WEBVTT Kind: captions Language: de-DE 00:00:00.640 --> 00:00:05.440 Einige Selbstständige sind in der Deutschen  Rentenversicherung pflichtversichert und bekommen   00:00:05.440 --> 00:00:12.600 dadurch später eine gesetzliche Altersrente. Welche  Berufsgruppen das sind, zeigen wir in diesem Video.   00:00:12.600 --> 00:00:17.120 Während sich bei Beschäftigten der Arbeitgeber  um die Beitragszahlung zur Rentenversicherung   00:00:17.120 --> 00:00:25.320 kümmert, ist bei Selbstständigen Eigeninitiative  angezeigt. Das gilt jedoch nicht für alle, denn auch   00:00:25.320 --> 00:00:31.280 Selbstständige sind unter Umständen automatisch  für das Alter abgesichert. Und zwar dann, wenn sie   00:00:31.280 --> 00:00:39.120 einem bestimmten Personenkreis angehören. Da  sind zum einen Personen, die verpflichtend ihren   00:00:39.120 --> 00:00:45.040 berufständischen Versorgungseinrichtungen  angehören, wie Rechtsanwälte, Apotheker und 00:00:45.040 --> 00:00:53.600 Ärzte. Zum anderen gibt es selbstständige  Personen, die kraft Gesetzes in der gesetzlichen   00:00:53.600 --> 00:00:59.920 Rentenversicherung pflichtversichert  sind. Dazu zählen zum Beispiel Hebammen, 00:00:59.920 --> 00:01:06.560 freiberufliche Lehrer, Personen aus der Pflege  wie zum Beispiel Fußpfleger und Fußpflegerinnen und   00:01:06.560 --> 00:01:14.160 so weiter. Ob Sie zu dem Personenkreis gehören,  der kraft Gesetzes versicherungspflichtig wird,   00:01:14.160 --> 00:01:19.560 klärt die Deutsche Rentenversicherung für Sie.  Daher unser Tipp: Wenn Sie eine selbstständige   00:01:19.560 --> 00:01:24.520 Tätigkeit aufnehmen, melden Sie sich zügig  bei der Deutschen Rentenversicherung. Dazu   00:01:24.520 --> 00:01:29.920 genügt zunächst auch ein Anruf  bei unserem Servicetelefon.