WEBVTT
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01:00:08.833 --> 01:00:11.833
Auch in der gesetzlichen
Rentenversicherung ändert sich im Jahr
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01:00:11.833 --> 01:00:13.625
2025 einiges.
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01:00:13.625 --> 01:00:16.166
Was genau erklärt uns heute
Valentin Schall
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01:00:16.166 --> 01:00:19.166
von der Auskunfts-
und Beratungsstelle in Speyer?
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01:00:19.666 --> 01:00:22.666
Herr Schall,
Stichwort Altersrente und Altersgrenzen
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01:00:22.666 --> 01:00:26.583
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente
wird auf 67 Jahre angehoben,
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01:00:26.958 --> 01:00:29.666
allerdings schrittweise bis 2031.
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01:00:29.666 --> 01:00:31.708
Was gilt denn nun in 2025?
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01:00:31.708 --> 01:00:34.708
Genau die wird angehoben. Das heißt:
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01:00:34.833 --> 01:00:38.916
Jahrgänge 1959
erreichen das Regelalter schon früher.
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01:00:39.250 --> 01:00:43.750
Um genau zu sein bei dem Beispiel
1959, mit 66 Jahren und zwei Monaten.
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01:00:43.750 --> 01:00:44.958
Das wäre nächstes Jahr der Fall.
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01:00:44.958 --> 01:00:46.416
2025 könnte
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01:00:46.416 --> 01:00:49.958
also sein, dass für diese Jahrgänge
die Regelaltersrente erstmals beginnt.
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01:00:50.416 --> 01:00:51.541
Das ist eine Rentenart.
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01:00:51.541 --> 01:00:53.875
Es gibt aber auch noch andere Rentenarten.
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01:00:53.875 --> 01:00:54.583
Da gibt es zum Beispiel
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01:00:54.583 --> 01:00:56.333
die Altersrente für besonders langjährig
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01:00:56.333 --> 01:00:59.333
Versicherte, für die
ich 45 Jahre Wartezeit erfüllen muss
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01:00:59.375 --> 01:01:00.500
oder auch eine Altersrente
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01:01:00.500 --> 01:01:02.375
für schwerbehinderte Menschen.
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01:01:02.375 --> 01:01:06.666
Diese Rentenarten können schon früher beginnen, gegebenenfalls sogar abschlagsfrei.
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01:01:08.041 --> 01:01:11.041
Jahrgang 61 wird nächstes Jahr
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01:01:11.208 --> 01:01:15.458
64 1/2 Jahre alt
und kann dann abschlagsfrei,
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01:01:15.458 --> 01:01:19.208
sofern die Wartezeiten erfüllt sind,
schon in Rente starten nächstes Jahr.
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01:01:19.250 --> 01:01:21.666
Also lohnt sich immer der Blick
in meine Rentenauskunft.
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01:01:21.666 --> 01:01:23.083
Da wird es genau erklärt.
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01:01:23.083 --> 01:01:24.666
Wie ist der Stand bei mir?
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01:01:24.666 --> 01:01:26.583
Und ansonsten
stehen wir in den Beratungsstellen
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01:01:26.583 --> 01:01:28.916
auch immer kostenlos zur Seite,
um zu erklären,
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01:01:28.916 --> 01:01:31.375
wie, was, wann, wo
kann ich jetzt eigentlich in Rente gehen?
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01:01:31.375 --> 01:01:34.375
Vielen Dank. Stichwort
Hinzuverdienstgrenze:
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01:01:34.625 --> 01:01:37.625
Bei der Altersrente
gibt es ja keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
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01:01:38.000 --> 01:01:41.000
Auch bei der Erwerbsminderungsrente
können Rentnerinnen und Rentner
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01:01:41.208 --> 01:01:42.916
nun mehr hinzuverdienen.
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01:01:42.916 --> 01:01:44.458
Allerdings gibt es ja auch noch Grenzen.
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01:01:44.458 --> 01:01:46.166
Welche sind das denn?
