Am Sonntag, dem 10.11.2019, hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Grundrente geeinigt, die ab Januar 2021 kommen soll. Die Grundrente soll auch einen Beitrag zum Schutz vor Altersarmut leisten.
Die Grundrente soll unbürokratisch ausgestaltet werden, wie es im Koalitionsbeschluss heißt, doch die Einzelheiten zur Umsetzung der Grundrente müssen noch im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden.
Für Rentnerinnen und Rentner besteht kein Handlungsbedarf: Die Grundrente soll automatisch kommen.
Die Grundrente – das ist geplant
Die Grundrente wird für Bestands- und für Neurentner zum 1. Januar 2021 in der Rentenversicherung eingeführt. Die Grundrente sollen Alleinstehende mit einem Gesamteinkommen bis 1.250 Euro/Monat und Paare mit einem Einkommen von 1.950/Monat (eingerechnet: bisherige Rente und sonstige Einkünfte wie z.B. Vermietung, Kapitaleinkünfte) bekommen.
Der Einkommensabgleich soll automatisiert durch einen Datenaustausch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen.
Die Grundrente wird aus Steuern und ohne Beitragserhöhung in der Rentenversicherung finanziert.
Zugangsvoraussetzung für die Grundrente ist das Erreichen von mindestens 35 Jahren sogenannten "Grundrentenzeiten". Dies sind:
- Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung/Tätigkeit
- Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege und aufgrund der Antragspflichtversicherung von Selbständigen
- rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege sowie
- Ersatzzeiten.