WEBVTT 1 00:00:00.000 --> 00:00:03.629 Die Digitalisierung und auch die Gig-Ökonomie bieten viele Chancen. 2 00:00:03.629 --> 00:00:07.529 Diese Chancen sollten wir nutzen und nicht durch falsche und vorschnelle 3 00:00:07.529 --> 00:00:12.509 Regulierungen gefährden. Die digitale Transformation verändert 4 00:00:12.509 --> 00:00:16.500 unsere Wirtschaft, unsere Arbeitswelt und unsere Gesellschaft grundlegend und das 5 00:00:16.500 --> 00:00:20.580 mit hohem Tempo. Mit dieser Entwicklung verbunden sind große Chancen für 6 00:00:20.580 --> 00:00:24.990 Unternehmen und auch für Beschäftigte. Wir werden diese Chancen aber nur nutzen 7 00:00:24.990 --> 00:00:28.920 können, wenn wir Schritt halten mit der hohen Geschwindigkeit der Veränderung 8 00:00:28.920 --> 00:00:31.439 weltweit. Deshalb müssen wir offen sein gegenüber 9 00:00:31.439 --> 00:00:36.350 neuen Technologien, neuen Beschäftigungsformen und Geschäftsmodellen. 10 00:00:36.350 --> 00:00:40.290 Das gilt auch für die Plattform vermittelte Arbeit, das crowd und das 11 00:00:40.290 --> 00:00:45.780 gig working, auch wenn diese Erwerbsformen bislang eher ein Randphänomen sind, aber 12 00:00:45.780 --> 00:00:50.039 sich unzweifelhaft dynamisch entwickeln. Und das nicht von ungefähr. 13 00:00:50.039 --> 00:00:54.360 Denn Plattformen bieten ja viele Vorteile: sie ermöglichen, dass Arbeitsangebot und 14 00:00:54.360 --> 00:00:58.170 Arbeitsnachfrage besser zusammen kommen, und das bietet die Chance auf 15 00:00:58.170 --> 00:01:02.789 zusätzliche wirtschaftliche Aktivitäten und damit Wachstum. Bei Plattform 16 00:01:02.789 --> 00:01:06.689 vermittelter Arbeit stellt sich mit Blick auf die soziale Sicherung vor 17 00:01:06.689 --> 00:01:11.220 allem die Frage, ob es sich bei denen, die in Formen dieser Tätigkeit erwerbstätig 18 00:01:11.220 --> 00:01:16.080 sind, ob sie Arbeitnehmer sind oder selbstständig. Denn das macht 19 00:01:16.080 --> 00:01:18.780 ja für die soziale Absicherung einen großen Unterschied. 20 00:01:18.780 --> 00:01:23.100 Selbstständige zahlen ihre Beiträge allein, während bei den Arbeitnehmern im 21 00:01:23.100 --> 00:01:28.620 Regelfall der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt. In der gig economy, bei der 22 00:01:28.620 --> 00:01:31.920 Plattformarbeit, ist die Unterscheidung, wer Arbeitnehmer und wer Selbstständiger 23 00:01:31.920 --> 00:01:38.520 ist, nicht immer einfach, weil hier die Erwerbsformen beide möglich sind. Das ist 24 00:01:38.520 --> 00:01:42.750 aber nichts Neues. Es gibt schon immer Tätigkeiten, bei denen die Abgrenzung von 25 00:01:42.750 --> 00:01:46.049 abhängiger und selbstständiger Tätigkeit nicht leicht ist, weil eben die Übergänge 26 00:01:46.049 --> 00:01:48.899 fließend sind. Das gilt zum Beispiel für Handwerker, das 27 00:01:48.899 --> 00:01:52.049 gilt für Hausmeister, das gilt für Journalisten, das gilt für Musiklehrer 28 00:01:52.049 --> 00:01:55.740 und für viele andere auch. Die Rechtsprechung hat aber längst geeignete 29 00:01:55.740 --> 00:02:00.050 Kriterien gefunden, wie diese Abgrenzung befriedigend erfolgen kann. 30 00:02:00.050 --> 00:02:03.110 Und wenn das einmal nicht der Fall ist, dann entscheiden die Gerichte das eben 31 00:02:03.110 --> 00:02:07.430 neu und treffen damit für die Zukunft die Entscheidung und schaffen damit 32 00:02:07.430 --> 00:02:11.120 Klarheit. Insofern spricht alles dafür, dass die 33 00:02:11.120 --> 00:02:15.140 Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit auch für die 34 00:02:15.140 --> 00:02:18.980 Arbeitsmodelle in der gig economy befriedigend lösbar ist. 35 00:02:18.980 --> 00:02:24.200 Deshalb wäre es falsch, jetzt nach neuer Regulierung zu rufen, mit der Gefahr 36 00:02:24.200 --> 00:02:29.600 fataler Nebenwirkungen, nämlich insbesondere das crowd und gig worker ihre Aufträge 37 00:02:29.600 --> 00:02:35.530 verlieren, weil ihre Auftraggeber rechtliche Risiken befürchten.