Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwaltung

Durch die Selbstverwaltung ist die unmittelbare Mitwirkung der Beitragszahler sichergestellt.

Wir, als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind keine unmittelbaren staatlichen Behörden, sondern eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Rentenversicherungsträger ihre Aufgaben eigenverantwortlich durch eigene Organe unter der Aufsicht des Staates erfüllen. Den eigentlichen Kern der Selbstverwaltung macht die unmittelbare Mitwirkung der Beitragszahler, also der Versicherten und der Arbeitgeber, durch gewählte Selbstverwaltungsorgane aus. Diese Organisationsform gewährleistet, dass anstehende Probleme unter Mitwirkung und Mitverantwortung aller Beteiligten sachgerecht und lebensnah gelöst werden. Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die Geschäftsführung gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.