WEBVTT 1 00:00:00.040 --> 00:00:03.839 In welchem Staat besteht bei grenzüberschreitender Plattformarbeit 2 00:00:03.839 --> 00:00:10.769 die Sozialversicherung? Diese Frage wird durch das Internet sehr 3 00:00:10.769 --> 00:00:18.340 gewichtig. Im Internet ist weltweites Kommunizieren möglich, die alten Grenzen 4 00:00:18.340 --> 00:00:24.280 zwischen Raum, von Raum und Zeit sind durch das Internet überwunden. Weltweites 5 00:00:24.280 --> 00:00:29.860 Arbeiten wird durch das Internet ermöglicht. Und daraus ergibt sich das Problem. Der 6 00:00:29.860 --> 00:00:34.480 soziale Schutz hängt an der abhängigen oder selbstständigen Arbeit. Also stellt 7 00:00:34.480 --> 00:00:38.020 sich durch internetvermittelte Plattformarbeit die Frage, in welchem 8 00:00:38.020 --> 00:00:43.350 Staat ist die arbeitende Person sozial zu sichern? 9 00:00:43.350 --> 00:00:46.720 Das ist eine Frage nach der Zuständigkeit, aber in der Zuständigkeit 10 00:00:46.720 --> 00:00:51.160 hängt alles: die zuständige Behörde, das zuständige Recht, die zuständige 11 00:00:51.160 --> 00:00:57.070 Finanzierung, die zuständige Gesetzgebung. Diese Frage ist nicht nach Belieben oder 12 00:00:57.070 --> 00:01:02.280 politischer Opportunität zu entscheiden, sondern es gibt dafür sehr eindeutige, 13 00:01:02.280 --> 00:01:07.090 aber schwierig zu verstehende, internationalrechtliche Regeln. Diese 14 00:01:07.090 --> 00:01:10.540 Regeln ergeben sich aus dem internationalen Privatrecht und dem 15 00:01:10.540 --> 00:01:15.159 internationalen Sozialrecht. Diese Regeln sind für die Staaten der europäischen 16 00:01:15.159 --> 00:01:19.360 Union in zwei Verordnungen der europäischen Union im Einzelnen 17 00:01:19.360 --> 00:01:25.420 niedergelegt. Ich werde in meinem Vortrag den Inhalt dieser verordnung für die 18 00:01:25.420 --> 00:01:30.070 grenzüberschreitende Plattformarbeit schildern, wie die daraus sich ergebenden 19 00:01:30.070 --> 00:01:35.140 Konsequenzen für den sozialen Schutz aufzeigen und schließlich insbesondere 20 00:01:35.140 --> 00:01:39.369 die rechtspolitisch sehr umstrittene Frage erörtern, inwieweit die 21 00:01:39.369 --> 00:01:44.320 Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer von Plattformarbeit in den sozialen 22 00:01:44.320 --> 00:01:47.780 Schutz der Plattformarbeitenden einzubeziehen sind. 23 00:01:47.780 --> 00:01:51.860 Diese Frage ist lohnenswert und sie steht im Zentrum der internationalen 24 00:01:51.860 --> 00:01:58.750 Diskussion um den internationalen Schutz international tätiger Plattformarbeitenden.