Die Finanzierung der Rentenversicherung erfolgt im sogenannten Umlageverfahren, das heißt die laufenden Ausgaben werden zum allergrößten Teil aus den laufenden Beitragseinnahmen und einem Bundeszuschuss finanziert.
In den kommenden Jahren wird sich die Anzahl der Rentenbeziehenden im Verhältnis zu der Zahl der Beitragszahlenden weiter erhöhen. Um vor diesem Hintergrund die Finanzierung der Renten auch langfristig sicher zu stellen, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Reformen vorgenommen. Unter anderem wurde die Formel zur jährlichen Anpassung der Renten um einen Nachhaltigkeitsfaktor und einen Beitragssatzfaktor ergänzt. Steigt die Zahl der Rentenbeziehenden schneller als die Zahl der Beitragszahlenden, dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Renten. Zusätzlich wird die Anpassung der Renten über den Beitragssatzfaktor gedämpft, wenn der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt.
Das Rentenniveau wird als Netto-Wert vor Steuern angegeben. Von der standardisierten Rente werden die Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen. Vom durchschnittlichen Brutto-Einkommen werden ebenfalls die Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Steuern werden nicht berücksichtigt, da mit Einführung der nachgelagerten Besteuerung seit 2005 Renten nicht mehr einheitlich besteuert werden.
Ein Absinken des Rentenniveaus heißt nicht, dass die Renten sinken. Das ist durch die Rentengarantie sogar gesetzlich ausgeschlossen. Wenn das Rentenniveau sinkt, können die Renten weiter steigen, aber nicht so stark wie die Einkommen.