Bevor Minijobber sich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat. Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs kann etwa dazu führen, dass eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall wieder wegfällt oder Minijobber keine Förderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten.
Die Zulageberechtigung für den mittelbar Begünstigten wird durch die steuerliche Förderung der Altersvorsorgebeiträge des unmittelbar Zulageberechtigten begründet. Zur Ermittlung der Zulage sind somit die Daten des unmittelbar Zulageberechtigten zwingend erforderlich.
Sollten diese der ZfA innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht bekannt werden, wird der Anbieter des mittelbar Zulageberechtigten durch einen Datensatz ZA02 mit den entsprechenden Ausprägungen MM-KAN (Merkmal Anspruch auf Zulage) und MM-KUEZ (Merkmal Kürzung der Zulage) darüber informiert, warum keine Zulage gezahlt wird. Der Anbieter hat nunmehr die Möglichkeit, sich mit seinem Kunden in Verbindung zu setzen.
Notwendige Leistungen zur beruflichen Eingliederung werden auf Ihre individuelle Lebenssituation und Bedarfslage abgestimmt. Soweit Sie Ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nicht ohne Hilfsmittel weiter ausüben können, hält die berufliche Rehabilitation neben der mehrjährigen - klassischen - Umschulung ein umfangreiches und vielseitiges Leistungsangebot bereit, um Arbeitsplätze zu erhalten oder neue zu erschließen.
Unter Berücksichtigung von Eignung, Neigung und bisheriger Tätigkeit erstellt Ihr Rehabilitationsberater der Deutschen Rentenversicherung, der Sie in dieser Phase betreut, mit Ihnen ein Anforderungsprofil und eine Integrationsplanung. Als alternative Leistungen können insbesondere in Betracht kommen:
- Umsetzung im Betrieb beziehungsweise Vermittlung eines neuen, den gesundheitlichen Verhältnissen angemessenen Arbeitsplatzes,
- Zuschüsse an den Arbeitgeber zum Arbeitsentgelt für die Einarbeitung auf einen neuen Arbeitsplatz oder für ein Probebeschäftigungsverhältnis,
- Zuschüsse für Einrichtungen im Betrieb,
- Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes in Form von Kraftfahrzeughilfeleistungen zur Abwendung von Wegeunfähigkeit oder Kostenübernahme für Arbeitsausrüstung, Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen,
- mehrmonatige berufliche Qualifizierungsmaßnahmen mit Theorie- und Praktikaanteilen.