WEBVTT 1 00:00:07.550 --> 00:00:09.530 Wer viele Jahre gearbeitet und dabei 2 00:00:09.530 --> 00:00:13.220 unterdurchschnittlich verdient hat, soll künftig eine Grundrente erhalten. 3 00:00:14.060 --> 00:00:18.140 Darauf hat sich der Deutsche Bundestag Anfang Juli 2020 geeinigt. 4 00:00:18.140 --> 00:00:21.000 Es handelt sich nicht um eine eigenständige Leistung, 5 00:00:21.000 --> 00:00:23.450 sondern um ein Plus zur bestehenden Rente. 6 00:00:23.800 --> 00:00:26.700 Der Betrag wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. 7 00:00:27.000 --> 00:00:28.970 Die Höhe wird individuell bestimmt. 8 00:00:29.600 --> 00:00:34.200 Das Grundrentengesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. 9 00:00:34.200 --> 00:00:37.070 Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 10 00:00:37.070 --> 00:00:41.300 33 Jahre an so genannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. 11 00:00:41.300 --> 00:00:44.500 Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen 12 00:00:44.500 --> 00:00:49.500 aus Berufstätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen 13 00:00:49.500 --> 00:00:53.830 man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. 14 00:00:53.830 --> 00:00:56.000 Nicht mitgezählt werden unter anderem Zeiten des 15 00:00:56.000 --> 00:01:01.000 Bezuges von Arbeitslosengeld 1 und 2, Zeiten der Schulausbildung, 16 00:01:01.000 --> 00:01:06.000 freiwillige Beiträge und Mini-Job Zeiten ohne eigene Beitragszahlung. 17 00:01:06.670 --> 00:01:11.000 Durchschnittlich darf das Einkommen während des Berufslebens höchstens 80 Prozent des 18 00:01:11.000 --> 00:01:13.210 Durchschnittsverdienstes betragen haben. 19 00:01:13.910 --> 00:01:17.300 Für die Grundrente gibt es auch eine Einkommensprüfung. 20 00:01:18.410 --> 00:01:24.000 Wird der monatlicher Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinstehende 21 00:01:24.000 --> 00:01:29.700 und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften überschritten 22 00:01:29.700 --> 00:01:33.500 werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. 23 00:01:33.500 --> 00:01:38.800 Bei Einkommen über 1.600 Euro - bei Paaren 2.300 Euro - 24 00:01:38.800 --> 00:01:42.880 wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet. 25 00:01:42.880 --> 00:01:46.240 Aktuell geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales davon aus, 27 00:01:46.240 --> 00:01:51.400 dass etwa 1.3 Millionen Menschen in Deutschland von der Grundrente profitieren werden. 28 00:01:51.400 --> 00:01:53.500 Der Zuschlag wird sich voraussichtlich im Schnitt 29 00:01:53.500 --> 00:01:56.660 auf rund 75 Euro monatlich belaufen. 30 00:01:57.700 --> 00:02:01.390 Die Rentenversicherung ermittelt automatisch die Zeiten und prüft auch 31 00:02:01.390 --> 00:02:05.162 die weiteren Voraussetzungen für alle Rentnerinnen und Rentner. 32 00:02:05.162 --> 00:02:07.200 Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung 33 00:02:07.200 --> 00:02:11.000 melden und einen Antrag stellen, um die neue Leistung zu erhalten. 34 00:02:11.000 --> 00:02:16.000 Die Rentenversicherung prüft bei über 26 Millionen Versicherungskonten, ob ein Anspruch 35 00:02:16.000 --> 00:02:22.700 auf einen Zuschlag besteht. Seit Juli 2021 werden Bescheide an Rentnerinnen und Rentner versandt. 36 00:02:22.700 --> 00:02:26.830 Die Beträge, auf die seit Januar 2021 ein Anspruch besteht, 37 00:02:26.830 --> 00:02:28.640 werden in allen Fällen nachgezahlt. 38 00:02:29.000 --> 00:02:32.000 Fragen zum persönlichen Anspruch und zur individuellen Höhe des 39 00:02:32.000 --> 00:02:35.000 Grundrentenzuschlags kann die Deutsche Rentenversicherung 40 00:02:35.000 --> 00:02:36.800 nicht beantworten. 41 00:02:36.800 --> 00:02:42.840 Unter www.deutsche-rentenversicherung.de stehen aber viele Informationen bereit. 42 00:02:43.090 --> 00:02:45.550 Die Deutsche Rentenversicherung kümmert sich um alles 43 00:02:45.550 --> 00:02:50.110 und zahlt jedem, dem eine Grundrente zusteht, diese auch schnellstmöglich aus.