Grundsätzlich hat Ihr Rentenversicherungsträger gegen die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben keine Einwände. Allerdings steht im Vordergrund Ihre Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Eine Nebenbeschäftigung darf insofern nicht zu Lasten des angestrebten Ausbildungserfolges gehen. Wir empfehlen, vor Beginn der Nebenbeschäftigung zu prüfen, ob die regelmäßige und umfassende Teilnahme am Unterricht und den gegebenenfalls angesetzten häuslichen Lernarbeiten weiterhin gewährleistet ist.
Art und Höhe der Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Neben dem Bezug von Übergangsgeld erzieltes Arbeitsentgelt wird auf das Übergangsgeld voll angerechnet. Dies gilt nicht für geringfügige Beschäftigungen.
Grundsätzlich hat Ihr Rentenversicherungsträger gegen die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben keine Einwände. Allerdings steht im Vordergrund Ihre Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Eine Nebenbeschäftigung darf insofern nicht zu Lasten des angestrebten Ausbildungserfolges gehen. Wir empfehlen, vor Beginn der Nebenbeschäftigung zu prüfen, ob die regelmäßige und umfassende Teilnahme am Unterricht und den gegebenenfalls angesetzten häuslichen Lernarbeiten weiterhin gewährleistet ist.
Art und Höhe der Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Neben dem Bezug von Übergangsgeld erzieltes Arbeitsentgelt wird auf das Übergangsgeld voll angerechnet. Dies gilt nicht für geringfügige Beschäftigungen.
Es gibt Personengruppen, die von den bisherigen Entlastungsmaßnahmen noch nicht profitiert haben, zum Beispiel Bezieher von Übergangsgeld oder Vorruhestandsgeld. Die Bundesregierung prüft, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten.