Deutsche Rentenversicherung

Unsere Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Selbstverwaltung und damit sozusagen das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Ihr gehören je 15 gewählte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber an. Alle Mitglieder der Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig.

Die Vertreterversammlung

  • beschließt unter anderem die Satzung,  Satzungsänderungen und den Haushalt,
  • wählt die Mitglieder des Vorstandes,
  • nimmt die Jahresrechnung des Rentenversicherungsträgers ab und erteilt dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung,
  • wählt auf Vorschlag des Vorstandes die Mitglieder der Geschäftsführung,
  • wählt mit den Stimmen der Versichertenvertreter die Versichertenältesten,
    die ehrenamtlich unsere Versicherten unterstützen.

Gruppe der ArbeitgeberGruppe der Versicherten
Brasse, Ernst-PeterTietjen, Carmen
Balve-Richard, HeikeBeckord, Ulrich
Ehrhardt, WernerKerscher, Marina
Büchling, ChristophDörtelmann, Manuela
Cramer, MelanieIcking, Fabienne
Meyer, MaraKlee, Frank
Gökce, ÖzgürGajewsky, Detlef
Wegener, UtaHamers, Maresa
Grommes, UlrichJungermann, Jens
Heuer, WolfgangRies, Harold
Hinz, Astrid.Valentin, Victoria
Ottenjann, Johann-Chr.Mathiak, Birgit
Tofote, StefanDr. Nacke, Stefan
Klaas, HeikeSeier, Annette
Walloschek, MichaelBagli, Nevzat

Die Vorsitzenden

Im Vorsitz wechseln sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite jährlich zum 1. Oktober ab. Unsere alternierenden Vorsitzenden:

Wechseln sich jeweils zum 1. Oktober im Vorsitz ab: Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Ernst-Peter Brasse (li.)  und Dr. Stefan Nacke MdBQuelle:Deutsche Rentenversicherung Westfalen Ernst-Peter Brasse, Vorsitzender der Vertreterversammlung (Arbeitgebervertreter) und Dr. Stefan Nacke, MdB, Vorsitzender der Vertreterversammlung (Versichertenvertreter) Wechseln sich jeweils zum 1. Oktober im Vorsitz ab: Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Ernst-Peter Brasse (li.) und Dr. Stefan Nacke MdB

Ausschüsse

Vertreterversammlung und Vorstand können zur Vorbereitung von Beschlüssen Ausschüsse bilden. Sie können auch die Erledigung einzelner Aufgaben Ausschüssen übertragen. Den Vorsitz im Ausschuss führt im jährlichen Wechsel ebenfalls jeweils ein Versichertenvertreter oder ein Arbeitgebervertreter. Die folgenden Ausschüsse unterstützen derzeit die Arbeit der Vertreterversammlung:

Ausschuss Jahresrechnung

Der Ausschuss Jahresrechnung besteht aus je drei Versicherten- und Arbeitgebervertretern.
Der Ausschuss prüft insbesondere die laufenden und abgeschlossenen Jahresrechnungen zur Vorbereitung der Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung durch die Vertreterversammlung.

Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss besteht aus je drei Versicherten- und Arbeitgebervertretern.
Der Ausschuss berät den Haushaltsplan, bevor er der Vertreterversammlung vorgelegt wird.

Widerspruchsausschüsse

Der Erlass von Widerspruchsbescheiden in laufenden Verwaltungsgeschäften obliegt besonderen Ausschüssen, den Widerspruchsausschüssen. Die Widerspruchsausschüsse bestehen aus Mitgliedern der Vertreterversammlung oder deren Stellvertretern. Die Aufgaben der Widerspruchsstelle sind auf 21 Widerspruchsausschüsse verteilt, denen je ein Mitglied der Versichertengruppe und der Arbeitgebergruppe der Vertreterversammlung angehören. Ein Mitarbeiter der Verwaltung gehört dem Widerspruchsausschuss mit beratender Stimme an.

Kontakt

Sie haben eine direkte Frage oder möchten sich mit einem Mitglied der Vertreterversammlung in Verbindung setzen? Schreiben Sie per Post oder Kontaktformular an:

Name, Vorname
c/o Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Referat Selbstverwaltung
48125 Münster