WEBVTT 00:00:10.360 --> 00:00:18.240 Wer heutzutage einen Minijob aufnimmt und nicht nur kurzfristig ausübt, 00:00:18.280 --> 00:00:24.400 ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. 00:00:24.440 --> 00:00:33.840 Kurzfristig bedeutet, dass man für maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage 00:00:33.880 --> 00:00:36.600 einen Minijob ausübt. 00:00:36.760 --> 00:00:43.680 Der Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von insgesamt 18,6 Prozent wird 00:00:43.720 --> 00:00:48.840 vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. 00:00:49.120 --> 00:00:56.160 Der Arbeitgeberanteil beträgt dabei 15 Prozent vom Bruttolohn, 00:00:56.280 --> 00:01:01.240 der einzubehaltende Beitragsanteil für den Arbeitnehmer beträgt 3,6 Prozent. 00:01:04.120 --> 00:01:11.840 Dies erhöht zwar den späteren Rentenanspruch nur leicht, 00:01:11.880 --> 00:01:18.720 viel wichtiger ist aber, dass dadurch vollwertige Pflichtbeiträge entstehen 00:01:18.760 --> 00:01:25.360 und sich der Minijobber damit das komplette Leistungsangebot 00:01:25.440 --> 00:01:34.520 der gesetzlichen Rentenversicherung sichern kann. 00:01:34.720 --> 00:01:41.640 Wer dennoch den geringen Eigenbeitrag sparen möchte, kann beim Arbeitgeber 00:01:41.680 --> 00:01:48.160 die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. 00:01:48.200 --> 00:01:51.320 Vorher sollte jedoch unbedingt eine Beratung 00:01:51.360 --> 00:01:55.960 beim Rentenversicherungsträger in Anspruch genommen werden. 00:01:56.360 --> 00:02:03.720 Hinweis: Für geringfügig Beschäftigte mit einem Verdienst unter 175 Euro 00:02:03.800 --> 00:02:17.160 oder in Privathaushalten gelten andere Beträge.