Deutsche Rentenversicherung

Ihre Suchergebnisse für „Selbständig und pflichtversichert“

Suchergebnisse

Aktuelle Beträge ab Januar 2025 Braunschweig-Hannover | Meldung

... Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente...

Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2025 Nordbayern | Pressemitteilung

... Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige...

Seit April 2018: Neue Meldepflicht für selbständige Handwerker Saarland | Pressemitteilung

... von drei Monaten abzugeben. Eine Mitteilung durch den Selbständigen ist nicht erforderlich, wenn diese bereits durch die Handwerkskammer erfolgt ist. Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig macht, ist pflichtversichert über die Deutsche Rentenversicherung. Die Handwerkskammer...

Freiwillige Einzahlungen (Sondereinzahlungen) Baden-Württemberg | Meldung

..., geht das? Wer darf einzahlen? Es gibt unterschiedliche Anlässe für eine freiwillige Einzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ist man beschäftigt und pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es zwei Optionen. Zum einen können Beiträge für Ausbildungszeiten nachgezahlt...

Vor vielen Risiken geschützt: Selbstständige in der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover | Meldung

...Bestimmte selbstständige Berufsgruppen wie freiberufliche Hebammen, Publizisten oder Küstenschiffer sind per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf die meisten Selbstständigen trifft dies jedoch nicht zu. Binnen von fünf Jahren nach dem Jahr der Existenzgründung...

Freiwillige Beiträge einzahlen, kann sich lohnen Rheinland-Pfalz | Meldung

... Freiwillige Beiträge kann zahlen, wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert ist, also zum Beispiel Selbständige oder Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland leben, sind dazu berechtigt. Wer aber bereits die Regelaltersgrenze...

Leistungen der Rentenversicherung - unabhängig von Alter, Geschlecht und Risiko Knappschaft-Bahn-See | Meldung

... gesetzlichen Rentenversicherung anzugehören: Das ist zum einen durch die Pflichtversicherung oder zum anderen durch die freiwillige Versicherung. Pflichtversicherung Pflichtversichert sind in der Regel alle Arbeitnehmer – auch schon während der Berufsausbildung – und Personen, die Sozialleistungen wie...

Keine Zeit verschenken - Jetzt schon an die Rente denken Baden-Württemberg | Pressemitteilung

... Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente. Auch Frauen, die derzeit oder generell nicht in der gRV pflichtversichert sind – wie beispielsweise Hausfrauen, Selbständige oder Freiberuflerinnen – können freiwillig Beiträge einzahlen. Weitere Bausteine sind die betriebliche Altersvorsorge, auf die auch...

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – Stichtag 31. März 2025 Knappschaft-Bahn-See | Meldung

... gesetzlichen Rentenversicherung finanziell für das Alter vorzusorgen. Freiwillige Rentenbeiträge können Sie leisten, wenn Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und zudem in Deutschland wohnen, mindestens 16 Jahre alt sind und noch keine Altersvollrente beziehen. Auch Deutsche...

Nicht verpassen: Noch bis 2. April freiwillige Versicherungsbeiträge einzahlen Westfalen | Pressemitteilung

... automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung (pflicht-)versichert. Wer jedoch nicht (mehr) wie ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge zahlen. Das können beispielsweise Selbständige oder Eltern, die nach der Kindererziehung nicht mehr in...

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK