orthopädie oder Rheumatologie 78 00:09:02.000 --> 00:09:08.200 und den Fachabteilungen zur Abhängigkeitserkrankung, der drittgrößte Bereich mit 312 Fachabteilungen. 79 00:09:10.799 --> 00:09:14.279 Daher lag es nahe, eine eigenständige RTS zu entwickeln. 80 00:09:16.200 --> 00:09:25.799 Hier haben wir basierend auf den Ergebnissen der KTL-Auswertung und der Literaturrecherche zu den RTS-Depressionen Entwicklungen am ersten 81 00:09:25.799 --> 00:09:33.840 Entwurf vorgenommen. Dieses fand in einem Workshop mit Expertinnen und Experten aus der Reha-Praxis stand. 82 00:09:33.840 --> 00:09:45.159 Dieser erste Entwurf wurde dann im Rahmen einer Online-Befragung veröffentlicht und die Expertise der breiten Reha-Praxis eingebunden. 83 00:09:45.159 --> 00:09:49.039 Die Anmerkungen aus den Befragungen wurden dann eingearbeitet 84 00:09:49.039 --> 00:09:55.879 und generell als nächster Aberstück fand eine Harmonisierung zwischen allen Reha-Therapiestandards statt. 85 00:09:55.879 --> 00:10:01.840 Auch mit den RTS-Psychosomatik haben wir einen Abgleich mit den Strukturanforderungen vorgenommen. 86 00:10:01.840 --> 00:10:09.720 Die neue KTL wurde eingearbeitet und auch hier haben wir den Gremien der DRV berichtet und trägerübergreifend abgestimmt. 87 00:10:13.840 --> 00:10:20.480 In dieser Grafik sehen Sie erneut die Abdeckung der Reha-Therapiestandards, jetzt unter der Annahme der 88 00:10:20.480 --> 00:10:30.240 Einführung der neuen Reha-Therapiestandards. Im Blau wieder die indikationsspezifischen RTS und in Hellblau die RTS-Psychosomatik, 89 00:10:30.240 --> 00:10:38.759 in Dunkel-Senfgelb die RTS-Onkologie und in Hellengelb die indikationsübergreifenden Reha-Therapiestandards. 90 00:10:38.759 --> 00:10:48.639 Das heißt, der Anteil an Rehabilitation kann deutlich erhöht werden, auf 88 Prozent durch die Einführung der neuen Reha-Therapiestandards. 91 00:10:48.639 --> 00:10:58.320 Und auch die Fachabteilung, sprich der letzte Balken, der Anteil der Abdeckung der Fachabteilung kann auf 86 Prozent erhöht werden, 92 00:10:58.320 --> 00:11:00.879 durch die Einführung der neuen Reha-Therapiestandards. 93 00:11:04.440 --> 00:11:15.879 Hier sehen Sie eine Auflistung der neuen Reha-Therapiestandards, sprich der Version 2025. Neben der Einführung der indikationsübergreifenden, 94 00:11:15.879 --> 00:11:24.039 der RTS-Onkologie und RTS-Psychosomatik haben wir auch Änderungen vorgenommen in den Erweiterung der Geltungsbereich. 95 00:11:24.039 --> 00:11:31.320 Zum Beispiel wurde die RTS-Alkoholabhängigkeit umbenannt und erweitert in RTS-Abhängigkeitserkrankungen. 96 00:11:31.320 --> 00:11:39.840 Auch die ehemalige RTS-KK wurde erweitert und umbenannt in RTS-Herzerkrankungen. 97 00:11:39.840 --> 00:11:45.480 Wie Sie sehen, hat sich auch bei den Kindern und Jugendlichen mit den Altersgrenzen Veränderungen ergeben. 98 00:11:45.480 --> 00:11:52.320 Kommen wir jetzt zu den indikationsübergreifenden Reha-Therapiestandards. Am Beispiel der indikationsübergreifenden 99 00:11:52.320 --> 00:11:59.159 Reha-Therapiestandards möchte ich Ihnen den allgemeinen Aufbau der Rehatherapie-Standards verdeutlichen. Ganz wichtig ist 100 00:11:59.159 --> 00:12:08.840 der Geltungsbereich. Üblicherweise ist dort eine ICD-10-Diagnose, also sprich die erste Entlassungsdiagnose, ausschlaggebend. 