Vorsicht, Falle: Betrüger versuchen derzeit gezielt, an persönliche Daten von Rentenversicherten zu kommen. «Viele Rentnerinnen oder Rentner bekommen derzeit einen Brief, in dem es angeblich um die neu eingeführte Grundrente geht», erklärt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Doch auch wenn das Schreiben auf den ersten Blick täuschend echt wirkt: «Es handelt sich um eine Fälschung.»
Frage: Was steht denn in den Schreiben?
Dirk von der Heide: Mit Jahresbeginn wurde die Grundrente eingeführt, die Bescheide dazu werden aber noch nicht verschickt. Daraus versuchen Trickbetrüger nun einen Vorteil zu ziehen. Sie verschicken derzeit gezielt gefälschte «Fragebögen zur Grundrente». Darin werden Rentnerinnen und Rentner aufgefordert, persönliche und sensible Angaben zu machen, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten. Zum Beispiel sollen die Kontodaten preisgegeben werden.
Frage: Wie sollte man reagieren, wenn man so einen Brief bekommt?
Von der Heide: Was Sie wissen sollten: Niemand muss einen Antrag auf Grundrente stellen. Ob jemand einen Anspruch auf die Grundrente, also auf den Zuschlag zur Rentehat, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Sie müssen also nichts unternehmen.
Wenn Sie ein Schreiben bekommen haben und jetzt unsicher sind, nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung auf. Rufen Sie nicht die im Schreiben genannte Nummer an, sondern schauen Sie in Ihren Unterlagen im letzten Schreiben nach, das Sie von uns bekommen haben. Oder Sie wenden sich an unser kostenfreies Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800. Und: In unserer Broschüre "Vorsicht Trickbetrug" können Sie oder Ihre Angehörigen noch einmal nachlesen, wie man sich am besten schützen kann.
Frage: Warum dauert die Auszahlung der Grundrente so lange?
Von der Heide: Die Einführung der Grundrente ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Aus knapp 26 Millionen Renten sind diejenigen herauszufiltern, die einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene - also Witwen- und Witwerrenten,Waisenrenten und Erziehungsrenten- sowie Erwerbsminderungsrenten.
Die Prüfung erfolgt sowohl für diejenigen von Amts wegen, die bereits Rente bekommen, als auch für jene Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nach dem 31. Dezember 2020 beginnt. Es dauert voraussichtlich bis Juli 2021, bis die ersten Grundrentenbescheide an Rentnerinnen und Rentner verschickt werden können.