Fallmanagement

Fallmanagement 

Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover bietet für ihre Versicherten, die nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation besondere Probleme in ihrem Beruf haben, ein Fallmanagement an.

Manchmal ergibt sich schon im Verlauf einer medizinischen Rehabilitation, dass es durch die gesundheitlichen Einschränkungen im beruflichen Alltag zu besonderen Problemlagen kommen wird. Wird nach der medizinischen Rehabilitation weitere Unterstützung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben benötigt, können die Reha-Einrichtungen das Fallmanagement einleiten. Verantwortlich für die Durchführung des Fallmanagements ist bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover der Fachberatungsdienst Reha

Informationen für Reha-Einrichtungen

Mit dem Überleitungsbogen G4508-00 werden Personen, die zur erfolgreichen beruflichen Wiedereingliederung einen weitergehenden Unterstützungsbedarf aufweisen, an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet.

Überleitungsbogen G4508-00 - von der Reha-Einrichtung auszufüllen

Anwendungsleitfaden

Infoblatt Fallmanagement – bitte an die Versicherten aushändigen

Übermittlung:

Klinikdatentausch

Im Klinikdatentausch nach §301 SGB V ist bei der Entlassungsmeldung eine Aussage zum Fallmanagement zu treffen. Wird hier eine besondere Bedarfslage festgestellt, ist dieses Feld mit "J – Ja" vorzugegeben. In diesem Fall ist der Überleitungsbogen G4508-00 als pdf-Anhang beizufügen. 

Post

Der Vordruck G4508-00 kann auch per Post an die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, 30875 Laatzen) geschickt werden.