101 00:12:08.840 --> 00:12:15.759 Bei den indikationsübergreifenden Reha-Therapiestandards ist es anders aufgebaut, da ist ein Ausschluss. Sprich, in die 102 00:12:15.759 --> 00:12:23.080 indikationsübergreifenden Reha-Therapiestandards fällt eine Rehabilitation, wenn sie nicht in die indikationspezifischen 103 00:12:23.080 --> 00:12:32.720 Reha-Therapiestandards passten. Des Weiteren ist natürlich ganztägig ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation notwendig. 104 00:12:32.720 --> 00:12:42.000 Die Maßnahme-Dauer, die sich berechnet aus Enddatum minus Beginndatum einer Rehabilitation minus einem Tag für stationär Rehabilitation, 105 00:12:42.000 --> 00:12:45.840 muss zwischen 18 und 100 Tagen liegen. 106 00:12:45.840 --> 00:12:56.879 Die indikationsübergreifenden Reha-Therapiestandards gelten ab 18 Jahren. Und ausgeschlossen sind Erstdiagnosen des Kapitels 5, psychische 107 00:12:56.879 --> 00:13:04.159 und Verhaltensstörungen. Sprich, die ganzen F-Code-Diagnosen zählen nicht zu den indikationsübergreifenden. Da haben wir ja die 108 00:13:04.159 --> 00:13:14.159 RTS-Psychosomatik und die RTS-Abhängigkeitserkrankungen. Des Weiteren sind die Rehabilitation nach § 31, Absatz 1, Nummer 2, 109 00:13:14.159 --> 00:13:22.720 SGB 6 ausgeschlossen. Das sind die Rentnerinnen und Rentner mit onkologischen Erkrankungen. 110 00:13:22.720 --> 00:13:30.919 Die Therapiestandards sind aus evidenzbasierten Therapiemodulen aufgebaut, die Sie hier sehen. Jedes Modul hat eine Bezeichnung. 111 00:13:30.919 --> 00:13:44.000 Und zu jedem ETM, hier am Beispiel der Entspannungsverfahren, gibt es dann eine Angabe, zumindest Dauer und zumindest Anteil. 112 00:13:44.000 --> 00:13:54.279 Die Mindestdauer kann entweder pro Reha oder pro Woche angegeben sein. Und der Mindestanteil liegt immer unter 100%, 113 00:13:54.279 --> 00:14:00.840 sodass ausreichend Raum für die Berücksichtigung von individuellen Problemen und Einzelfällen bleibt. 114 00:14:00.840 --> 00:14:10.720 Der Mindestanteil entspricht sozusagen den zu behandelnden Rehabilitation. Der Mindestanteil, die Mindestdauer und 115 00:14:10.720 --> 00:14:19.360 gegebenenfalls auch die Mindesthäufigkeit definieren die untere Grenze des Leistungsspektrums für eine adäquate Rehabilitation und sollten 116 00:14:19.360 --> 00:14:26.519 deshalb nicht unterschritten werden. Eine Überschreitung der Mindestanforderung ist nicht nur wünschenswert, sondern in vielen 117 00:14:26.519 --> 00:14:35.879 Fällen auch aus therapeutischer Sicht erforderlich. Letztlich müssen sich die zu erbringenden Leistungen an den individuellen Bedarfen 118 00:14:35.879 --> 00:14:42.919 der Betroffenen ausrichten. Schauen wir uns jetzt ein ETM mal etwas genauer an. 119 00:14:42.919 --> 00:14:50.919 Dort ist immer zu Beginn die therapeutischen Inhalte beschrieben, also was darunter zu verstehen ist. 120 00:14:50.919 --> 00:14:58.240 Weiter unten sind dann die Angaben der KTL-Codes. Das heißt hier werden die einzelnen Codes 121 00:14:58.240 --> 00:15:07.840 oder eine Variabilität dargeboten, aus der sie auswählen können, was für diese Rehabilitation sinnvoll und relevant ist. 122 00:15:10.639 --> 00:15:18.279 Wir haben natürlich die neuen Klassifikationen der therapeutischen Leistung, die neue KTL 2025, eingearbeitet. 