WEBVTT 1 00:00:09.720 --> 00:00:15.880 Altersvorsorge ist wichtig und gleichzeitig nicht so einfach. 2 00:00:16.120 --> 00:00:20.440 Die Altersvorsorgelandschaft in Deutschland bietet 3 00:00:20.600 --> 00:00:28.280 viele Möglichkeiten, gesetzlich, betrieblich und privat vorzusorgen. 4 00:00:28.440 --> 00:00:32.000 Was bisher fehlte, war ein gebündelter Überblick über den 5 00:00:32.160 --> 00:00:39.960 Stand der eigene Altersvorsorge-Ansprüche. 6 00:00:40.240 --> 00:00:44.160 Informationspflichten sind sehr unterschiedlich geregelt, 7 00:00:44.320 --> 00:00:52.360 Mitteilungen häufig nicht einheitlich und eine informierte Entscheidung 8 00:00:52.520 --> 00:00:59.000 für Bürgerinnen und Bürger deshalb schwierig. 9 00:00:59.320 --> 00:01:05.360 Die Lösung: Ein zentrales, geschütztes Portal, auf dem sich 10 00:01:05.520 --> 00:01:10.840 Bürgerinnen und Bürger jederzeit zuverlässig und aktuell 11 00:01:11.000 --> 00:01:15.320 informieren können über ihre erworbenen Ansprüche aus 12 00:01:15.480 --> 00:01:21.160 allen drei Säulen der Altersvorsorge. 13 00:01:23.720 --> 00:01:29.160 In einem Forschungsvorhaben für eine säulenübergreifende 14 00:01:29.320 --> 00:01:36.800 Altersvorsorge-Information des Bundesministeriums für Arbeit und 15 00:01:36.960 --> 00:01:43.560 Soziales wurden erste Ideen für ein solches Portal vorgestellt. 16 00:01:43.760 --> 00:01:49.960 Der Auftrag zur Umsetzung wurde im Koalitionsvertrag der 17 00:01:50.120 --> 00:01:57.320 19. Legislaturperiode festgehalten und führte nach Fachgesprächen 18 00:01:57.480 --> 00:02:04.560 mit Interessengruppen zum Rentenübersichtsgesetz, 19 00:02:04.720 --> 00:02:09.720 das am 18. Februar 2021 in Kraft trat. 20 00:02:09.960 --> 00:02:13.240 Zentrale Aufgaben sind die Entwicklung und der Betrieb 21 00:02:13.400 --> 00:02:18.520 eines Portals, über das Nutzende Informationen über ihre 22 00:02:18.680 --> 00:02:24.520 individuellen Altersvorsorge-Ansprüche 23 00:02:24.680 --> 00:02:29.200 in der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge 24 00:02:29.360 --> 00:02:33.120 abrufen können. 25 00:02:33.520 --> 00:02:41.320 Verständlich, verlässlich und möglichst vergleichbar. 26 00:02:41.480 --> 00:02:45.000 In anderen europäischen Ländern 27 00:02:45.160 --> 00:02:49.680 sind solche Portale bereits gut etabliert. 28 00:02:50.040 --> 00:02:56.760 Entscheidend für ihren Erfolg war eine schrittweise Entwicklung – 29 00:02:56.920 --> 00:03:02.160 vom kleinen Pilotprojekt zur großen Plattform. 30 00:03:04.680 --> 00:03:09.880 Für die Entwicklung und den Betrieb dieses Portals wurde die 31 00:03:10.040 --> 00:03:18.040 Deutsche Rentenversicherung Bund beauftragt, unter ihrem Dach eine 32 00:03:18.200 --> 00:03:23.160 neue Organisationseinheit zu schaffen: 33 00:03:23.320 --> 00:03:30.040 Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR). 34 00:03:30.240 --> 00:03:35.960 Gemeinsam mit einem Steuerungsgremium 35 00:03:36.120 --> 00:03:44.480 und fünf Fachbeiräten setzt die ZfDR den Auftrag des Gesetzgebers um. 36 00:03:44.680 --> 00:03:51.160 Mit dem Portal Digitale Rentenübersicht können sich 37 00:03:51.320 --> 00:03:55.880 Bürgerinnen und Bürger jederzeit online über den aktuellen Stand 38 00:03:56.040 --> 00:03:59.200 ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und 39 00:03:59.360 --> 00:04:03.800 privaten Altersvorsorge informieren. 40 00:04:03.960 --> 00:04:09.360 Dazu werden – für jede Bürgerin und jeden Bürger geschützt zugänglich – 41 00:04:09.520 --> 00:04:16.000 die Altersvorsorge-Informationen aus allen drei Säulen auf 42 00:04:16.160 --> 00:04:19.400 einem Portal zusammengeführt. 43 00:04:19.720 --> 00:04:23.600 Verständlich, verlässlich, 44 00:04:23.760 --> 00:04:29.480 möglichst vergleichbar, nutzerfreundlich und barrierefrei. 45 00:04:32.040 --> 00:04:38.160 Die ZfDR fragt die dazu benötigten Informationen bei den 46 00:04:38.320 --> 00:04:44.400 angebundenen Anbietern für Altersvorsorge-Produkten an. 47 00:04:44.560 --> 00:04:47.920 Diese übermitteln vorhandene 48 00:04:48.080 --> 00:04:57.440 Informationen nach § 5 Absatz 1 RentÜG an die ZfDR. 49 00:04:57.600 --> 00:05:01.360 Die Informationen aus den Standmitteilungen / 50 00:05:01.520 --> 00:05:05.560 Renteninformationen werden dann von der ZfDR zu einem 51 00:05:05.720 --> 00:05:10.040 Gesamtüberblick zusammengeführt. 52 00:05:10.200 --> 00:05:13.440 In einem elektronischen Format können diese dann 53 00:05:13.600 --> 00:05:17.280 für eine Weiterverarbeitung 54 00:05:17.440 --> 00:05:20.560 (zum Beispiel für eine unabhängige Beratung) 55 00:05:20.720 --> 00:05:22.600 genutzt werden.