Deutschlandweites Netz an Rehabilitationseinrichtungen
Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in eigenen Rehabilitationskliniken und Vertragskliniken. Die Rentenversicherungsträger verfügen insgesamt über ein deutschlandweites Netz von rund 90 eigenen Rehabilitationseinrichtungen. Hinzu kommen noch hunderte von Vertragskliniken. Dies sind Einrichtungen, vorwiegend von privaten Betreibern geführt, die mit einem oder mehreren Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung einen Belegungsvertrag geschlossen haben.
Berufliche Rehabilitationen werden großteils in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen, Berufsförderungswerke genannt, durchgeführt. Aus- und Weiterbildungen erfolgen dort in Praxis und Theorie. Berufsbezogene Praktika werden in wohnortnahen Betrieben durchgeführt.
Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung
Finden Sie die für Sie geeignete Reha-Klinik der Deutschen Rentenversicherung
Unter www.drv-reha.de steht Ihnen die neue und komfortable Kliniksuche der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Hier können Sie passende Reha-Einrichtungen nach der Eingabe der Indikation, des Ortes oder einer Postleitzahl schnell finden.
Hinweise zur Kliniksuche bei Post-COVID-Syndrom
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom können Betroffenen helfen, ihren allgemeinen Zustand und ihre Lebensqualität zu verbessern. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei komplexeren Fällen eine indikationsspezifische Rehabilitation nicht ausreichend ist, sondern eine interdisziplinäre Versorgung und Therapie erfordert. Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung gemeinsam mit Expertinnen und Experten, die sich tagtäglich in der Versorgung von Betroffenen engagieren, Anforderungen für eine interdisziplinäre Behandlungsstrategie ausgearbeitet (Eckpunktepapier für die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom). Insbesondere bei Fatigue ist es wichtig, dass die Belastung innerhalb der Grenzen der Betroffenen erfolgt. Diese individuelle Belastungssteuerung wird unter dem Begriff „Pacing“ zusammengefasst. Versicherte mit einem Post-COVID-Syndrom, die eine entsprechend komplexe medizinische Rehabilitation benötigen, werden in Rehabilitationseinrichtungen zugewiesen, die die Anforderungen an eine interdisziplinäre Behandlung erfüllen.