123 00:15:20.639 --> 00:15:24.600 Wenn Sie Fragen zu einem einzelnen Code haben, dann schauen Sie in die KTL. 124 00:15:24.600 --> 00:15:29.720 Dort ist dann angegeben, welche Berufsgruppen beispielsweise das ausführen dürfen 125 00:15:29.720 --> 00:15:34.399 oder auch weitere Informationen zur Mindestdauer, Mindestfrequenz oder Gruppengröße. 126 00:15:35.399 --> 00:15:44.360 Sie erhalten dann Berichte von der REA Qualitätssicherung. In die Auswertung der Berichte werden Fachabteilungen einbezogen, 127 00:15:44.360 --> 00:15:52.080 aus denen mindestens 25 REA Entlassungsberichte mit KTL-Daten für Rehabilitandinnen und Rehabilitanten 128 00:15:52.080 --> 00:15:57.600 der Deutschen Rentenversicherung im Geltungsbereich der TS vorliegen. 129 00:15:57.600 --> 00:16:04.480 Das heißt, pro evidenzbasierten Therapiemodul wird die Summe der dokumentierten KTL-Leistungen 130 00:16:04.480 --> 00:16:11.200 die die Mindestanforderung erfüllen, dem geforderten Mindestanteil gegenübergestellt. 131 00:16:11.200 --> 00:16:17.799 Durch die Einführung neuer Reatherapiestandards werden Sie entweder jetzt Berichte erhalten 132 00:16:17.799 --> 00:16:23.240 oder vielleicht sogar mehrere Berichte erhalten. Dies ist auch aktuell schon der Fall. 133 00:16:23.240 --> 00:16:31.600 Wenn eine Fachabteilung zwei oder mehrere Berichte erhält, wird ein gewichteter Mittelwert aus den Bewertungen erstellt, 134 00:16:31.600 --> 00:16:34.320 welcher dann in den Parameter Qualität einfließt. 135 00:16:36.840 --> 00:16:45.120 Abschließend möchte ich Ihnen noch die Frage beantworten, ab wann gelten jetzt nun die neuen Reatherapiestandards? 136 00:16:45.120 --> 00:16:52.679 Ab November 2025 stehen Ihnen die Broschüren und die Videos auf unserer Website zur Verfügung. 137 00:16:52.679 --> 00:16:59.720 Ab 2026 haben Sie das ganze Jahr Zeit, sich inhaltlich und technisch damit auseinanderzusetzen. 138 00:16:59.720 --> 00:17:08.119 Denn erst ab 1.1.2027 gelten die neuen, überarbeiteten Reatherapiestandards und gehen in die Anwendung. 139 00:17:08.119 --> 00:17:12.000 Dieses Datum ist gleich wie die Einführung der neuen KTL. 140 00:17:13.920 --> 00:17:23.440 Ab 2028 ist dann ein Einbezug in den Parameter Qualität möglich, basierend auf den Daten vom Jahr 2027. 141 00:17:24.920 --> 00:17:27.359 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. 142 00:17:28.359 --> 00:17:34.359 Die Broschüren zu den neuen Reatherapiestandards können Sie auf der folgenden Website downloaden. 143 00:17:34.359 --> 00:17:41.160 Ab Januar 2026 stehen auch dort dann die Methodenberichte zur Verfügung und die FAQs. 144 00:17:41.160 --> 00:17:47.559 Die aktuell geltenden Reatherapiestandards finden Sie wie gewohnt auf der Seite der Rea-Qualitätssicherung. 145 00:17:47.559 --> 00:17:51.559 Wenn Sie im Anschluss an die Vorträge Fragen haben, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben. 146 00:17:51.559 --> 00:17:56.960 Basierend auf den Fragen werden wir dann FAQs entwickeln, die auch auf der Website zur Verfügung stehen. 147 00:17:56.960 --> 00:18:05.440 Im Januar 2026 ist eine Online-Fragerunde geplant. Information zur Anmeldung finden Sie dann ab Dezember auf unserer Website.