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01:01:46.166 --> 01:01:49.125
Genau, da gibt es noch ein Hinzuverdienstgrenzen
für die Erwerbsminderungsrente.
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01:01:49.125 --> 01:01:50.750
Wir müssen ein bisschen
genauer hinschauen,
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01:01:50.750 --> 01:01:52.375
was für eine Erwerbsminderungsrente ist es.
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01:01:52.375 --> 01:01:55.166
Ist es die volle
oder ist es die teilweise?
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01:01:55.166 --> 01:01:58.750
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente
steigt auch den Hinzuverdienstgrenze
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01:01:59.000 --> 01:02:01.416
an? Die liegt jetzt im nächsten Jahr
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01:02:01.416 --> 01:02:06.208
bei 19.661 € brutto,
die ich hinzuverdienen darf.
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01:02:06.541 --> 01:02:09.541
Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente
ist sie fast doppelt so hoch.
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01:02:09.625 --> 01:02:13.375
Sind 39.322 € brutto,
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01:02:13.625 --> 01:02:14.916
die ich verdienen darf.
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01:02:14.916 --> 01:02:17.041
Aber Achtung
das ist die so genannte Mindest-
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01:02:17.041 --> 01:02:20.083
hinzuverdienstgrenze speziell
für die teilweise Erwerbsminderungsrente.
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01:02:20.375 --> 01:02:22.958
Das heißt,
die kann auch noch höher ausfallen.
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01:02:22.958 --> 01:02:25.250
Da werden immer die letzten
15 Jahre betrachtet.
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01:02:25.250 --> 01:02:26.541
Wenn ich da gut verdient habe
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01:02:26.541 --> 01:02:28.875
vor dem Beginn
meiner Erwerbsminderungsrente,
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01:02:28.875 --> 01:02:30.333
dann kann sie auch noch höher ausfallen.
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01:02:30.333 --> 01:02:32.833
Deswegen ist es die Mindest-
hinzuverdienstgrenze.
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01:02:34.208 --> 01:02:35.708
Stichwort Beitragssatz:
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01:02:35.708 --> 01:02:40.041
Welcher Beitragssatz gilt denn 2025
in der Deutschen Rentenversicherung
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01:02:40.416 --> 01:02:44.166
der gleiche wie seit vielen Jahren
auch schon 18,6 %.
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01:02:44.166 --> 01:02:47.166
Ein Zeichen für die Stabilität
der gesetzlichen Rente.
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01:02:47.916 --> 01:02:50.458
Und wie hoch ist denn im Jahr 2025
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01:02:50.458 --> 01:02:53.458
der Mindest- und Höchstbeitrag
in die Rentenversicherung?
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01:02:53.875 --> 01:02:57.750
Der steigt tatsächlich um rund 3 % an
wird etwas höher.
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01:02:58.041 --> 01:03:01.916
Letztes Jahr waren es 100 €, jetzt werden
es 103 € und ein paar Cent noch sein.
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01:03:02.166 --> 01:03:05.875
Also es wird etwas etwas höher.
Aber es gibt ja auch
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01:03:06.041 --> 01:03:09.000
eine Beitragsbemessungsgrenze.
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01:03:09.000 --> 01:03:11.291
Ist die 2025 angepasst?
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01:03:11.291 --> 01:03:14.791
Genau, die steigt eigentlich jedes Jahr
an, das ist quasi das die Höchstgrenze,
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01:03:14.791 --> 01:03:17.958
von der wir als Rentenversicherung
überhaupt den Beitrag fordern können.
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01:03:18.250 --> 01:03:23.666
Die steigt jetzt nächstes Jahr auch an und
liegt dann bei 96.600 € brutto im Jahr.
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01:03:23.916 --> 01:03:28.041
Auf den Monat runtergerechnet
wären das 8.050 € brutto.
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01:03:29.166 --> 01:03:30.791
Vielen Dank, Herr Schall