Mit diesem Rundschreiben – Nr. 5-2021 vom 24.03.21 – informieren wir alle von der DRV Braunschweig-Hannover federgeführten somatischen und psychosomatischen Rehabilitationseinrichtungen über die Weiterzahlung des Corona-Zuschlags bis zum 30.06.21 und die Umsetzung bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.