1 00:00:07,550 --> 00:00:09,530 Wer viele Jahre gearbeitet und dabei 2 00:00:09,530 --> 00:00:13,220 unterdurchschnittlich verdient hat, soll künftig eine Grundrente erhalten. 3 00:00:14,060 --> 00:00:18,140 Darauf hat sich der Deutsche Bundestag Anfang Juli 2020 geeinigt. 4 00:00:18,140 --> 00:00:21,230 Es handelt sich nicht um eine eigenständige Leistung, 5 00:00:21,230 --> 00:00:23,450 sondern um ein Plus zur bestehenden Rente. 6 00:00:24,110 --> 00:00:26,700 Der Betrag wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. 7 00:00:27,230 --> 00:00:28,970 Die Höhe wird individuell bestimmt. 8 00:00:29,600 --> 00:00:33,680 Das Grundrentengesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. 9 00:00:34,190 --> 00:00:37,070 Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 10 00:00:37,070 --> 00:00:41,000 33 Jahre an so genannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. 11 00:00:41,000 --> 00:00:44,120 Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträge 12 00:00:44,120 --> 00:00:49,070 aus Berufstätigkeit, Kindererziehung und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen 13 00:00:49,070 --> 00:00:53,030 man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. 14 00:00:53,030 --> 00:00:55,550 Nicht mitgezählt werden unter anderem Zeiten des 15 00:00:55,550 --> 00:00:59,960 Bezuges von Arbeitslosengeld 1 und 2, Zeiten der Schulausbildung, 16 00:00:59,960 --> 00:01:04,270 freiwillige Beiträge und Mini-Job Zeiten ohne eigene Beitragszahlung. 17 00:01:06,670 --> 00:01:11,410 Durchschnittlich darf das Einkommen während des Berufslebens höchstens 80 Prozent des 18 00:01:11,410 --> 00:01:13,210 Durchschnittsverdienstes betragen haben. 19 00:01:13,910 --> 00:01:16,900 Für die Grundrente gibt es auch eine Einkommensprüfung. 20 00:01:18,910 --> 00:01:24,390 Wird ein monatlicher Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinstehende 21 00:01:24,390 --> 00:01:28,100 und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften überschritten 22 00:01:28,100 --> 00:01:32,560 werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. 23 00:01:33,370 --> 00:01:37,590 Bei Einkommen über 1.600 Euro - bei Paaren 2.300 Euro - 24 00:01:37,590 --> 00:01:42,010 wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet. 25 00:01:42,880 --> 00:01:45,740 Aktuell geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales davon aus, 27 00:01:45,740 --> 00:01:50,830 dass etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland von der Grundrente profitieren werden. 28 00:01:50,830 --> 00:01:53,170 Der Zuschlag wird sich voraussichtlich im Schnitt 29 00:01:53,170 --> 00:01:55,660 auf rund 75 Euro monatlich belaufen. 30 00:01:57,700 --> 00:02:01,390 Die Rentenversicherung ermittelt automatisch die Zeiten und prüft auch 31 00:02:01,390 --> 00:02:05,162 die weiteren Voraussetzungen für alle Rentnerinnen und Rentner. 32 00:02:05,162 --> 00:02:07,570 Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung 33 00:02:07,570 --> 00:02:10,989 melden und ein Antrag stellen, um die neue Leistung zu erhalten. 34 00:02:11,680 --> 00:02:14,220 Da rund 26 Millionen Konten geprüft werden müssen, 35 00:02:14,220 --> 00:02:20,920 können die ersten Grundrentenbescheide voraussichtlich erst ab Mitte 2021 verschickt werden. 36 00:02:20,920 --> 00:02:25,030 Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, 37 00:02:25,030 --> 00:02:27,640 werden in allen Fällen nachgezahlt. 38 00:02:27,640 --> 00:02:30,940 Fragen zum persönlichen Anspruch und zur individuellen Höhe des 39 00:02:30,940 --> 00:02:34,000 Grundrentenzuschlags kann die Deutsche Rentenversicherung 40 00:02:34,000 --> 00:02:35,120 nicht beantworten. 41 00:02:35,120 --> 00:02:42,340 Unter www.deutsche-rentenversicherung.de stehen aber viele Informationen bereit. 42 00:02:43,090 --> 00:02:45,850 Die Deutsche Rentenversicherung kümmert sich um alles 43 00:02:45,850 --> 00:02:50,110 und zahlt jedem, dem eine Grundrente zusteht, diese auch schnellstmöglich aus.