WEBVTT 00:00:11.160 --> 00:00:16.080 Weit verbreitet ist die Ansicht, dass Witwen oder Witwer 00:00:16.200 --> 00:00:23.160 neben ihrer Rente problemlos einen Minijob ausüben können. 00:00:23.240 --> 00:00:25.040 Hierbei ist aber Vorsicht geboten: 00:00:25.080 --> 00:00:30.520 Auch ein Minijob kann dazu führen, dass die Witwen- oder Witwerrente 00:00:30.560 --> 00:00:36.560 gekürzt wird, zum Beispiel wenn neben dem Minijob noch weitere Einkünfte 00:00:36.600 --> 00:00:40.120 vorhanden sind. 00:00:40.160 --> 00:00:42.440 Alle Einkünfte, auch eine eigene Rente, werden zusammengerechnet 00:00:42.480 --> 00:00:49.560 und dürfen einen bestimmten Freibetrag nicht überschreiten. 00:00:49.600 --> 00:00:55.600 Sind die Einkünfte höher, wird die Witwen- oder Witwerrente gekürzt. 00:00:55.800 --> 00:01:00.240 Witwen- und Witwerrentenbezieher müssen den Rentenversicherungsträger 00:01:00.280 --> 00:01:08.360 rechtzeitig darüber informieren, welche Einkünfte vorhanden sind. 00:01:08.440 --> 00:01:18.760 Eine Überzahlung der Witwenrente und eine damit verbundene Rückforderung 00:01:18.800 --> 00:01:22.120 kann dadurch vermieden werden.